• DEMOKRATIE UND MENSCHENRECHTE (25. Februar 2009)
Länderberichte über Menschenrechtspraktiken - 2008, Teil III
Bundesrepublik Deutschland

Obwohl die Behörden die Fälle von Flüchtlingen und Asylbewerbern nach bestehendem Recht bearbeiten, war die Genehmigungsrate im Berichtszeitraum sehr niedrig. Von Januar bis November bearbeiteten die Behörden 19.049 Asylanträge. Die Behörden gewährten 6.605 Personen (34,7 Prozent) den Status als Flüchtling gemäß der Genfer Konvention. Davon wurde 214 Personen (1,1 Prozent) Asyl im Rahmen des Grundgesetzes gewährt, und 6.391 (33,6 Prozent) erhielten im Rahmen von Artikel 3 des Asylverfahrensgesetztes den Status als Flüchtling. Ferner gewährten die Behörden 488 Personen (2,6 Prozent) eine Duldung aufgrund der Situation in ihren jeweiligen Herkunftsländern oder aufgrund anderer humanitärer Beweggründe. 6.182 Anträge (32,4 Prozent) wurden abgelehnt, weitere 5.774 (30,3 Prozent) wurden „anderweitig erledigt“ (beispielsweise, in dem das Verfahren eingestellt oder der Antrag zurückgenommen wird). Alle Fälle, in denen Asyl gewährt wurde, müssen nach drei Jahren erneut überprüft werden, um festzustellen, ob die Gründe für das Asyl noch gegeben sind.

Gemäß Grundgesetz kann Personen, die versuchen, über ein "sicheres Transitland" (Mitgliedstaaten der EU oder Vertragsstaaten der UN-Konvention aus dem Jahr 1951) nach Deutschland einzureisen, kein Asyl gewährt werden, und sie können an der Grenze zurückgewiesen oder, falls sie in das Land gelangt sind, in das "sichere Transitland" zurückgeschickt werden.


In der Regel haben Personen, deren Asylanträge abgewiesen wurden, zwei Wochen Zeit, Widerspruch gegen diese Entscheidung einzulegen. Wenn ein Antrag als unbegründet abgelehnt wird, muss der Antragsteller innerhalb von einer Woche Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen. In letzterem Fall hat der Widerpruch keine aufschiebende Wirkung. Die Behörden bearbeiten die Anträge von Personen, die an einem internationalen Flughafen Asyl beantragten und die aus einem sicheren Herkunftsland kommen, vor ihrer Einreise nach Deutschland. Dasselbe gilt für Antragsteller ohne Pass oder ohne gültigen Pass. In diesen Fällen schreibt das Gesetz vor, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge binnen 48 Stunden entweder über den Asylantrag entscheidet oder der Person die Einreise nach Deutschland gestattet. Der Antragsteller hat drei Tage, um bei einem Verwaltungsgericht Widerspruch gegen eine negative Entscheidung einzulegen. Das Gericht muss dann laut Gesetz innerhalb von 14 Tagen entscheiden oder der Person die Einreise ins Land gestatten.


Lokale Nichtregierungsorganisationen (NROs) kritisierten diese Zeitspannen weiterhin als nicht ausreichend für die Bewerber, sich auf ihre Anhörungen vorzubereiten. Im Fall einer endgültigen Ablehnung eines Antrags erlaubten die Behörden es dem Antragsteller nicht, in das Land einzureisen. Er musste sich bis zum Abflug im Empfangszentrum des Flughafens aufhalten. Wenn eine Rückführung innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft nicht möglich ist, wird eine richterliche Anordnung für das Festhalten der Person in der Transitzone des Flughafens benötigt. Die Bundesregierung unterhält keine Statistiken über Gewahrsam in den Einrichtungen der Flughäfen.


Für besonders schwierige Fälle riefen alle Bundesländer "Härtefallkommissionen" ins Leben, die sich unter anderem aus Vertretern der Kirchen sowie wohltätigen und kommunalen Organisationen zusammensetzen. Sie sollen Empfehlungen für die Behörden aussprechen, Asylbewerbern, deren Antrag abgelehnt wurde, in Einzelfällen die Erlaubnis zu erteilen, im Land zu bleiben.


