• DEMOKRATIE UND MENSCHENRECHTE (19. September 2008)
Länderberichte über Religionsfreiheit, Teil I
Bundesrepublik Deutschland

RELIGIONSFREIHEIT

Länderberichte über Religionsfreiheit – 2008
Bundesrepublik Deutschland

WASHINGTON – (AD) – Nachfolgend veröffentlichen wir den vom Referat für Demokratie, Menschenrechte und Arbeitsfragen des US-Außenministeriums herausgegebenen Jahresbericht 2008 über Religionsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland vom 19. September 2008.

Das Grundgesetz sieht Religionsfreiheit vor, und andere Gesetze und Maßnahmen trugen – mit einigen Ausnahmen - im Allgemeinen zur freien Religionsausübung bei.

Im Allgemeinen respektierte der Staat die Religionsfreiheit in der Praxis. Beim Status der Achtung der Religionsfreiheit durch die Regierung gab es im Berichtszeitrum keine Änderung. Die Regierung unternahm positive Anstrengungen zur verbesserten Integration von Muslimen und anderen Minderheiten in die Gesellschaft, untersuchte und verfolgte Straftaten von Extremisten gegen religiöse Gruppen und förderte Toleranzunterricht. Zu den verbleibenden ernsthaften Bedenken bezüglich der Religionsfreiheit zählten die Organisation des islamischen Religionsunterrichts an Schulen, der Umgang mit bestimmten religiösen Minderheiten durch Staat und Gesellschaft (sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene), insbesondere mit Scientologen, Zeugen Jehovas und Muslimen sowie das Verbot des Tragens von Kopftüchern durch muslimische Lehrerinnen an öffentlichen Schulen in einigen Bundesländern.

Es gab Berichte über Übergriffe oder Diskriminierung in der Gesellschaft aufgrund von Religionszugehörigkeit oder -ausübung sowie der religiösen Überzeugung. Rechtsextreme verübten politisch motivierte Straftaten gegen Minderheiten, unter anderem gegen religiöse Gruppen sowie antisemitische und gegen Muslime gerichtete Taten. Friedhöfe wurden geschändet und muslimische Gemeinden wurden zum Teil beim Bau neuer Moscheen und der Zuweisung von Grundstücken für Friedhöfe diskriminiert; allerdings initiierten viele Vertreter der Regierung und der Zivilgesellschaft Diskussionen über die Integration von Muslimen und brachten ihr Engagement für dieses Thema zum Ausdruck. Die römisch-katholische und die evangelische Kirche setzten weiterhin "Sektenbeauftragte" ein, um die Öffentlichkeit vor von einigen religiösen Gruppen ausgehenden Gefahren zu warnen, wie beispielsweise von der Vereinigungskirche, Scientology, Universelles Leben sowie der Transzendentalen Meditation. Scientologen geben weiterhin an, dass bei der Arbeitsplatzsuche "Sektenfilter" gegen sie eingesetzt und sie bei der Mitgliedschaft in politischen Parteien diskriminiert werden.

Die Regierung der Vereinigten Staaten erörtert im Rahmen ihrer allgemeinen Bestrebungen zur Förderung der Menschenrechte das Thema Religionsfreiheit mit der Bundesregierung. Die US-Regierung betonte dabei insbesondere den direkten Dialog zwischen Vertretern von Minderheitsreligionen und den zuständigen Regierungsvertretern.

Abschnitt I
Religiöse Demografie

Deutschland hat eine Fläche von 357.022 Quadratkilometern und eine Bevölkerung von 82 Millionen Menschen. Es gibt keine offiziellen Statistiken über religiöse Gruppen, allerdings ermöglichen inoffizielle Schätzungen und Zahlen von Religionsgemeinschaften einen ungefähren Überblick über die Mitgliedszahlen der Konfessionen des Landes. Die unten angeführten Daten stammen aus verschieden Quellen. Falls nicht anders vermerkt, stammen sie aus dem Jahr 2006, dem letzten Jahr, für das Daten vorliegen.

