- • DEMOKRATIE UND MENSCHENRECHTE (19. September 2008)
Länderberichte über Religionsfreiheit, Teil II
- Bundesrepublik Deutschland
Am 12. Februar 2008 wies das Oberverwaltungsgericht Münster die Berufung der Church of Scientology nach dem Urteil eines Kölner Gerichts im Jahr 2004 zurück, das befand, dass die Überwachung durch den Verfassungsschutz rechtmäßig sei und fortgesetzt werden könne. Das Berufungsgericht in Münster befand, dass es "konkrete Hinweise" dafür gab, dass Scientology die Herstellung einer sozialen Ordnung zum Ziel habe, die gegen verfassungsmäßige Prinzipien wie Menschenwürde und Gleichheit vor dem Gesetz verstößt. Das Gericht urteilte, dass diese Entscheidung die fortgesetzte Überwachung von Scientology durch den Verfassungsschutz rechtfertige, darunter auch die Überwachung mit Hilfe von nachrichtendienstlichen Mitteln. Scientology legte gegen dieses Urteil zunächst eine Nichtzulassungsbeschwerde ein, verwarf diese jedoch am 28. April 2008. Die Entscheidung des Münsteraner Gerichts wurde somit rechtsgültig, und es können keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden. Die Church of Scientology wurde weiterhin überwacht (wie bereits seit 1997). In den vergangenen Jahren haben viele Verfassungsschutzämter auf Landesebene beschlossen, ihre Überwachung von Scientology einzustellen, aber das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Landesverfassungsschutzämter in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg und Niedersachsen setzen ihre Überwachung fort.
Die Bundes- und einige Landesbehörden stuften Scientology weiterhin als potenzielle Bedrohung der demokratischen Ordnung ein, was zu Diskriminierung von Scientologen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich führte. Einige Bundesländer geben Broschüren über Scientology (sowie andere religiöse Gruppen) heraus, in denen Ideologie und Praktiken der Kirche detailliert dargestellt werden. Die Länder verteidigen diese Praxis mit dem Verweis auf ihre Aufgabe, dem Wunsch der Bevölkerung nach Informationen über Scientology und andere Themen nachzukommen. Die Broschüren warnen vor der Gefahr, die die Kirche für die Demokratie, das Rechtssystem und die Menschenrechte darstellt.
Als Reaktion auf die Ideologie und Praktiken von Scientology haben Regierungsbehörden auf Bundes- und Landesebene sowie Organisationen aus dem Privatsektor Regelungen und Verfahren geschaffen, die Scientology als Organisation, beziehungsweise einzelne Mitglieder der Kirche, diskriminieren.
Scientologen berichten nach wie vor über Vorfälle von Diskriminierung durch die Gesellschaft und durch offizielle Stellen. So lehnen beispielsweise einige Bibliotheken in Hamburg auf Ersuchen der Arbeitsgruppe Scientology bei der Hamburger Innenbehörde weiterhin Bücherspenden mit Büchern über Scientology vom Verlagshaus New Era ab, das auch die Schriften des Gründers von Scientology, L. Ron Hubbard, vertreibt.
Am 26. Februar 2008 zog die Stadt München die Genehmigung eines von Scientologen geleiteten Kindergartens basierend auf der Ansicht des Verfassungsschutzes zurück, dass die Kinder von Scientology indoktriniert würden. Das bayerische Jugendamt befand zudem, das Wohlergehen der Kinder stehe aufgrund der Erziehungsmethoden der Schule auf dem Spiel. Am Ende des Berichtszeitraums gaben Scientologen zu verstehen, dass sie eine Beschwerde gegen die Schließung vor Gericht vorbereiteten.
