• DEMOKRATIE UND MENSCHENRECHTE (26. Oktober 2009)
Länderberichte über Religionsfreiheit 2009
Bundesrepublik Deutschland - Teil II

An der Universität Münster in Nordrhein-Westfalen geriet der erste Inhaber des Lehrstuhls für die Ausbildung von Islam-Lehrern an weiterführenden Schulen im September 2008 in die Schlagzeilen, als der Koordinationsrat der Muslime ankündigte, die Zusammenarbeit mit ihm aufgrund "erheblicher Diskrepanzen zwischen den Grundsätzen der islamischen Lehre und veröffentlichten Positionen" [des Professors] zu beenden. Man könne "muslimischen Studierenden nicht länger empfehlen, sich an diesem Lehrstuhl einzuschreiben." Nach Drohungen muslimischer Extremisten, die ihm seine Forderung nach "modernen, historisch kritischen Methoden in der islamischen Theologie" übel nahmen, wurde der Professor, der zum Islam konvertiert ist, im April 2009 unter Polizeischutz gestellt. Sein Institut wurde an einen geheimen Ort verlegt, Studenten wurden aufgefordert, den Unterrichtsort streng geheim zu halten. Im Rahmen einer ähnlichen Entwicklung wurde an der Universität Münster ein zweiter Lehrstuhl für Islamwissenschaften (zur Ausbildung muslimischer Religionslehrer) eingerichtet, der im Sommer 2009 besetzt werden sollte. In der nordrhein-westfälischen Regierungskoalition entwickelte sich eine politische Kontroverse darüber, ob der Koordinationsrat der Muslime bei der Besetzung dieser Stelle an der Universität ein Mitspracherecht haben sollte.

Im März 2009 begann ein Fortbildungszentrum für Erwachsene in Offenbach (Hessen), Integrationskurse für Imame anzubieten. Die Kurse werden von den Behörden vor Ort finanziert.

Die Schulpflicht, 2006 durch das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof bestätigt, war für einige Befürworter von Heimunterricht aufgrund religiöser Bedenken hinsichtlich Aufklärungsunterricht und Evolutionslehre weiterhin ein Problem.

Am 14. Oktober 2008 entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart, dass eine Gruppe von Baptisten im Landkreis Hohenlohe ihre eigene Privatschule betreiben dürfe, die 2005 illegal gegründet worden war. Das Gericht knüpfte die Entscheidung jedoch an Bedingungen: die Privatschule muss ähnliche Kriterien wie öffentliche Schulen erfüllen, wozu auch Unterricht in Evolutionslehre sowie eine angemessene Qualifikation der Lehrkräfte gehören.

Am 20. Dezember 2008 musste eine amerikanische Familie, die ihre Kinder zu Hause unterrichtete, das Land verlassen, weil ihr die Aufenthaltserlaubnis verweigert wurde. Die Familie Robinson kam im März 2007 mit ihren drei Kindern im schulpflichtigen Alter in Deutschland an. Als das Ehepaar andeutete, die Kinder zu Hause unterrichten zu wollen, wurde der Familie die Aufenthaltserlaubnis verweigert. Am 25. Januar 2008 wurde ihre Berufungsklage vom Verwaltungsgericht Ansbach abgewiesen und die Familie kehrte in die Vereinigten Staaten zurück.

Das Baptistenehepaar Bachman lebt seit 1989 in Deutschland und hat 13 Kinder, die es zu Hause unterrichten wollte. Das Ehepaar bekam aufgrund dieser Entscheidung Probleme mit dem staatlichen Schulsystem und berichtete von Schikanen durch die örtlichen Behörden. Ein Gerichtsverfahren wurde ohne eine Lösung des Problems beendet. Im Jahr 2008 konnte die Familie Bachman keine Visumverlängerung für ihre 15-jährige, in Deutschland geborene Tochter bekommen. Später gewährten die Behörden die Verlängerung.

