Das Kabinett und das Amt des Präsidenten

WASHINGTON – (AD) – Nachfolgend veröffentlichen wir zwei Zusatztexte zum Kapitel “Die Exekutive: Die Befugnisse des Präsidenten” aus dem Buch “Das amerikanische Regierungssystem”, das vom Büro für internationale Informationsprogramme des US-Außenministeriums als Teil der Outline-Reihe herausgegeben wurde.

Das Kabinett

Der amerikanische Titel aller Minister lautet “Secretary”, bis auf der des Justizministers, dessen Titel im Amerikanischen “Attorney General” ist.
Das Landwirtschaftsministerium: Geschaffen 1862.

Das Wirtschaftsministerium: Geschaffen 1903. Das Wirtschafts- und Arbeitsministerium wurde 1913 in zwei separate Ministerien aufgeteilt.

Das Verteidigungsministerium: Zusammengeschlossen 1947. Das Verteidigungsministerium wurde durch die Zusammenführung des Kriegsministeriums (geschaffen 1789), des Marineministeriums (geschaffen 1798) und des Luftwaffeministeriums (geschaffen 1947) ins Leben gerufen. Obwohl der Verteidigungsminister Mitglied des Kabinetts ist, sind es die Heeres-, Marine- und Luftwaffenminister nicht.

Das Bildungsministerium: Geschaffen 1979. Früher Teil des Ministeriums für Gesundheit, Bildung und Soziales.

Das Energieministerium: Geschaffen 1977.

Das Gesundheitsministerium: Geschaffen 1979, als das Ministerium für Gesundheit, Bildung und Soziales (geschaffen 1953) in verschiedene Zuständigkeitsbereiche aufgeteilt wurde.

Das Ministerium für Wohnungsbau und Stadtentwicklung: Geschaffen 1965.

Das Innenministerium: Geschaffen 1849.

Das Justizministerium: Geschaffen 1870. Von 1789 bis 1870 war der “Attorney General” (Justizminister) Mitglied des Kabinetts, leitete aber kein Ministerium.

Das Arbeitsministerium: Geschaffen 1913.

Das Außenministerium: Geschaffen 1789.

Das Verkehrsministerium: Geschaffen 1966.

Das Finanzministerium: Geschaffen 1789.

Das Ministerium für ehemalige Kriegsteilnehmer: Geschaffen 1989, als die Versorgungsbehörde für Kriegsveteranen den Status eines Ministeriums erhielt.

Das Amt des Präsidenten

Amtszeit: Gewählt vom Volk, durch das Wahlmännerkollegium, für eine Amtszeit von vier Jahren, beschränkt auf zwei Legislaturperioden.

Gehalt: 400.000 Dollar jährlich seit dem 20. Januar 2001.

Amtseinführung: Am 20. Januar, nach der allgemeinen Wahl im November.

Voraussetzungen für das Amt: In den Vereinigten Staaten geborener Bürger, mindestens 35 Jahre alt, seit mindestens 14 Jahren in den Vereinigten Staaten wohnhaft

Wichtigste Aufgabe: Schutz der Verfassung und Durchsetzung der vom Kongress verabschiedeten Gesetze.

Weitere Befugnisse: Gesetzgebungsempfehlungen an den Kongress, Einberufung außerordentlicher Sitzungen des Kongresses, Sprechen vor dem Kongress, Unterzeichnung oder Ablehnung von Gesetzen per Veto, Nominierung von Bundesrichtern, Nominierung der Leiter von Ministerien und Behörden sowie anderer wichtiger Bundesbeamter, Nominierung von Vertretern im Ausland, Gestaltung der offiziellen Beziehungen zu anderen Ländern, Ausübung der Funktion als Oberbefehlshaber der Streitkräfte, Gewährung von Begnadigungen bei Verstößen gegen die Gesetze der Vereinigten Staaten.

Originaltexte: The Cabinet, The Presidency; Outline of U.S. Government 

und
 
http://usinfo.state.gov/products/pubs/outusgov/presid.htm

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