Im Juni 2007 gab es zahlreiche Medienberichte über eine Erklärung eines Sprechers des deutschen Verteidigungsministeriums, Filmarbeiten für "Operation Walküre" könnten im Bendlerblock, einem Militärstandort, an dem der Widerstandsplan gegen die Nationalsozialisten koordiniert wurde, nicht zugelassen werden, wenn die Hauptperson Oberst Claus Graf von Stauffenberg von Tom Cruise gespielt würde, der Scientology-Mitglied ist. Das Finanzministerium, das die Regierungsgrundstücke verwaltet und bei Anliegen wie Filmarbeiten das letzte Wort hat, lehnte die Anfrage für Filmarbeiten ab, argumentierte aber , die Ablehnung habe nichts mit der religiösen Zugehörigkeit von Cruise zu tun, sondern mit der Notwendigkeit, das historische Gedenken des Standorts zu bewahren und zu schützen. Im September 2007 änderte das Finanzministerium nach negativen Reaktionen der internationalen Medien und kritischen Kommentaren bekannter Deutscher seine Haltung.
Eine große Zahl muslimischer Organisationen, darunter einige, die erklären, ausdrücklich und ausschließlich friedlichen religiösen, gesellschaftlichen und/oder kulturellen Aktivitäten nachzugehen, wurden von den Verfassungsschutzämtern auf Bundes- und Landesebene beobachtet.
Am 15. Juni 2008 begrüßte der Zentralrat der Muslime in Deutschland den Einbürgerungstest, dessen Einführung das Innenministerium für den 1. September 2008 angekündigt hatte. Der Generalsekretär der Organisation lobte den Test und sagte, Fragen zu Politik, Geschichte und der Verfassung seien "nicht nur zulässig, sondern notwendig". Zuvor hatte eine türkische Organisation den neuen Test kritisiert, weil er den Einbürgerungsprozess von Einwanderern erschwere. Muslimische Organisationen in Baden-Württemberg kündigten Pläne an, wegen des von den baden-württembergischen Behörden verwendeten Einbürgerungsfragebogens vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Kritiker sahen in dem Fragebogen, der Angaben zur persönlichen Einstellung gegenüber den Rechten von Frauen und Schwulen, Terrorismus und anderen gesellschaftlichen Themen verlangt, eine Diskriminierung von muslimischen Zuwanderern.
Bis zum 30. Juni 2008 erließen acht Bundesländer Gesetze, die es muslimischen Lehrerinnen verbieten, Kopftücher bei der Arbeit zu tragen, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2003 grünes Licht für diesbezügliche Gesetze der Länder erteilt hatte. Die in neuen Gesetzen verwendeten Formulierungen können auf das Tragen von jeglichen Symbolen angewandt werden, die als Ablehnungen verfassungsmäßiger Werte oder als Förderung von Unterdrückung gedeutet werden können. In einigen Fällen bestätigten Gerichte Kopftuchverbote. Das Bundesverfassungsgericht urteilte 2003, das Kopftuchverbot liege im rechtlichen Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Seither verabschiedeten Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und das Saarland Kopftuchverbote für Angestellte im öffentlichen Dienst.
Im Juli 2007 entschied ein hessisches Landesgericht, dass eine Rechtsreferendarin bei Gericht kein Kopftuch tragen dürfe, wenn sie öffentlich als Vertreterin der Justiz zu erkennen ist.
Am 14. August 2007 scheiterte die Klage von Maryam Brigitte Weiss, der ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Zentralrats der Muslime in Deutschland, gegen das Kopftuchverbot in Nordrhein-Westfalen vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht. Ihre Berufung in diesem Fall ist noch vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster anhängig.
Am 10. April 2008 bestätigte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in einer ersten Bestätigung des Kopftuchverbots in Nordrheinwestfalen durch ein Rechtsmittelgericht das Urteil eines Gerichtes niedrigerer Instanz vom 5. Juni 2007, nach dem eine muslimische Lehrerin an einer öffentlichen Schule in Nordrhein-Westfalen während des Unterrichts keine Baskenmütze tragen darf, die ihre Haare und Ohren verdeckt. Das Gericht befand, dass in ihrem Fall eine solche Baskenmütze als "Ersatz" für ein islamisches Kopftuch angesehen werden kann.