Im Dezember 2008 ließ das Oberlandesgericht Frankfurt die Berufung der Familie Dudek aus Herleshausen in Nordhessen vom August zu und verwies den Fall an das ursprünglich zuständige Gericht zurück. Der Fall war am Ende des Berichtszeitraumes noch anhängig und geht auf die ursprüngliche Verurteilung der Eltern Dudek zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe durch das Landgericht Kassel im Juni 2008 zurück, weil sie sich weigerten, ihre sechs Kinder im schulpflichtigen Alter in die Schule zu schicken. Die Eltern bestanden darauf, ihre Kinder zu Hause zu unterrichten und argumentierten, dass die staatlichen Schulen ihrer christlichen Glaubensauslegung widersprechen würden.

Im August 2008 verließ eine Familie, die einer unabhängigen protestantischen Glaubensgemeinschaft angehörte, Bissingen an der Teck in Baden-Württemberg. Das Ehepaar hatte zwei Jahre lang darum gekämpft, seine Kinder zu Hause unterrichten zu dürfen. Die Familie beantragte politisches Asyl in den Vereinigten Staaten.

Bei den Bemühungen des Verteidigungsministeriums, bei der Bundeswehr ein muslimisches Kaplansamt einzurichten, gab es keine neuen Entwicklungen. Die Bemühungen blieben erfolglos, da mit mehreren muslimischen Gruppen keine Einigung über das Vorgehen erzielt werden konnte. Unabhängig davon blieb der vom Ministerium entwickelte Verhaltenskodex, der den schätzungsweise 3.000 muslimischen Soldaten die Ausübung des Islam erleichtern soll, bestehen.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet die Ungleichbehandlung aufgrund von Geschlecht, ethnischer Herkunft oder Hautfarbe, aber auch die Diskriminierung aufgrund von Religion, Behinderung, Alter und sexueller Identität. Das Bundesverfassungsgericht definierte 2002 die "Warnfunktion" der Regierung nichttraditionellen Religionen gegenüber. Es entschied, dass die Regierung nichttraditionelle Religionen als "Sekten", "Jugendreligionen" und "Jugendsekten" charakterisieren und der Öffentlichkeit genaue Informationen über sie zur Verfügung stellen dürfe. Es sei der Regierung jedoch nicht gestattet, die religiösen Gruppen durch die Verwendung von Beschreibungen wie "destruktiv", "pseudoreligiös" oder "manipulierend" zu verleumden.

In den letzten zehn Jahren ging die Scientology Kirche mit Anfechtungsklagen gegen viele der öffentlichen und privaten Praktiken zur Diskriminierung von Scientologen im öffentlichen und privaten Leben vor. Hierzu zählten Klagen gegen die Überwachung der Kirche durch die Landesverfassungsschutzämter, gegen die Anwendung so genannter "Sektenfilter" bei der Arbeitsplatzvergabe und gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz. Bei zwei grundsätzlichen Fragen gab es letztinstanzliche, verbindliche Gerichtsurteile: beim Thema der Unterstützung von Scientology durch eine anerkannte religiöse Organisation und bei der unangemessenen Verwendung so genannter "Sektenfilter"

Seit 2005 müssen Anwärter auf die deutsche Staatsbürgerschaft in Bayern einen Fragebogen zu ihrer Zugehörigkeit zu von den Landesämtern für Verfassungsschutz überwachten Organisationen, darunter Scientology, ausfüllen.

Einschränkungen der Religionsfreiheit

Im Allgemeinen respektierte die Regierung die Religionsfreiheit in der Praxis. Beim Status der Achtung der Religionsfreiheit durch die Regierung gab es im Berichtszeitraum keine Änderung. Einige Landesregierungen und Bundesbehörden erkennen einige Glaubensorganisationen, einschließlich Scientology, nicht als Religion an. Die fehlende Anerkennung hinderte die Anhänger dieser Organisationen allerdings nicht daran, ihre religiösen Aktivitäten öffentlich und privat auszuüben.