Es gab Fälle von gesellschaftlicher Diskriminierung gegenüber Asylbewerbern sowie Übergriffe auf Flüchtlinge und Asylbewerber.


Am 30. Juni verurteilte das Landgericht Halle vier junge Männer zu Freiheitsstrafen von drei Jahren und neun Monaten bis zu fünf Jahren und vier Monaten für einen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Sangershausen im Januar 2007. Das Gericht verurteilte eine junge Frau, die auch an der Tat beteiligt war, jedoch minderjährig ist, zu zwei Jahren auf Bewährung.


Abschnitt 3: Achtung von politischen Rechten: Das Recht der Bürger auf Herbeiführung eines Regierungswechsels

Das Grundgesetz gibt Bürgern das Recht, auf friedliche Weise einen Regierungswechsel herbeizuführen, und die Bürger machten von diesem Recht in regelmäßigen Abständen durch freie, faire und allgemeine Wahlen Gebrauch.


Wahlen und politische Teilhabe

Die letzten Bundestagswahlen fanden 2005 statt und wurden als frei und fair eingeschätzt. Die politischen Parteien waren im Berichtszeitraum ohne Einschränkungen oder Einmischung tätig, es sei denn, sie wurden als verfassungsfeindlich eingestuft.


Bundeskanzlerin war eine Frau, und von den 612 Bundestagsabgeordneten waren 197 Frauen. Neben der Kanzlerin waren im 15-köpfigen Kabinett fünf Frauen vertreten. Drei der 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts waren Frauen.


Im Bundestag waren mindestens acht Angehörige von ethnischen Minderheiten vertreten, am Bundesverfassungsgericht ein Angehöriger und im Kabinett keiner.


Korruption in der Regierung und Transparenz

Es gab vereinzelte Berichte über Korruption in der Regierung. Die Bundestagsabgeordneten unterliegen gesetzlichen Vorschriften zur Offenlegung ihrer Einkünfte und müssen Nebeneinkünfte angeben. Für die Ermittlung in Korruptionsfällen sind im Allgemeinen Staatsanwälte zuständig.


Bundesgesetze sehen den öffentlichen Zugang zu Regierungsinformationen vor. Vier Bundesländer (Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen) verfügen ebenfalls über Gesetze zur Informationsfreiheit, die auch das Einlegen von Rechtsmitteln vorsehen.


Abschnitt 4: Haltung der Regierung zu Untersuchungen von angeblichen Menschenrechtsverletzungen durch internationale Gremien oder Nichtregierungsorganisationen


Eine Vielzahl nationaler und internationaler Menschenrechtsgruppen engagierte sich. Sie unterlagen weder bei ihren Nachforschungen noch bei der Veröffentlichung ihrer Ergebnisse staatlichen Einschränkungen. Regierungsvertreter waren kooperativ und ihren Ansichten gegenüber aufgeschlossen.


Abschnitt 5: Diskriminierung, Misshandlung durch die Gesellschaft, Menschenhandel

Der Zugang zu Unterkunft, Gesundheitsversorgung oder Bildung aufgrund von Hautfarbe, Geschlecht, Behinderung, Sprache oder gesellschaftlicher Stellung darf laut Gesetz nicht verwehrt werden. Die Regierung setzte die Bestimmungen im Allgemeinen um. Nichtsdestotrotz waren Gewalt gegen Frauen und Kinder, Menschenhandel und die Belästigung von ethnischen Minderheiten und Ausländern Probleme.


Dieses Gesetz verbietet die Diskriminierung aufgrund von ethnischer Herkunft, Religion, Alter, Geschlecht, Behinderung und sexueller Identität.