Am 10. Dezember 2007 bestätigte das Landesverfassungsgericht Hessen das Kopftuchverbot des Landes. Das hessische Verbot, so wie es angewendet wird, ermöglicht es staatlichen Institutionen, öffentlich Bediensteten, einschließlich Lehrern an öffentlichen Schulen, das Tragen von Kopftüchern zu untersagen, gleichzeitig aber Ausnahmen für religiöse christliche Symbole oder Kleidung zu machen.
Es lagen keine Berichte vor, dass Menschen aus religiösen Gründen festgenommen oder inhaftiert wurden.
Erzwungene Religionskonvertierung
Es gab keine Berichte über erzwungene Religionskonvertierungen oder Berichte über minderjährige US-Bürger, die gewaltsam entführt wurden oder zur Ausreise aus den Vereinigten Staaten gezwungen wurden oder über die Weigerung der Regierung, solche Personen in die Vereinigten Staaten zurückkehren zu lassen.
Verbesserungen und positive Entwicklungen bezüglich der Achtung der Religionsfreiheit
Die Regierung förderte auch Toleranz, indem auf Ebene der Bundeskanzlerin und des Innenministers Dialoge mit Vertretern von Migranten- und muslimischen Gruppen zum Thema Islam eingeführt wurden. Am 12. Juli 2007 setzte die Regierung den Nationalen Integrationsplan um, in dem Behörden auf Länder- und Kommunalebene, Vertreter von Minderheitengruppen und die Regierung Maßnahmen und freiwillige Verpflichtungen mit Bezug zu Integration ergriffen.
Das Landesverfassungsschutzamt von Nordrhein-Westfalen veröffentlichte zwei Comicbücher im Mangastil ("Andi 1" und "Andi 2") um gegen islamischen Extremismus vorzugehen und demokratische Werte unter muslimischen Jugendlichen zu fördern.
Der Staat überwachte Rechtsextremisten, führte Ermittlungen bei antisemitischen Straftaten durch und verbot in einigen Fällen extremistische Gruppen, die als Bedrohung für die öffentliche Ordnung angesehen wurden. Die Behörden versuchten, gegen Rechtsextremismus vorzugehen, indem sie eine Reihe von Bildungsprogrammen zur Förderung von Toleranz durchführten, von denen sich viele auf Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit konzentrierten. Jüdische Nichtregierungsorganisationen wie der Zentralrat der Juden in Deutschland unterstützten verschiedene von der Regierung geförderte Programme zur Stärkung von Toleranz, die sich auf Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit konzentrieren. Deutschland ist eines der aktivsten Mitglieder der Task Force for International Cooperation on Holocaust Education, Remembrance, and Research, der 25 Länder angehören. Das neu geschaffene Ständige Sekretariat der Task Force befindet sich in Berlin in der Ausstellung "Topografie des Terrors" und wird jährlich mit 156.000 Euro unterstützt.
Die Behörden haben alle antisemitischen Taten scharf verurteilt und erhebliche Ressourcen für die Untersuchung der Vorfälle sowie die Verfolgung der Täter bereitgestellt. Der Staat stellte einen 24-Stunden-Polizeischutz vor Synagogen und vielen anderen jüdischen Einrichtungen bereit.
Abschnitt III
Übergriffe und Diskriminierung in der Gesellschaft
Es gab Berichte über Übergriffe oder Diskriminierung in der Gesellschaft aufgrund von Religionszugehörigkeit oder -ausübung sowie der religiösen Überzeugung.