Im November 2008 entschied die Innenministerkonferenz bei einer Sitzung in Berlin aufgrund der Feststellung der Landesämter und des Bundesamtes für Verfassungsschutz, dass nicht genügend Beweise als rechtliche Grundlage für ein solches Verbot vorliegen, gegen ein Verbot der Scientology Kirche. Im Dezember 2007 kamen die Innenminister der Länder einstimmig überein, dass die Scientology Kirche eine Bedrohung für die verfassungsmäßige Ordnung des Landes darstellt und beauftragten die Landesämter und das Bundesamt für Verfassungsschutz, Informationen über Scientology zusammenzutragen, die ein Verbot rechtfertigen.

In den vergangenen Jahren beschlossen mehrere Verfassungsschutzämter auf Länderebene, die Überwachung von Scientology einzustellen, aber das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Landesverfassungsschutzämter in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg und Niedersachsen setzten die Überwachung fort. Am 12. Februar 2008 wies das Oberverwaltungsgericht Münster die Berufung der Church of Scientology nach dem Urteil eines Kölner Gerichts im Jahr 2004 zurück, das befunden hatte, die Überwachung durch den Verfassungsschutz sei rechtmäßig und dürfe fortgesetzt werden.

Das Berufungsgericht in Münster befand, dass es "konkrete Hinweise" darauf gebe, dass Scientology die Herstellung einer sozialen Ordnung zum Ziel habe, die gegen Verfassungsprinzipien wie Menschenwürde und Gleichheit vor dem Gesetz verstoße.

Das Gericht urteilte, dass diese Entscheidung die fortgesetzte Überwachung von Scientology durch den Verfassungsschutz rechtfertige, darunter auch die Überwachung im Rahmen nachrichtendienstlicher Maßnahmen. Scientology legte gegen dieses Urteil zunächst Berufung ein, zog diese Klage jedoch am 28. April 2008 zurück. Die Entscheidung des Münsteraner Gerichts wurde somit rechtsgültig und es können keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden. Scientology wird in den Berichten der Landesämter für Verfassungsschutz aus acht Bundesländern genannt: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen.

Bundes- und einige Landesbehörden stuften Scientology weiterhin als potenzielle Bedrohung für die demokratische Ordnung ein, was zur Diskriminierung von Scientologen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich führte. Einige Bundesländer geben Broschüren über Scientology (sowie andere religiöse Gruppen) heraus, in denen Ideologie und Praktiken der Kirche detailliert dargestellt werden. Die Länder verteidigen diese Praxis mit dem Verweis auf ihre Aufgabe, dem Wunsch der Bevölkerung nach Informationen über Scientology und andere Themen nachzukommen. Die Broschüren warnen vor der Gefahr, die die Kirche für die Demokratie, das Rechtssystem und die Menschenrechte darstellt.

Als Reaktion auf die Ideologie und Praktiken von Scientology haben Regierungsbehörden auf Bundes- und Länderebene sowie Organisationen aus dem Privatsektor Regelungen und Verfahren geschaffen, die Scientology als Organisation beziehungsweise einzelne Mitglieder der Kirche diskriminieren.

Scientologen berichten nach wie vor über Fälle von Diskriminierung durch die Gesellschaft und offizielle Stellen.

Am Ende des Berichtszeitraums prüfte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein früheres Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom 27. Februar 2009, das die sofortige Entfernung zweier Anti-Scientology-Poster angeordnet hatte. Die Poster, auf denen unter einem großen Stoppschild eine Warnung der Charlottenburger Bezirksverordnetenversammlung vor den Aktivitäten von Scientology in der Region abgedruckt war, waren am 22. Januar 2009 vom Charlottenburger Bezirksbüro der Berliner Stadtverwaltung vor der Scientology Kirche Berlin angebracht worden. Sein Urteil begründete das Gericht der unteren Instanz damit, dass das Land Berlin seine Pflicht zur religiösen Neutralität und seine Verpflichtung, in Glaubensangelegenheiten objektiv zu bleiben, verletzt habe. Das Gericht urteilte auch, die Aufklärungskampagne diene keinem berechtigten Zweck. Das Höhere Gericht bekräftigte das Recht von Scientologen und der Scientology Kirche Berlin auf Glaubensfreiheit nach Artikel 4 des Grundgesetzes.

