- • DEMOKRATIE UND MENSCHENRECHTE (25. Februar 2009)
Länderberichte über Menschenrechtspraktiken - 2008, Teil I
- Bundesrepublik Deutschland
WASHINGTON (AD) Nachfolgend veröffentlichen wir den vom Büro für Demokratie, Menschenrechte und Arbeitsfragen im US-Außenministerium am 25. Februar 2009 herausgegebenen Bericht 2008 über Menschenrechtspraktiken in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bundesrepublik Deutschland ist eine konstitutionelle parlamentarische Demokratie mit ungefähr 82 Millionen Einwohnern. Die Staatsbürger wählen ihre politischen Vertreter regelmäßig in freien und fairen Mehrparteienwahlen. Der an der Spitze der Bundesregierung stehende Bundeskanzler wird vom Bundestag, dem Parlament, gewählt. Die zweite gesetzgebende Körperschaft, der Bundesrat, vertritt die 16 Bundesstaten auf Bundesebene und setzt sich aus Regierungsmitgliedern der Bundesländer zusammen. Das Grundgesetz (die Verfassung) definiert die Befugnisse des Kanzlers und der Legislative. Die letzten Bundestagswahlen fanden im September 2005 statt. Zivile Behörden hatten im Allgemeinen die effektive Kontrolle über die Sicherheitskräfte.
Der Staat respektierte im Allgemeinen die Menschenrechte seiner Bürger. Die Rede-, Presse-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit von als extremistisch eingestuften Gruppen wurde staatlich eingeschränkt. Einige Minderheiten angehörende religiöse Gruppen wurden von Staat und Gesellschaft diskriminiert. Belästigung von ethnischen Minderheiten und Ausländern, antisemitische Zwischenfälle, Gewalt gegen Frauen und Menschenhandel stellten ein Problem dar.
ACHTUNG DER MENSCHENRECHTE
Abschnitt 1: Achtung der Integrität des Menschen, einschließlich:
Freiheit von:
a. Willkürlicher oder unrechtmäßiger Beraubung des Lebens
Es gab keine Berichte über willkürliche oder rechtswidrige Tötungen durch die Regierung oder ihre Vertreter.
b. Verschwinden
Es gab keine Berichte über politisch motiviertes Verschwinden von Menschen.
c. Folter und andere grausame, unmenschliche oder entwürdigende Behandlung oder Bestrafung
Das Gesetz verbietet solche Praktiken, und es gab keine Berichte, dass Vertreter des Staates sie einsetzten.
Am 12. März verkündete das Landgericht Münster die Urteile gegen die zehn verbleibenden Angeklagten der 18 Bundeswehrausbilder, deren Verfahren wegen entwürdigender Behandlung von Untergebenen in einer Kaserne in Coesfeld im Jahr 2004 seit März 2007 läuft. Das Gericht sprach vier Angeklagte aus Mangel an Beweisen frei und verurteilte fünf Unteroffiziere zu Gefängnisstrafen von 10 bis 22 Monaten auf Bewährung. Das Gericht verhängte gegen den Vorgesetzten, einen Hauptmann des Heeres, eine Geldstrafe von 7.500 Euro. Die Staatsanwaltschaft ging bei drei der Urteile in Berufung (bei zwei Freisprüchen und einer Geldstrafe).
Bedingungen in Gefängnissen und Strafanstalten
Die Bedingungen in Gefängnissen entsprachen im Allgemeinen den internationalen Standards und die Regierung ließ Besuche durch unabhängige Menschenrechtsbeobachter zu. Allerdings gaben ein Zwischenfall und die Bedingungen in einigen Einrichtungen Anlass zur Sorge.
Am 9. Dezember sprach das Landgericht Dessau zwei Polizisten von dem Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge und der fahrlässige Tötung an dem Opfer Oury Jalloh aus Sierra Leone frei. Jalloh starbt 2005 bei einem Brand in seiner Zelle in der Polizeiwache Dessau. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage in dem Fall gingen gegen die Entscheidung des Bundesgerichtshof in Revision. Bis Jahresende war die Revision noch anhängig.
Im April 2007 berichtete der Ausschuss des Europarates zur Verhütung von Folter (CPT) über seinen Besuch der Gefängnisse und Haftanstalten des Landes. Dem CPT wurden keine Anschuldigungen wegen körperlicher Misshandlung von Personen während ihre Zeit in Polizeigewahrsam bekannt. Allerdings berichtete der CPT über eine Reihe von Anschuldigungen wegen exzessiver Anwendung von Gewalt durch Polizeibeamte. Der CPT kritisierte die Bedingungen, unter denen in einer Haftanstalt Personen inhaftiert waren, die gegen Einwanderungsgesetze verstoßen hatten, und verlieh seiner Besorgnis über das Ausmaß an Gewalt und Einschüchterung Ausdruck, das unter den Häftlingen in drei Haftanstalten herrschte. Außerdem äußerte sich der CPT besorgt über die unzureichende Anzahl von Personal in den Gefängnissen. In ihrem Bericht an den CPT im April 2007 ging die Regierung ausführlich auf die Empfehlungen, Anmerkungen und Informationsersuchen des CPT ein.
d. Willkürliche Verhaftung oder Festnahme
Das Gesetz verbietet willkürliche Festnahme und Inhaftierung, und der Staat hielt sich im Allgemeinen an diese Verbote.