Im Jahr 2007 verzeichnete das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) 17.167 rechte politisch motivierte Straftaten, davon waren 980 Gewaltverbrechen. Das Bundeskriminalamt (BKA) definiert "politisch motivierte Kriminalität" (PMK) als Straftaten, die in Zusammenhang mit der Ideologie, Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Abstammung, sexuellen Identität, einer Behinderung, den Eltern oder dem sozialem Status des Opfers verübt werden. Die Zahlen aus dem Verfassungsschutzbericht 2007 beinhalten: 2.765 PMKs von Linksextremisten, 747 von Ausländern verübte PMKs und 121 andere PMKs. Der Bericht führte 180 rechtsextreme Organisationen und Gruppen auf (2006 waren es 182). Die Behörden schätzten die Zahl der Mitglieder in diesen Gruppen und nicht organisierter Rechtsextremisten auf etwa 31.000.
Es bestand weiterhin ein gewisses Maß an historischem Antisemitismus, der auf religiösen Doktrinen und antisemitischen Vorurteilen basierte. Extreme rechte politische Organisationen behaupteten, dass Juden hinter modernen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Trends wie der Globalisierung standen, die einige Deutsche als desorientierend oder gefährlich empfinden. Während die meisten antisemitischen Taten Neonazis oder anderen rechtsextremistischen Gruppen oder Personen zugeschrieben wurden, zeigen die jüngsten antisemitischen Vorfälle, dass muslimische Jugendliche zunehmend für Angriffe auf und Belästigungen von Juden verantwortlich sind.
Erste Berichte des Innenministeriums aus dem ersten Quartal 2008 deuteten an, dass es insgesamt 264 antisemitische Straftaten gab. Erste Zahlen, die das Bundesinnenministerium an den Bundestag weitergab, gehen 2007 von 951 erfassten antisemitischen Straftaten aus (darunter 34 gewaltsame), im Vergleich zu 1.024 (21 gewaltsame) im Jahr 2006. 2007 identifizierten die Behörden 504 Verdächtige und nahmen 26 Personen fest. Im Vergleichszeitraum 2006 waren es 622 Verdächtige und 95 Festnahmen. Es gab 2007 23 Verletzte, 12 mehr als im Vorjahr.
Gemäß dem Bundesverfassungsschutzbericht 2007 fiel die Zahl der gemeldeten antisemitischen Straftaten von 1.636 im Jahr 2006 auf 1.541 im Jahr 2007 (was einem Rückgang von 5,8 Prozent entspricht). Die in dieser Zahl enthaltenen Gewaltverbrechen stiegen von 43 auf 59. Die Bundesbehörden reagierten im Allgemeinen und gingen gegen antisemitische Straftaten vor.
Am 20. Mai 2008 verurteilte das Amtsgericht Frankfurt einen 22-jährigen Bürger afghanischer Abstammung zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe, weil er antisemitische Bemerkungen gemacht hatte und am 7. September 2007 einen Rabbiner in Frankfurt mit einem Messer angegriffen hatte. Der Rabbi erholte sich vollständig.
Am 17. Januar 2008 hetzte eine Gruppe von Männern einen Hund auf eine Gruppe jüdischer Teenager, die auf dem Heimweg von einer jüdischen Schule in der Oranienburger Straße in Berlin Mitte waren. Sie verhöhnten sie mit antisemitischen Beschimpfungen und verfolgten einen Jugendlichen, der in eine Bäckerei flüchtete.
Am 28. Dezember 2007 griffen drei Männer auf einem Bahnhof im Stadtzentrum von Berlin einen 47-jährigen Jordanier an. Gemäß den Presseberichten misshandelten sie ihn, weil er entweder Jude oder Araber war. Sie schlugen ihn und schlugen ihm mehrmals mit einer leeren Flasche auf den Kopf. Der Mann wurde ins Krankenhaus gebracht.
Am 12. Dezember 2007 belästigten zwei betrunkene 20-jährige Männer zwei Juden in einem Bus, indem sie sie bespuckten, schubsten, den Hitlergruß machten und antisemitische Beschimpfungen riefen. Sie wurden in Berlin-Spandau verhaftet.