Im Dezember 2008 wurde ein Vertrag für einen Auftritt des Pianisten und Scientologen Cyprien Katsaris bei den Kunstfestspielen "Europäische Wochen" im Juni 2009 im Rathaus der bayerischen Stadt Passau aufgehoben. Der private Veranstalter hatte vom bayerischen Landesverfassungsschutz einen Hinweis erhalten, dass Katsaris Scientologe sei. Der bayerische Landesverfassungsschutz empfahl, von Katsaris die Unterzeichnung eines so genannten "Sektenfilters" zu fordern. Nachdem Katsaris sich geweigert hatte, dies zu tun, wurde der Vertrag für seinen Auftritt gekündigt.

Am 4. September 2008 veranstaltete Ursula Caberta, Leiterin der Arbeitsgruppe Scientology (AGS) der Hamburger Behörde für Inneres, ein Seminar mit dem Titel "Das ist Scientology! Berichte aus den USA". Das aus 130 Personen bestehende Publikum umfasste größtenteils Vertreter von Ministerien aus dem ganzen Land sowie eine größere Gruppe maskierter Anti-Scientology-Aktivisten der Gruppe "Anonymous". Eine kleine Gruppe Scientology-Anhänger demonstrierte vor dem Gebäude gegen die Veranstaltung, wurde aber trotz Versuchen, sich vorab für die Teilnahme an der öffentlichen Veranstaltung zu registrieren, nicht eingelassen.

Am 22. Dezember 2008 bestätigte das bayerische Verwaltungsgericht das Urteil der Stadt München vom 26. Februar 2008, einem von Scientology betriebenen Kindergarten die Lizenz zu entziehen. Das Verwaltungsgericht argumentierte, es sei nicht auszuschließen, dass den Kindern durch Erziehungsmethoden von Scientology Schaden zugefügt werde. Die Entscheidung der Stadt basierte auf der Ansicht des Landesverfassungsschutzes, dass Scientology Kinder indoktriniere. Das bayerische Jugendamt befand zudem, das Wohlergehen der Kinder stehe aufgrund der Erziehungsmethoden des Kindergartens auf dem Spiel.

Ein große Zahl muslimischer Organisationen, darunter einige, die erklären, ausdrücklich und ausschließlich friedlichen religiösen, gesellschaftlichen und/oder kulturellen Aktivitäten nachzugehen, wurden von den Verfassungsschutzämtern auf Bundes- und Länderebene beobachtet.

Am 1. September 2008 führte das Bundesministerium des Innern einen landesweiten Einbürgerungstest ein. Der Zentralrat der Muslime begrüßte dies, da dadurch frühere Versuche des Staates beendet wurden, Fragen zu moralischen und sozialen Werten zu integrieren, was als Diskriminierung gegenüber Muslimen angesehen wurde. Nach Angaben der Bundesbehörde für die Durchführung von Volkszählungen fiel die Zahl der eingebürgerten Einwanderer im Jahr 2008 im Vergleich zu 2007, als 113.000 Menschen eingebürgert wurden, um etwa 18.600 (16%) auf 94.500. Das war der niedrigste Wert seit der Wiedervereinigung des Landes.

Muslimische Lehrerinnen, die Kopftücher tragen, sind weiterhin ein Thema, da mehrere Bundesländer Lehrerinnen an öffentlichen Schulen das Tragen von Kopftüchern untersagen.

Im Januar 2009 zog die Schulverwaltung Rheinland-Pfalz, wo das Tragen von Kopftüchern für Beamte nicht verboten ist, ein Arbeitsplatzangebot für eine muslimische Lehrerin in Worms zurück, nachdem man erfahren hatte, dass diese während des Unterrichts ein Kopftuch zu tragen gedachte.