Die römisch-katholische Kirche hat 25,7 Millionen Mitglieder. Die evangelische Kirche, ein Zusammenschluss der lutheranischen, unierten evangelischen und evangelisch-reformierten Kirche, hat 25,3 Millionen Mitglieder. Gemeinsam machen die Mitglieder dieser Kirchen fast zwei Drittel der Bevölkerung aus.

Zu den protestantisch-christlichen Religionsgemeinschaften zählen: die Neuapostolische Kirche mit 371.305 Mitgliedern, die deutschstämmigen Baptisten aus der ehemaligen Sowjetunion mit 85.000 Mitgliedern und die Baptisten mit 75.000 Mitgliedern. Es gibt 3,5 Millionen Muslime, darunter 2,5 Millionen Sunniten, 410.000 Alewiten und 225.000 Schiiten. Bis 2004 betrug die Zahl der Konvertierungen zum Islam jährlich 300, wobei dies zumeist deutsche Christinnen waren, die muslimische Männer heirateten. Seit 2004 ist die Zahl der jährlich Konvertierenden allerdings in die Tausende gestiegen. Es gibt etwa 2.600 muslimische Gotteshäuser, darunter schätzungsweise 150 nach traditioneller Architektur erbaute Moscheen. 100 weitere Moscheen befinden sich in der Planung. Eine Million Muslime sind deutsche Staatsbürger. Orthodoxe Christen zählen 1,4 Millionen, einschließlich die griechisch-orthodoxen/ Patriarchat von Konstantinopel mit 450.000 Anhängern. Serbisch-orthodox: 250.000; rumänisch-orthodox: 300.00 und russisch-orthodox/Moskauer Patriarchat: 150.000. Es gibt 245.000 Buddhisten und 165.000 Zeugen Jehovas sowie 97.500 Hindus. Scientology betreibt 18 Kirchen und Missionen und hat laut Presseberichten 30.000 Mitglieder. Laut der Landesverfassungschutzämter in Brandenburg und Hamburg berträgt die die Mitgliederzahl von Scientology jedoch 5.000 – 6.000.

Die Zahl der Juden wird auf über 200.000 geschätzt. Davon sind 107.330 eingetragene Mitglieder der jüdischen Gemeinde. 100.967 dieser eingetragenen Mitglieder sind Zuwanderer und 6.363 stammen ursprünglich aus Deutschland. Von 1990 bis 2006 wanderten in etwa 202.000 Juden und nichtjüdische Familienangehörige aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion ein, zusätzlich zu den 25.000 bis 30.000, die sich bereits im Land befanden. Als Folge einer restriktiveren Einwanderungspolitik gegenüber Juden aus der ehemaligen Sowjetunion sank die Zahl der jüdischen Zuwanderer 2007 im Vergleich zu 2006 von 1.971 auf 1.296. Im Jahr 2005 waren es noch 3.124. Die neue Zuwanderungspolitik wurde in Zusammenarbeit mit jüdischen Organisationen entworfen, um eine bessere Integration in die jüdische Gemeinde zu gewährleisten.

Schätzungsweise 21 Millionen Personen (ein Viertel der Bevölkerung) gehören entweder keiner Religionsgemeinschaft an oder sind Mitglied in nicht aufgeführten religiösen Organisationen.

Am 18. Dezember 2007 veröffentlichte die Bertelsmann Stiftung eine Umfrage zu den religiösen Überzeugungen und der Religionsausübung in Deutschland, die die allgemeine Annahme, das Land werde zunehmend säkularer, nicht bestätigte. Ganze 70 Prozent der erwachsenen Befragten sagten, sie seien religiös, davon sagten 18 Prozent sie seien "zutiefst religiös" und besuchten regelmäßig Gottesdienste. In früheren Umfragen gaben die 15 Prozent an. In der Altersgruppe der 18 bis 29-jährigen bekannten sich 41 Prozent zum Glauben an das ewige Leben und ein göttliches Wesen, mehr als in jeder anderen Altersgruppe. Mitglieder der römisch-katholische Kirche berichten, dass 15 Prozent der Katholiken sonntags regelmäßig zur Messe gehen. 17 Jahre nach der Wiedervereinigung ist der Osten Deutschlands noch immer weitaus säkularer als der Westen. Die Bertelsmann Stiftung fand heraus, dass ehemalige Ostdeutsche sich zu 36 Prozent als religiös und zu acht Prozent als zutiefst religiös bezeichneten, im Vergleich zu jeweils 78 Prozent und 21 Prozent der Westdeutschen. Nur fünf bis zehn Prozent der Ostdeutschen sind Mitglied einer religiösen Organisation, allerdings nehmen die Zahlen bei den nichtlutheranischen Protestanten im Osten zu.