Die am meisten verbreiteten antisemitischen Taten waren Schändungen von jüdischen Friedhöfen oder anderen Gedenkstätten mit Schmierereien wie Hakenkreuze. Während des Berichtszeitraums wurden jüdische Friedhöfe, Zentren und Mahnmale in den folgenden Städten geschändet: Achim, Berlin (mit Vororten), Köln, Delitzsch, Dessau, Eiterfeld, Freudenthal, Heilbronn-Sontheim, Hildburghausen, Ihringen, Koethen, Neuengamme, Neuguetenberg, Neustrelitz, Oranienburg, Paderborn, Pinneberg, Rostock, Soemmerda und Thallichtenberg. So wurden beispielsweise am 30. April 2008 mindestens 20 Gräber auf dem jüdischen Friedhof in Berlin-Weißensee zerstört. Am Abend des 28. April 2008 wurden 23 Grabsteine und 10 kleine Säulen auf demselben jüdischen Friedhof umgeworfen. Am 12. August 2007 wurden auf dem jüdischen Friedhof in Ihringen mehr als 70 Grabsteine umgeworfen. Nachdem die Polizei vier mutmaßliche Rechtsextreme festgenommen hatte, gaben drei von ihnen im Alter zwischen 15 und 28 zu, den Vandalismus begangen zu haben.
Im gesamten Berichtszeitraum verteilten Anhänger der rechtsextremen NPD Flugblätter mit ausländerfeindlichem und antisemitischem Inhalt an Schulen in Berlin, Brandenburg und Sachsen. Während eines Protestmarsches der NPD am 7. Juli 2007 in Frankfurt skandierten 100 Demonstranten Parolen, in denen sie Deutschland als jüdischen Staat bezeichneten. Die NPD war an vielen Aktionen beteiligt, die die jüdische Gemeinde als beleidigend und verletzend empfand wie beispielsweise der Boykott einer Schweigeminute in einem Landesparlament zum Gedenken an Opfer des Nationalsozialismus, die Herstellung eines Stempels, der das Konterfei von Rudolph Hess trug, sowie das Anzweifeln der Zahl der Holocaustopfer. Es gab darüber hinaus eine Reihe von Neonazi- und rechtsextremen Aktionen, die die jüdische Gemeinde als beleidigend empfand wie das öffentliche Skandieren von Parolen aus der Zeit des Nationalsozialismus, eine Feier anlässlich des Geburtstags von Hitler und antisemitische Propagandafilme und musikvideos im Internet. Zu anderen beleidigenden Vorfällen zählten das Rufen antisemitischer Verunglimpfungen und Parolen aus der Zeit des Nationalsozialismus während Fußballspielen gegen Polen und Portugal sowie die Verwendung des Wortes "Jude" als Beleidigung durch Schulkinder.
Laut einer Untersuchung der Anti-Defamation League (ADL) im Mai 2007, die am 5. September 2007 veröffentlicht wurde, gab es eine Zunahme antisemitischer Einstellungen. Die ADL stellte fest, dass 44 Prozent der Befragten in Deutschland der Aussage zustimmten, "Juden haben auf den internationalen Finanzmärkten zu viel Macht", während 39 Prozent glaubten, "Juden haben zu viel Einfluss auf die Wirtschaft".
Die zunehmende Wahrnehmung einer muslimischen Minderheit führte weiterhin zu sozialen Spannungen mit religiösem, ethnischem und kulturellem Unterton. Im Allgemeinen zählte dazu örtlicher Widerstand gegen den Bau von Moscheen, die Verpachtung von Grund für muslimische Friedhöfe oder Meinungsverschiedenheiten darüber, ob Muslime Lautsprecher in Wohngegenden verwenden dürfen, um die Gläubigen zum Gebet zu rufen. Die Behörden argumentierten, dass viele Streitigkeiten auch mit der Einhaltung von Bauvorschriften in Verbindung stehen; private Initiativen (mit einiger finanziellen Unterstützung durch das Innenministerium) versuchten, die muslimischen Gruppen besser über diese Gesetze zu informieren. Muslimische Gruppen argumentierten jedoch, dass die jeweiligen Gesetze oft missbraucht würden, oder dass lokaler Widerstand oft durch Vorurteile gegen Muslime motiviert war. Andere Faktoren waren nichtreligiöser (beispielsweise Lärm- und Verkehrsaufkommen) oder sicherheitspolitischer Art.