Im Januar 2009 wies das Bundesgericht in Leipzig den Berufungsantrag für ein Urteil des baden-württembergischen Oberverwaltungsgerichts in Mannheim aus dem Jahr 2008 ab, dass eine muslimische Grundschullehrerin in Stuttgart-Bad Cannstatt während des Unterrichts ihr Kopftuch abnehmen muss. Sie zog in Betracht, mit ihrem Fall vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Der Kopftuchverbotsfall von Maryam Brigitte Weiss, stellvertretende Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, war zum Abschluss des Berichtszeitraums noch vor dem Oberverwaltungsgericht Münster anhängig. Im August 2007 wies das Düsseldorfer Verwaltungsgericht eine Klage von Weiss gegen das Kopftuchverbot in Nordrhein-Westfalen (NRW) ab.

Es gab weiterhin Bereiche, in denen islamische Praktiken mit dem Gesetz kollidierten, beispielsweise beim Ruf der Gläubigen zum Gebet, islamischen rituellen Schlachtpraktiken oder der Trennung von älteren Jungen und Mädchen im Sportunterricht.

Im Mai 2009 entschied das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Eilverfahren, dass ein muslimisches Paar kein Recht hat, eine Freistellung seiner Tochter vom Schwimmunterricht zu beantragen. Das Gericht sagte, dass es vernünftig sei, dass ein Mädchen im schulpflichtigen Alter angemessene Kleidung trage, um den Glaubenskonflikt ohne Geschlechtertrennung beizulegen.

Im August 2008 legte die Gemeindeverwaltung des Lahn-Dill-Kreises für einen muslimischen Schlachter fest, dass er nur noch 700 statt wie früher 3.500 Tiere schächten dürfe. Der Schlachter hatte den Verdacht, dass die Behörden versuchten, das Schlachten nach islamischer Tradition zu verhindern.

Es gab keine Berichte über Menschen, die aus religiösen Gründen festgenommen oder inhaftiert wurden.

Erzwungene Religionskonvertierung

Es gab keine Berichte von erzwungenen Religionskonvertierungen oder Berichte über minderjährige US-Bürger, die gewaltsam entführt wurden oder illegal aus den Vereinigten Staaten ausreisten oder über die Weigerung der Bundesregierung, solche Personen in die Vereinigten Staaten zurückkehren zu lassen.

Verbesserungen und positive Entwicklungen bezüglich der Achtung der Religionsfreiheit

Während seines Besuchs am 5. Juni 2009 begleitete Bundeskanzlerin Merkel US-Präsident Barack Obama zum ehemaligen Konzentrationslager Buchenwald. Während des zweistündigen Rundgangs über das Gelände gedachten die beiden der Opfer des Holocaust und des Nazi-Regimes. Das Ereignis hatte eine breite Medienöffentlichkeit und die vier größten Fernsehsender des Landes (ARD, ZDF, N-TV, MDR) berichteten live aus Buchenwald darüber.

Am 12. Mai 2009 hieß Bundeskanzlerin Merkel offiziell eine Gruppe von 16 gerade eingebürgerten Einwanderern mit einer Zeremonie im Bundeskanzleramt willkommen; dabei handelte es sich um die erste Veranstaltung dieser Art, die je von einem Kanzler der Bundesrepublik Deutschland ausgerichtet wurde.

Die Regierung förderte auch Toleranz, indem auf Ebene der Bundeskanzlerin und des Innenministers Dialoge mit Vertretern von Migranten- und muslimischen Gruppen zur Integration von Minderheiten und Einwanderern und zum Thema Islam eingeführt wurden. Am 12. Juli 2007 setzte die Regierung den Nationalen Integrationsplan um, in dem Behörden auf Länder- und Kommunalebene, Vertreter von Minderheitengruppen und die Regierung Maßnahmen und freiwillige Verpflichtungen mit Bezug zu Integration ergriffen. Die Regierung veröffentlichte am 6. November 2008 einen Fortschrittsbericht, der Lob und Kritik erhielt. Das Bundesministerium des Innern hielt am 25. Juni das vierte und letzte Plenum der Islamkonferenz ab, die von muslimischen Teilnehmern für die Förderung des Dialogs zwischen Regierung und muslimischen Gemeinden gelobt wurde (s. Abschnitt II). Das Kanzleramt richtete ein Frühstück für die Konferenzteilnehmer aus, bei dem Bundeskanzlerin Merkel die Bedeutung der Arbeit der Konferenz unterstrich.