Frauen

Vergewaltigung ist laut Gesetz eine Straftat; darunter fällt auch Vergewaltigung in der Ehe. Das Gesetz sieht ein Höchststrafmaß von bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe vor. Der Staat setzte das Gesetz wirksam durch. Laut der bundesweiten Polizeistatistik gab es im Jahr 2007 7.511 Fälle von Vergewaltigung oder schwerer sexueller Nötigung. Die Bundesregierung unterstützte zusammen mit den Bundesländern und Nichtregierungsorganisationen zahlreiche Projekte, die sich mit Gewalt gegen Frauen auseinandersetzten, um Gewalt zu verhindern und Opfern einen besseren Zugang zu medizinischer Hilfe und Rechtshilfe zu ermöglichen.


Gewalt gegen Frauen ist gesetzlich verboten, Missbrauch in der Ehe eingeschlossen. Tätern kann vorübergehend der Zugang zur Wohnung oder dem Wohnhaus verwehrt werden, eine einstweilige Verfügung kann gegen sie erwirkt werden, und sie können in schweren Fällen wegen Vergewaltigung oder Misshandlung angeklagt und zu Schmerzensgeld verurteilt werden. Laut Gesetz ist für eine einstweilige Verfügung keine Entscheidung eines Zivilgerichts notwendig. Die Regierung setzte das Gesetz durch, dennoch gingen die Behörden davon aus, dass Gewalt gegen Frauen weit verbreitet war. Opferhilfsorganisationen schätzten, dass jede vierte bis fünfte Frau Opfer von körperlicher oder sexueller Gewalt war.


Zwangsehen sind illegal und ungültig und können mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Obwohl es keine verlässlichen Zahlen über die Zahl der Zwangsehen im Land gab, gab es Hinweise darauf, dass das Problem in der muslimischen Gemeinschaft weiter verbreitet war als in der allgemeinen Bevölkerung. Zwangsehen zogen laut Berichten oft Gewaltanwendung nach sich. Opfer waren Frauen und in einigen Fällen auch junge Männer, die im Land lebten und für die die Familien einen Ehemann (oder eine Ehefrau) aus dem Ausland holten sowie Frauen, die von ihren Familien in andere Länder geschickt wurden, um dort gegen ihren Willen zu heiraten.


“Hatun und Can Frauennothilfe”, eine Berliner Nichtregierungsorganisation, die Frauen hilft, denen Zwangsehen drohen, gab an, dass während des Berichtsjahres ungefähr 2.000 Frauen Kontakt mit ihr aufnahmen, um in lebendbedrohenden Situationen anonym Hilfe zu bekommen. Die Organisation stellt Opfern Beratung, eine Unterkunft und finanzielle Unterstützung zur Verfügung.


Am 18. Juni begannen das Kultus- und das Sozialministerium Baden-Württemberg, eine Reihe von Programmen zur Bekämpfung von Zwangsehen in der muslimischen Gemeinde umzusetzen. Darüber hinaus setzte die Landesregierung ihren Dialog über das Thema mit Vertretern muslimischer Organisationen fort. Der Stadtstaat Hamburg initiierte Aktionsprogramme zur Bekämpfung von Zwangsehen, zur Aufklärung von Zuwanderern und für die Unterstützung potenzieller Opfer.


Am 16. Dezember eröffnete das Frankfurter Oberlandesgericht ein Gerichtsverfahren gegen einen 24-jährigen Afghanen, dem vorgeworfen wurde, am 15. Mai einen Ehrenmord an seiner 16-jährigen Schwester begangen zu haben. Der Angeklagte sagte aus, seine Schwester habe sich seiner Meinung nach von der Familie abgewandt, habe sich in der Öffentlichkeit unangemessen gekleidet, und er habe gedacht, sie arbeite als Prostituierte. Der Fall war an zwei weitere anhängige Strafverfahren gegen den Angeklagten wegen Belästigung, schwerer Körperverletzung und Tätlichkeiten gegen seine Schwester geknüpft.