Abschnitt II
Status der Religionsfreiheit

Rechts- und ordnungspolitischer Rahmen

Das Grundgesetz sieht Religionsfreiheit vor, und andere Gesetze und Maßnahmen trugen – mit einigen Ausnahmen - im Allgemeinen zur freien Religionsausübung bei. Die Gesetze schützen dieses Recht vollständig auf allen Ebenen vor Verstößen durch staatliche oder private Akteure, allerdings blieb die Diskriminierung und die Ungleichbehandlung einiger religiöser Minderheiten auf kommunaler Ebene weiterhin ein Problem, teils aufgrund der rechtlichen/verfassungsmäßigen Struktur der Beziehungen zwischen Kirche und Staat. Die aus dem Jahr 1949 stammenden Strukturen für die Beziehungen zwischen Kirche und Staat passen sich der zunehmenden religiösen Vielfalt des Landes schrittweise an.

Es besteht keine Registrierungspflicht für Religionsgemeinschaften, und Religionsgruppen können sich ohne Einschränkung zu privaten religiösen Zwecken organisieren. Religiöse Organisationen müssen sich eintragen lassen, wenn sie als gemeinnützige Vereine gelten und damit steuerbefreit sein wollen. Anträge auf Eintragung werden von Behörden auf Länderebene geprüft, und üblicherweise wird Steuerbefreiung gewährt. Die Entscheidungen unterliegen der gerichtlichen Überprüfung. Die Organisationen, die Steuerbefreiung beantragen, müssen Beweise dafür vorlegen, dass sie gemäß ihrer Satzung, Geschichte und Aktivitäten eine Religion sind. Der Status der Steuerbefreiung wird gelegentlich von örtlichen Finanzämtern überprüft.

Kirche und Staat sind getrennt, obwohl besondere Beziehungen zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften bestehen, die "Körperschaften des öffentlichen Rechts" sind. Jede Religionsgemeinschaft kann den Status "Körperschaft des öffentlichen Rechts" beantragen, der sie unter anderem berechtigt, Gefängnis-, Krankenhaus- und Militärkaplane zu ernennen und von ihren Mitgliedern Kirchensteuern zu erheben (im Durchschnitt neun Prozent der Einkommensteuer), die der Staat einzieht. Körperschaften des öffentlichen Rechts zahlen für diese steuerliche Dienstleistung eine Gebühr an den Staat, aber nicht alle machen von dieser Dienstleistung Gebrauch. Die Entscheidung über den Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts wird auf Länderebene anhand gewisser Anforderungen getroffen. Dazu zählen die langfristige Bestandsgarantie, die Größe der Organisation sowie Hinweise, dass die Organisation der verfassungsmäßigen Ordnung und den Grundrechten nicht feindlich gegenübersteht. Der Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde ungefähr 180 Religionsgemeinschaften zuerkannt, dazu gehören die evangelische und katholische Kirche, die jüdische Gemeinde, die Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage (Mormonen), die Adventisten des Siebenten Tages, die Mennoniten, die Baptisten, die Methodisten, die Christlichen Wissenschaftler und die Heilsarmee. Im Juni 2006 gewährte das Bundesland Berlin der Organisation Zeugen Jehovas nach deren seit zehn Jahren andauernden rechtlichen Bemühungen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, aber für andere Länder trifft dies noch immer nicht zu.