Der niedersächsische Landesverfassungsschutz hat eine Wanderausstellung zur Integration, die den Titel "Muslime in Niedersachsen: Probleme und Perspektiven der Integration" trägt. Sie kann von Gemeinden und Institutionen in Niedersachsen angefordert werden und wird im gesamten Jahr 2010 an unterschiedlichen Orten in dem Bundesland ausgestellt sein.

Am 22. September 2008 wurde Baden-Württemberg das erste Bundesland in Deutschland, in dem ein Iftar-Abendessen ausgerichtet wurde. Der Staatssekretär und Leiter des Kanzleramts, Hubert Wicker, hatte zu der Veranstaltung geladen, die von der Kirchenbeauftragten organisiert wurde. Zwanzig deutsch-türkische Gemeindevertreter, Strafverfolgungsbeamte und ein Vertreter des amerikanischen Konsulats in Frankfurt nahmen an der Veranstaltung teil.

Hessen ist zugleich Sponsor und Heimat verschiedener religionsübergreifender Vereinigungen wie des Interkulturellen Rates, der den Dialog zwischen hier geborenen und zugewanderten Einwohnern fördert, sowie des glaubensübergreifenden Religionsrates, dessen Ziel es ist, die Sensibilisierung für religiöse Bedürfnisse, z. B. in Krankenhäusern, zu verbessern. Die Stadt Offenbach in Hessen finanziert auch Orientierungsunterricht in der Landessprache für örtliche Imame, die sich besser in die Gesellschaft integrieren und anderen Muslimen vor Ort ebenfalls dabei helfen möchten.

Der Staat überwachte Rechtsextremisten, führte Ermittlungen bei antisemitischen Straftaten durch und verbot in einigen Fällen extremistische Gruppen, die als Bedrohung für die öffentliche Ordnung angesehen wurden. Am 31. März 2009 verbot das Bundesministerium des Innern die rechtsextreme Jugendgruppierung "Heimattreue Deutsche Jugend". Die Vereinigung verbreitete im Rahmen unpolitischer Freizeitveranstaltungen rassistisches und nationalsozialistisches Gedankengut unter Kindern und Jugendlichen. Die Behörden versuchten, gegen Rechtsextremismus vorzugehen, indem sie eine Reihe von Bildungsprogrammen zur Förderung von Toleranz durchführten, von denen sich viele auf Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit konzentrierten.

Am 12. Oktober 2008 verbot das Bundesministerium des Innern Al Manar TV, einen Fernsehsender, der von Beirut aus auch nach Deutschland sendet. Al Manar wird mit der Hisbollah verglichen und wurde aufgrund des Betreibens antisemitischer Propaganda verboten.

Die Behörden haben alle antisemitischen Taten scharf verurteilt und erhebliche Ressourcen für die Untersuchung der Vorfälle sowie die Verfolgung der Täter bereitgestellt. Der Staat stellte einen 24-Stunden-Polizeischutz vor Synagogen und vielen anderen jüdischen Einrichtungen bereit.

Am 4. November 2008 verabschiedete der Bundestag einen Beschluss zur Bekämpfung von Antisemitismus, in dem die Regierung aufgerufen wird, eine Expertengruppe zur Koordinierung der Regierungsaktivitäten im Kampf gegen Antisemitismus zu schaffen und regelmäßige Berichte sowie einen Aktionsplan zu diesem Thema vorzulegen. Nichtregierungsorganisationen forderten eine schnelle Umsetzung des Beschlusses und brachten ihre Besorgnis zum Ausdruck, dass, wenn die Expertengruppe nicht vor den Bundestagswahlen am 27. September gebildet wird, dies möglicherweise nie geschehen werde und praktische Maßnahmen sich lange verzögern würden. Als Reaktion auf diese Kritik sagte ein Sprecher des Innenministeriums, dass die Arbeitsgruppe im Laufe der aktuellen Legislaturperiode geschaffen werden könne.