Am Ende des Berichtszeitraums erregten Kontroversen über den Bau einer neuen Moschee in Köln (Nordrhein-Westfalen) weiterhin nationale und internationale Aufmerksamkeit. Die geplante neue Moschee würde nicht nur die landesweit größte, sondern soll auch die Bundeszentrale der Türkisch Islamischen Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB) enthalten. Das Vorhaben genießt die volle Unterstützung der Vertreter der Volksparteien vor Ort, darunter des Bürgermeisters der Stadt und des Ministerpräsidenten des Landes. Der Baubeginn ist für Spätsommer 2008 geplant.
Im Gegensatz dazu nähert sicher der Bau einer Moschee in Duisburg, ebenfalls in Nordrhein-Westfalen, dem Ende und ging ohne Kontroversen vonstatten. Die Moschee soll 2008 eingeweiht werden.
Der Bau der muslimischen Ahmadiyya-Moschee in Berlin-Heinersdorf nähert sich dem Ende, und die Eröffnung ist für Ende 2008 geplant. Während des Baus der Moschee gab es Proteste in der Nachbarschaft, und es kam auch zu einem geringfügigen Sachschaden durch einen Brandanschlag am 21. März 2007, der die Baupläne für die Moschee aber nicht verzögerte.
Lokale Opposition verzögerte in München Pläne, eine neue Moschee zu bauen, obwohl der Bürgermeister und die gegenüber der Baustelle gelegene katholische Kirche den Bau unterstützten. Die Zukunft des Projektes war am Ende des Berichtszeitraums noch unklar. Am 13. Februar 2007 bestätigte das Bayerische Verwaltungsgericht die Entscheidung der oberbayerischen Regierung, in Abhängigkeit von Änderungen an dem Entwurf der Moschee. Die Regierung Oberbayerns hatte 2006die zunächst von der Stadt erteilte Genehmigung aufgrund von Anwohnerbeschwerden zurückgezogen, die der Auffassung waren, die Moschee passe so, wie sie geplant sei, nicht in den architektonischen Stil der Umgebung.
Es gab weiterhin Bereiche, in denen das Gesetz mit islamischen Praktiken kollidiert, beispielsweise der Ruf der Gläubigen zum Gebet, islamische rituelle Schlachtpraktiken oder die Trennung von älteren Jungen und Mädchen im Sportunterricht. In einem Urteil vom 7. Mai 2008 entschied das Düsseldorfer Verwaltungsgericht, dass ein zwölfjähriges muslimisches Mädchen aus religiösen Gründen nicht dauerhaft von der Teilnahme vom gemischten Schwimmunterricht in einer öffentlichen Schule freigestellt werden kann. Das Gericht befand, dass es "vielfältige Wege" gibt, um sogar im gemischten Schwimmunterricht den Anforderungen der islamischen Kleidervorschriften zu entsprechen. Der Anwalt des Klägers kündigte an, dass sie in Berufung gehen würden.
Die katholische und die evangelische Kirche traten weiterhin als öffentliche Gegner von Scientology auf. "Beauftragte für religiöse Gemeinschaften und Weltanschauungsfragen" der evangelischen Kirche, auch bekannt als "Sektenbeauftragte", waren hierbei besonders aktiv. Zudem gaben einige öffentliche und private Organisationen weiterhin öffentliche Warnungen zu außerschulischen Studienprogrammen von Scientology heraus. Die Sektenbeauftragten untersuchen "Sekten, Kulte und Psychogruppen" und veröffentlichen alles über die Gruppen, was ihres Erachtens eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen könnte. Die Sektenbeauftragten der Evangelischen Kirche waren besonders aktiv bei der Warnung der Öffentlichkeit vor angeblichen Gefahren durch die Vereinigungskirche, Scientology, Bhagwan-Osho, die Transzendentale Meditation und die Universelles Leben. Die gedruckten und im Internet veröffentlichten Unterlagen der Sektenbeauftragten stellten diese Gruppen sehr unvorteilhaft dar.