Die muslimischen Gemeinden bildeten weiterhin eine Ausnahme. Die Bundesregierung ist im Grunde für die Anerkennung muslimischer Gemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts, sie möchte allerdings, dass die Muslime sich auf eine einzige Organisation als Verhandlungspartner für die Bundesregierung und die Länderregierungen einigen. Am 9. April 2007 kündigten die vier größten religiösen muslimischen Organisationen deshalb die Gründung des "Kooperationsrats der Muslime" an, der beansprucht, die Muslime in Deutschland zu vertreten. Ob und wann diese Gruppe die rechtlichen Anforderungen zur Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllen wird, war unklar und wird auf Landesebene entschieden, einige Beobachter, darunter auch das Bundesministerium des Innern, gaben allerdings offiziell zu bedenken, dass der Kooperationsrat der Muslime lediglich die traditionell praktizierenden, also etwa 10 - 15 Prozent der insgesamt in Deutschland lebenden Muslime repräsentiere.

Die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts hat potenzielle Auswirkungen für die Muslime in Deutschland, die eine traditionelle islamische Beerdigung wünschen, bei der der Leichnam in ein Leichentuch gehüllt und nach Mekka ausgerichtet beerdigt wird und der Friedhof dauerhaft und ausschließlich der Bestattung von Muslimen gewidmet sein muss. Diese Bedingungen stehen im Konflikt mit den Gesetzen oder Gebräuchen einiger Bundesländer, die vorschreiben, dass ein Sarg auf einem Friedhof in einer gemieteten Grabstelle beigesetzt werden muss, die alle 30 bis 60 Jahre neu vergeben wird. Das Land Nordrhein-Westfalen änderte sein Bestattungsgesetz am 1. September 2003, und ermächtigte die Kommunalbehörden, Bestattungen im Leintuch zu erlauben. Landesweit gibt es nur wenige islamische Friedhöfe.

Am 13. März 2008 fand die dritte Plenarsitzung der Islamkonferenz des Innenministeriums statt. Am 12. Juli 2007 traf sich parallel dazu der Integrationsgipfel des Bundeskanzleramts. Diese Konferenzen sind auf mehrere Jahre angelegt, und es sollen in diesem Rahmen wichtige Fragen erörtert werden, wie der rechtliche Status des Islam, Fragen in Bezug auf gesellschaftliche und religiöse Praktiken, insbesondere in muslimischen Gemeinden (z.B. Kopftücher und die Teilnahme von Mädchen an sportlichen Aktivitäten). Beide Projekte haben das Ziel, Vertreter aus allen Bereichen der muslimischen Gemeinden zusammenzubringen, aus den sehr traditionellen bis hin zu den fast säkularen. Als großen Erfolg kann die Konferenz für sich in Anspruch nehmen, dass die Integration von Muslimen zunehmende Beachtung findet. Die Konferenz dient auch als Forum für die Diskussion über die Vertretung der heterogenen muslimischen Gemeinde bei Verhandlungen mit der Regierung über die Rolle des Islam in der Gesellschaft. Bei der Kernforderung der Regierung, dass Muslime die gesellschaftlichen Werte des Landes akzeptieren, gab es keinen Konsens unter den Muslimen. Die Teilnehmer engagierten sich aber weiterhin für den Prozess und erwarten langfristig Fortschritte. Arbeitsgruppen der Islamkonferenz wie auch des Integrationsgipfels sind im Laufe des Jahres mehrfach zusammengekommen.

Paragraf 166 des Strafgesetzbuches stellt die Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen unter Strafe. Wenn die Beschimpfung geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird sie mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Anklagen haben nicht zu maßgeblichen Verurteilungen geführt.

Einigen religiösen Organisationen wird aus geschichtlichen oder kulturellen Gründen staatliche Förderung gewährt. Angesichts der deutschen Schuld am Holocaust haben die Bundesländer eine dauerhafte Pflicht zur finanziellen Unterstützung der jüdischen Gemeinde akzeptiert. Dazu zählt auch die Unterstützung für den Wiederaufbau alter sowie den Bau neuer Synagogen. Die Reparatur und Sanierung einiger christlicher Kirchen und Klöster, die 1803 vom Staat enteignet wurden, wird vom Staat finanziert. Neuere Kirchengebäude und Moscheen erhalten im Allgemeinen keine Zuschüsse für Erhaltung und Bau. Die Länderregierungen zahlen auch Zuschüsse an verschiedene, den Körperschaften des öffentlichen Rechts angeschlossene Institutionen wie konfessionelle Schulen und Krankenhäuser, die öffentliche Dienstleistungen anbieten.