Rolle der Polizei und des Sicherheitsapparats
Zivile Behörden übten eine effektive Kontrolle über die Polizei und das Bundeskriminalamt aus. Die Regierung verfügt über wirkungsvolle Mechanismen zur Untersuchung und Bestrafung von Fehlverhalten und Korruption. In Bezug auf die Sicherheitsdienste gab es im letzten Jahr keine Berichte über Straffreiheit.
Festnahme und Inhaftierung
Festnahmen können nur auf der Grundlage eines von einer zuständigen Gerichtsbehörde ausgestellten Haftbefehls vorgenommen werden, es sei denn, der Verdächtige wird beim Begehen einer strafbaren Handlung von der Poliziei verhaftet oder die Polizei hat gute Gründe zu der Annahme, dass die Person beabsichtigt, ein Verbrechen zu begehen. Im Allgemeinen wurden die Inhaftierten von den Behörden umgehend über die gegen sie vorliegenden Anschuldigungen informiert. Laut Gesetz haben festgenommene Personen Anspruch auf unverzüglichen Zugang zu einem Anwalt. Bei allen Straftaten, die zu einem Gerichtsverfahren führen, haben alle Angeklagten laut Gesetz Anspruch auf einen Anwalt. Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass ein Verdächtiger aus dem Land fliehen könnte, kann die Polizei die Person bis zur offiziellen Anklage bis zu 24 Stunden festhalten. Um einen Inhaftierten weiter festhalten zu können, muss die Polizei den Häftling einem Richter vorführen. Bis Ende des auf die Verhaftung folgenden Tages muss gegen den Häftling Anklage erhoben werden. Das Gericht muss dann einen Haftbefehl ausstellen, der die Gründe für die Festnahme enthält, oder die Freilassung der Person anordnen. In der Praxis respektierten die Behörden diese Rechte im Allgemeinen.
Die Polizei kann bekannte oder mutmaßliche Straftäter für kurze Zeit festhalten, wenn sie der Auffassung ist, dass diese Personen die Teilnahme an illegalen oder nicht genehmigten Demonstrationen beabsichtigen.
Obwohl Straftäter laut Gesetz nicht zweimal für die gleiche Straftat bestraft werden können, ist eine "Sicherheitsverwahrung im Anschluss" möglich. In Fällen wie Vergewaltigung, Mord oder Totschlag können Gerichte eine Sicherheitsverwahrung anordnen. Diese Sicherheitsverwahrung erfordert einen Gerichtsbeschluss über die besondere Gefahr der verurteilten Person für die Öffentlichkeit, der auf mindestens einer Expertenmeinung beruhen muss. Die Sicherheitsverwahrung kann auf unbegrenzte Zeit angeordnet werden.
Die Möglichkeit der Kaution wurde selten von Häftlingen in Anspruch genommen. Die Behörden ließen Festgenommene meist frei, es sei denn, es bestand eindeutige Fluchtgefahr ins Ausland. In diesen Fällen können die Behörden Personen für die Dauer der Ermittlungen und des darauf folgenden Prozesses inhaftieren. Derartige Entscheidungen unterliegen der regelmäßigen gerichtlichen Überprüfung, und die in der Untersuchungshaft verbrachte Zeit wird auf eine mögliche Haftstrafe angerechnet. Im Fall eines Freispruchs muss der Staat für die während der Untersuchungshaft entstandenen finanziellen Einbußen und für den immateriellen Schaden Entschädigung leisten.
e. Verweigerung eines fairen öffentlichen Prozesses
Das Gesetz sieht eine unabhängige Justiz vor, und der Staat respektierte diese Bestimmung in der Praxis im Allgemeinen.
Verfahrensbestimmungen
Das Gesetz schreibt das Recht auf ein faires Verfahren vor, und die unabhängige Justiz setzte dieses Recht im Allgemeinen durch. Zeitweise wurden Gerichtsverfahren durch die hohe Arbeitsbelastung verzögert. Für einfache oder weniger schwere Fälle gibt es ein Verfahren, das die beschleunigte Anhörung und schnelle Bestrafung auf Amtsgerichtsebene ermöglicht. Dieses Verfahren kann nur auf Fälle angewendet werden, in denen die Höchststrafe ein Jahr beträgt. Die Gerichte setzten Freiheitsstrafen von einem Jahr im Allgemeinen zur Bewährung aus.