Die Gruppe Universelles Leben berichtete, dass die Darstellungen der Gruppe durch den Sektenbeauftragten Intoleranz förderten und dass sie häufig von den Medien sowie kommunalen Behörden aufgegriffen würden, die dann Mitgliedern der Gruppen den Zugang zu Markt- und Verkaufsständen in kommunalen Einrichtungen, zu Vorlesungen und zu Informationsständen an öffentlichen Orten verweigerten.
Scientologen in Hamburg berichteten weiterhin über Diskriminierung aufgrund der Verwendung von "Sektenfiltern". So hat beispielsweise die Handelskammer Hamburg eine "Erklärung zur Distanzierung von Scientology" ("Sektenfilter") auf ihrer Webseite, trotz der Entscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2006, die die Verwendung von "Sektenfiltern" als illegal erklärte.
Seit den Neunzigerjahren schließen vier der großen politischen Parteien - die Christlich Demokratische Union (CDU), die Christlich Soziale Union (CSU), die Sozialdemokratische Partei (SPD) und die Freie Demokratische Partei (FDP) - Scientologen von der Mitgliedschaft in ihrer Partei aus. Scientologen gingen gegen diese Ausschlussverfahren gerichtlich vor, jedoch ohne Erfolg.
Abschnitt IV
US-Regierungspolitik
Die US-Regierung erörtert das Thema Religionsfreiheit mit der deutschen Regierung als Teil ihrer umfassenden Politik zur Verbreitung der Menschenrechte und unterstützt Aktivitäten zur Förderung einer positiveren Haltung gegenüber der muslimischen Gemeinschaft. Die US-Auslandsvertretung hat intensiven Kontakt zu Religionsgruppen und trifft sich häufig auf verschiedenen Ebenen mit Vertretern von Religionsgruppen, um über ihre Situation und Anliegen zu sprechen. Die US-Auslandsertretungen in Deutschland veranstalteten auch Iftar-Abendessen, zu denen Vertreter der deutschen Regierung eingeladen wurden, um einen breiteren Dialog zwischen der Regierung und führenden muslimischen Vertretern zu fördern.
Als Reaktion auf antisemitische Straftaten haben Mitarbeiter der amerikanischen Botschaft die Reaktionen der deutschen Regierung aufmerksam verfolgt und der ablehnenden Haltung der US-Regierung gegenüber Antisemitismus Ausdruck verliehen. Vertreter der Amerikanischen Botschaft hielten Kontakt mit jüdischen Gruppen und beobachteten antisemitische Vorfälle weiterhin aufmerksam. Die US-Vertretung förderte religiöse Toleranz durch die Veranstaltung eines religionsübergreifenden Seder, zu dem Vertreter der Bundesregierung sowie führende Mitglieder der muslimischen, christlichen und jüdischen Gemeinden eingeladen wurden.
Die US-Regierung verlieh ihrer Sorge darüber Ausdruck, dass die Bürgerrechte von Einzelpersonen eingeschränkt werden, weil sie Mitglied bei Scientology oder Angehörige anderer religiösen Minderheiten sind, und ersuchte die Bundesregierung, die Bundesländer dazu anzuhalten, unverzüglich alle Gerichtsurteile zugunsten von religiösen Minderheiten anzuwenden.
Originaltext: Germany, International Religious Freedom Report 2008
Siehe: http://www.state.gov/g/drl/rls/irf/2008/108448.htm