Der "Staatsvertrag über Zusammenarbeit" zwischen der Bundesregierung und dem Zentralrat der Juden aus dem Jahr 2003 sieht Zuschüsse zu den Mitteln vor, die die jüdische Gemeinde von den Bundesländern erhält. Dem Zentralrat werden jährlich etwa 3,1 Millionen Euro für den Erhalt des jüdischen Kulturerbes, den Wiederaufbau der jüdischen Gemeinde und die Unterstützung von Integration und Sozialarbeit zur Verfügung gestellt. Über die Verwendung der Mittel berichtet der Zentralrat der Regierung einmal im Jahr. Der Vertrag unterstreicht, dass der Zentralrat der Juden in Deutschland mit den bereitgestellten Mitteln alle Zweige des Judaismus unterstützen soll.

Die Regierung vertritt eine erklärte Position der Neutralität in religiösen Fragen, da es keine Staatsreligion oder –kirche gibt. Religiöse Feiertage werden nicht zu nationalen Feiertagen erklärt. Die Bundesländer entscheiden, welche religiösen Feiertage beachtet werden; das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Die meisten öffentlichen Schulen bieten evangelischen und katholischen Religionsunterricht in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Kirche und, bei einer ausreichenden Zahl von interessierten Schülern, auch jüdischen Religionsunterricht an. Auch der Islamunterricht an öffentlichen Schulen hat weiter zugenommen. Im Grunde waren sich die Teilnehmer der staatlich geförderten Islamkonferenz einig, dass die Islamerziehung weiter ausgebaut werden sollte. Bildung liegt im Zuständigkeitsbereich der Länder, und Form und Inhalt des Islamunterrichts variieren von Bundesland zu Bundesland, teilweise weil keine landesweit anerkannte islamische Organisation existiert, die bei der Erstellung eines Lehrplans oder auch anderweitig behilflich sein kann. Die Organisationen, die Islamunterricht anbieten, sind keine Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Je nach Bundesland haben die Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen wollen, die Möglichkeit, ein nichtreligiöses Fach Ethik oder eine beaufsichtigte Freistunde zu wählen.

Islamunterricht an öffentlichen Schulen waren weiterhin ein kontroverses Thema wurde jedoch bundesweit immer üblicher, mit Ausnahme von Gegenden, in denen die Zahl der Muslime zu gering war, um Klassen zu bilden. Obwohl keine muslimische Gruppe den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erhielt, der sie dazu berechtigen würde, Islamunterricht zu erteilen, erkannten die Landesregierungen den Bedarf und die Nachfrage und arbeiteten mit muslimischen Organisationen vor Ort zusammen, um Islamunterricht anzubieten. Am 13. März 2008 wurde der Innenminister in der Presse dahingehend zitiert, dass die Bundesregierung und führende Vertreter der muslimischen Gemeinden sich im Prinzip darauf geeinigt hätten, dass die Schulen neben anderem Religionsunterricht Islamunterricht in deutscher Sprache anbieten sollten, dass es aber auch Zeit erfordern würde, diese Einigung umzusetzen.

Schätzungsweise 900.000 muslimische Schüler besuchen öffentliche Schulen. In einigen Bundesländern wird Islamunterricht an den Schulen angeboten. Zu Beginn des Schuljahres 2006/2007 richteten die Behörden in Baden-Württemberg ein Zweikurssystem ein: einen Kurs für sunnitische und schiitische Schüler und einen für Aleviten. Die Behörden und muslimischen Gruppen in Baden-Württemberg einigten sich auf das System und die ersten Reaktionen waren positiv. Einige Bundesländer boten ähnliche Programme an, während andere mit führenden Vertretern der Muslime an einem einheitlichen Lehrplan arbeiteten. Ende des Jahres begannen Universitäten in Frankfurt, Ludwigsburg, Karlsruhe und Weingarten, Ausbildungskurse für den Islamunterricht anzubieten.