Prostitution ist legal und relativ weit verbreitet, obwohl die Möglichkeit besteht, sie in bestimmten Vierteln zu verbieten, wie etwa in Wohngebieten. Es gibt ein rechtliches Rahmenwerk zur Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation Prostituierten, die ihnen das Recht verleiht, Verträge durchzusetzen sowie eine Krankenversicherung und Sozialleistungen zu beantragen. Diese gesetzlichen Möglichkeiten wurden von diesem Personenkreis selten in Anspruch genommen.


Sexuelle Belästigung von Frauen wurde als Problem erkannt. Sexuelle Belästigung ist laut Gesetz verboten und Arbeitgeber müssen ihre Angestellten vor sexueller Belästigung schützen. Es gibt verschiedene disziplinarische Maßnahmen gegen Täter, darunter ihre Entlassung. Das Versäumnis eines Arbeitgebers, Maßnahmen zum Schutz seiner Angestellten vor sexueller Belästigung zu ergreifen, wird vom Gesetz als Vertragsverletzung eingestuft. Ein betroffener Arbeitnehmer hat das Recht auf bezahlten Urlaub, bis der Arbeitgeber den Missstand beseitigt hat. Die Presse berichtete von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und in öffentlichen Einrichtungen. Gewerkschaften, Kirchen, Regierungsstellen und Nichtregierungsorganisationen boten eine Reihe von Unterstützungsprogrammen für betroffene Frauen an und finanzierten Seminare und Kurse, um sexueller Belästigung vorzubeugen.


Laut Gesetz haben Frauen die gleichen Rechte wie Männer. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend war federführend in Bezug auf die Rechte von Frauen. Das Gesetz sieht gleichen Lohn für gleiche Arbeit vor. Im Allgemeinen gab es keine Diskriminierung von Frauen bezüglich der Entlohnung für gleiche Arbeit, obwohl sie in gutbezahlten Führungspositionen unterrepräsentiert und in einigen Tätigkeiten mit niedrigerem Lohn überrepräsentiert waren. 2007 verdienten Frauen für dieselbe Arbeit geschätzte 22 Prozent weniger als Männer, was größtenteils auf die Tatsache zurückging, dass mehr Frauen im Land in Teilzeit arbeiten.

Kinder

Die Regierung setzte sich weiterhin intensiv für die Rechte und das Wohl von Kindern ein.


Bei den 2007 eröffneten Untersuchungen des Europäischen Parlaments zu Berichten, dass Behörden nichtdeutsche Elternteile diskriminierten, wenn sich Partner in gemischten Ehen trennten, indem sie dem jeweiligen Elternteil den Kontakt mit den Kindern untersagten, gab es keine Fortschritte. Mitarbeiter des Jugendamtes unterbrachen angeblich Gespräche zwischen Kindern und Eltern und drohten damit, den Kontakt zwischen ihnen einzustellen, wenn sie versuchten, sich in einer Sprache zu unterhalten, die der betreuende Mitarbeiter des Jugendamts nicht verstand.


Am 22. August schloss die bayerische Polizei die Ermittlungen zu einem Kinderpornografiering ab, die fast 1.000 Verdächtige in Deutschland und Verbindungen in 98 weitere Länder umfassten. Die Behörden durchsuchten im Rahmen von Razzien einige Tausend Computer und konfiszierten Videos. Die Rechtsverfahren dauern an, und es wurden einige Gerichtsurteile verkündet, darunter eine Freiheitsstrafe von acht Jahren für einen Mann, der sein eigenes Kind sexuell missbraucht hatte. Andere Täter erhielten Freiheitsstrafen von bis zu 15 Monaten oder Geldstrafen für den Besitz von Kinderpornografie.


Laut Bundeskriminalamt (BKA) gab es 2007 15.935 Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern (bis 14 Jahre), verglichen mit 15.996 Fällen im Jahr 2006. Von 2006 bis 2007 stieg die Zahl der Fälle, die mit dem Besitz, dem Erwerb und der Verbreitung von Kinderpornografie zu tun haben (Fotos und Videos) um 55 Prozent. Die Polizei ermittelte 2007 in 11.357 Fällen. 2006 waren es 7.318 Fälle.