Die Verfahren sind öffentlich; sie finden ohne Geschworene statt. Je nach Schwere der Anklage werden Fälle entweder von einem Richter, einem Gremium aus Berufsrichtern oder einem gemischten Gremium aus Berufs- und Laienrichtern gehört. Laut Gesetz besteht für die Angeklagten Anwesenheitspflicht. Die Angeklagten haben das Recht, rechtzeitig einen Anwalt hinzuzuziehen. Der Staat stellt einen Anwalt auf Kosten der Öffentlichkeit, wenn der Angeklagte seine finanzielle Bedürftigkeit nachweisen kann. Der Angeklagte darf Zeugen, die gegen ihn aussagen, mit Tatsachen konfrontieren oder befragen und Zeugen und Beweise zu seinen Gunsten anführen. Angeklagte und ihre Anwälte haben Zugang zu allen Beweisen, die dem Gericht vorliegen und die für ihren Fall relevant sind. Für sie gilt außerdem die Unschuldsvermutung, und sie haben das Recht, Rechtsmittel einzulegen.
Politische Gefangene und Inhaftierte
Es gab keine Berichte über politische Gefangene oder Inhaftierte.
Zivilverfahren und Rechtsbehelfe
In zivilrechtlichen Angelegenheiten bietet eine unabhängige und unparteiische Justiz Zugang zu Gerichten, um in Fällen von Menschenrechtsverletzungen Schadensersatz oder Unterlassung zu fordern. Es gibt auch Rechtsbehelfe im Verwaltungsbereich gegen vermeintliche Rechtsverstöße.
f. Willkürliche Einmischung in Privatsphäre, Familie, Wohnung oder Schriftverkehr
Das Gesetz verbietet derartige Maßnahmen und die Behörden haben sich im Allgemeinen an diese Verbote gehalten. Allerdings brachten Mitglieder von Organisationen, die unter der Beobachtung der Bundes- oder Landesverfassungschutzämter standen, vor, die Behörden verletzten ihre Privatsphäre. Im Juni 2007 ging beispielsweise Die Linke im niedersächsischen Landtag rechtlich gegen das Verfassungschutzamt Niedersachsens vor. Sie warf der Behörde vor, die Fraktion und einzelne Mitglieder illegal zu beobachten. Bis Jahresende war der Fall noch anhänig.
Am 17. Januar urteilte das Kölner Verwaltungsgericht, dass die Beobachtung eines bestimmten Mitglieds des Bundestages der Partei Die Linke durch das Bundesverfassungschutzamt seit 1999 angesichts seines Status als Abgeordneter, seiner Parteifunktionen und seiner tatsächlichen politischen Aktivitäten unrechtmäßig sei. Der Politiker hatte vorgebracht, dass die Beobachtung durch das Bundesverfassungschutzamt seine Arbeit als Abgeordneter behindere. Das Gericht betonte, dieses Urteil bezöge sich lediglich auf den konkreten Einzelfall und nicht auf die Partei Die Linke oder Abgeordnete im Allgemeinen.
Bei Ermittlungen zu bestimmten schweren Straftaten dürfen die Strafverfolgungsbeamten die Telekommunikation von Verdächtigen überwachen, soweit ein Gerichtsbeschluss vorliegt. In Fällen mit nachrichtendienstlichem Bezug, beispielsweise bei dem Verdacht terroristischer Aktivitäten, erlaubt das Gesetz den Nachrichtendiensten, ohne die Zustimmung eines Gerichts Überwachungsaktivitäten einzuleiten, also beispielsweise die Telekommunikation zu überwachen. Allerdings muss ein unabhängiger, von einem parlamentarischen Kontrollgremium gewählter Ausschuss diese Aktivitäten genehmigen.
Am 27. Februar erklärte das Bundesverfassungsgericht Teile eines Gesetzes für verfassungswidrig, das 2006 vom Bundesland Nordrhein-Westfalen eingebracht worden war und Sicherheitsbeamten bei schweren strafrechtlichen und terrorismusrelevanten Ermittlungen Online-Durchsuchungen von Computern ermöglichte. Das Gericht urteilte, dass diese Durchsuchungen die verfassungsmäßigen persönlichen Freiheiten beeinträchtigten und daher nur aus zwingenden Gründen erlaubt sein dürften, wie beispielsweise bei Gefahr für Leib und Leben, die Freiheit oder die Grundordnung des Staates. Zudem urteilte das Gericht, das es rechtliche Schutzmechanismen für die "Kernbereiche des Privatlebens" geben müsse.
Am 6. November schränkte das Verfassungsgericht die Nutzung der vom Staat gespeicherten Telekommunikationsdaten weiter ein. In einer Zwischenentscheidung gegen das Gesetz vom Januar urteilte das Gericht, dass Daten nur von Telekommunikationsbehörden an die Polizei weitergegeben werden dürfen, wenn eine unmittelbare Gefahr für das Leben oder die Freiheit einer Person oder die Gefahr einer schweren Verletzung besteht oder die Sicherheit des Landes unmittelbar bedroht ist. Die endgültige Entscheidung über konkretere Kriterien zur Datenspeicherung war am Jahresende noch anhängig.