Die Schulpflicht, 2006 durch das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof bestätigt, war für einige Befürworter von Hausunterricht weiterhin ein Problem, so beispielsweise für die Baptisten aus der ehemaligen Sowjetunion in Ostwestfalen aufgrund ihrer Bedenken bezüglich Aufklärungsunterricht und Evolutionslehre. Am 2. August 2007 wies das Verwaltungsgericht Stuttgart den Fall einiger russlanddeutscher Familien ab, die der Baptistengruppe Gemeinde Gottes angehören und 2004 eine Petition eingereicht hatten, ihre Kinder an eine private konfessionelle Schule schicken zu dürfen, die von Mitgliedern ihrer Gemeinde betrieben wird. Das Gericht urteilte, dass die Lehrer nicht ausreichend qualifiziert waren. Andere Fälle von Hausunterricht sind weiterhin im Justizsystem anhängig.

Bei den Bemühungen des Verteidigungsministeriums, ein muslimisches Kaplansamt einzurichten, gab es keine neuen Entwicklungen, da mit zahlreichen muslimischen Gruppierungen keine Einigung über das Vorgehen erzielt werden konnte. Unabhängig davon blieb der Verhaltenskodex bestehen, den das Ministerium entwickelt hatte, um den schätzungsweise 3.000 muslimischen Soldaten die Ausübung des Islam zu erleichtern.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet die Ungleichbehandlung aufgrund von Geschlecht, ethnischer Herkunft oder Hautfarbe, geht aber über die Richtlinien der EU hinaus, da es auch die Diskriminierung aufgrund von Religion, Behinderung, Alter und sexueller Identität einschließt. Das Bundesverfassungsgericht definierte 2002 die "Warnfunktion" der Regierung nichttraditionellen Religionen gegenüber. Es entschied, dass die Regierung nichttraditionelle Religionen als "Sekten", "Jugendreligionen" und "Jugendsekten" charakterisieren und der Öffentlichkeit genaue Informationen über sie zur Verfügung stellen dürfe. Die Regierung darf diese religiösen Gruppen jedoch nicht durch die Verwendung von Begriffen wie "destruktiv", "Pseudo-Religion" oder "manipulativ" diffamieren.

In den letzten zehn Jahren ging die Church of Scientology gegen viele der öffentlichen und privaten Praktiken zur Diskriminierung von Scientologen im öffentlichen und privaten Leben rechtlich vor. Hierzu zählen Klagen gegen die Überwachung der Kirche durch die Landesverfassungsschutzämter, gegen die Anwendung so genannter "Sektenfilter" bei der Arbeitsplatzvergabe und gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz. Viele dieser Klagen wurden in der Eingangsinstanz zugunsten der Kirche entschieden, andere hat sie verloren. In fast allen Fällen ging die Seite, gegen die entschieden wurde, in Berufung, und die endgültigen Entscheidungen standen noch aus. Es wird noch Jahre dauern, bis die vielen bei Gericht anhängigen Klagen bundesweit verbindlich entschieden werden.

In Bayern muss seit 2005 bei der Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit ein Fragebogen zur Zugehörigkeit zu Organisationen, ausgefüllt werden, die von den Landesverfassungsschutzämtern überwacht werden. Hierzu zählt auch Scientology.

Einschränkungen der Religionsfreiheit

Im Allgemeinen respektierte die Regierung die Religionsfreiheit in der Praxis. Beim Status der Achtung der Religionsfreiheit durch die Regierung gab es im Berichtszeitrum keine Änderung. Einige Landesregierungen und Bundesbehörden erkennen einige Glaubensorganisationen, einschließlich Scientology, nicht als Religion an. Die fehlende Anerkennung hinderte die Anhänger dieser Organisationen allerdings nicht daran, ihre religiösen Aktivitäten öffentlich und privat auszuüben.

Am 7. Dezember 2007 entschieden die Bundes- und Landesminister, dass die Verfassungsschutzämter Daten erheben sollten um festzustellen, ob eine Bundesuntersuchung eines potenziellen Verbots von Scientology gerechtfertigt sei. Der Vorschlag, ein Verbot in Betracht zu ziehen, ging vom Hamburger Innenminister aus, der davor warnte, Scientology als harmlos zu betrachten. Bis heute wurden keine weiteren Maßnahmen ergriffen.