• DEMOKRATIE UND MENSCHENRECHTE (04. Juni 2008)
Länderberichte zu Menschenhandel 2008
Bundesrepublik Deutschland

WASHINGTON – (AD) – Nachfolgend veröffentlichen wir den vom Büro zur Überwachung und Bekämpfung von Menschenhandel im US-Außenministerium herausgegebenen Teil der Länderberichte 2008 über die Bundesrepublik Deutschland vom 4. Juni 2008.

DEUTSCHLAND (KATEGORIE 1)

Deutschland ist Transit- und Zielland für Frauen, Männer und Kinder, die Opfer von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und der Ausbeutung der Arbeitskraft werden, unter anderem in der Bauindustrie, in Restaurants und Eisdielen sowie als Haushaltshilfen. Die Opfer werden hauptsächlich aus Mittel- und Osteuropa - unter anderem aus der Tschechischen Republik, Rumänien, Polen und Russland - sowie aus Nigeria nach und über Deutschland nach Großbritannien und in skandinavische Länder verbracht. 2006, dem letzten Jahr, für das Daten vorliegen, waren 23 Prozent der Opfer kommerzieller sexueller Ausbeutung deutsche Staatsbürger, die innerhalb des Landes Opfer von Menschenhandel wurden. Deutsche Staatsbürger reisten zum Zweck des Sextourismus, dessen Opfer Kinder sind, nach Thailand, Vietnam und in andere Länder.

Die deutsche Regierung erfüllt die Mindeststandards für die Abschaffung des Menschenhandels vollständig. Seit 2007 eröffnet das Opferentschädigungsgesetz den Opfern von Menschenhandel Zugang zu psychologischer Beratung und Behandlung. Deutschland baute Strategien, die im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft 2006 umgesetzt wurden, um das öffentliche Bewusstsein zu schärfen und Maßnahmen im Kampf gegen Menschenhandel effektiver zu gestalten, weiter aus. Beste Praktiken und Erfahrungen wurden mit EU-Mitgliedsländern sowie anderen Ländern ausgetauscht, die große Sportveranstaltungen planen.

Empfehlungen für Deutschland: Erforschung von Möglichkeiten im Rahmen der Parameter des deutschen Justizsystems, um die Zahl der verurteilten Menschenhändler zu erhöhen, die Freiheitsstrafen verbüßen; Ergreifung von Schritten, um eine gleichmäßigere Verteilung der Finanzmittel für Opferhilfe unter den einzelnen Bundesländern zu gewährleisten sowie die Erwägung, ob in wichtigen Regionen des Landes nationale Berichterstatter zum Thema Menschenhandel eingesetzt werden sollten.

Strafverfolgung
Während des Berichtszeitraums stellte Deutschland angemessene Strafverfolgungsmaßnahmen unter Beweis. Deutschland verbietet alle Formen des Menschenhandels. Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung steht laut §232 des Strafgesetzbuches und Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft laut §233 unter Strafe. Bei der strafrechtlichen Verfolgung von Fällen von Menschenhandel kamen darüber hinaus weitere Gesetze zum Tragen. Strafen, die für Menschenhandel sowohl zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung als auch zur Ausbeutung der Arbeitskraft verhängt wurden, reichten von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe und waren angemessen streng. Sie entsprechen den Strafen für andere schwere Verbrechen wie beispielsweise Vergewaltigung. Es ist übliche Praxis unter Richtern, Strafen von zwei Jahren oder weniger bei allen Straftaten, einschließlich Menschenhandel, zur Bewährung auszusetzen. Im Jahr 2006, dem jüngsten Zeitraum, für den Daten zur Verfügung stehen, schloss die Polizei in 353 Fällen Ermittlungen zu Menschenhandel ab und eröffnete in 78 Fällen Ermittlungen zur Ausbeutung der Arbeitskraft, verglichen mit der Gesamtzahl von 317 im Jahr 2005 abgeschlossener Ermittlungen. Die deutschen Behörden verfolgten 175 Personen gemäß §232 und 18 gemäß §233 strafrechtlich, eine Steigerung im Vergleich zu den 183 strafrechtlichen Verfolgungen im Jahr 2005. 2006 wurden 138 Menschenhändler gemäß §232 verurteilt, 11 gemäß §233 und einer gemäß §233(a), im Vergleich zu den 136 Verurteilungen im Jahr 2005. Von den 2006 verurteilten Menschenhändlern erhielten 33 Prozent (49 von 150) Freiheitsstrafen, die nicht zur Bewährung ausgesetzt waren. Dies ist eine leichte Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr, in dem nur 31 Prozent (42 der 136 verurteilten Menschenhändler) Freiheitsstrafen ohne Bewährung erhielten. Im Oktober 2007 veröffentlichte das Familienministerium Leitfäden für die Polizei, Staatsanwälte, Richter und Beratungszentren, um die Identifizierung von Opfern zu verbessern und ihnen zu helfen, auf die besonderen Bedürfnisse der Opfer zu reagieren.

Schutz
Deutschland bot Opfern im Berichtszeitraum auch weiterhin angemessen Unterstützung. Im Januar 2007 verabschiedete das Parlament ein neues Gesetz, das Opfern von Menschenhandel einen Zeitraum von drei Jahren einräumt, um Zivilklagen wegen konfiszierter Einnahmen aus dem Menschenhandel anzustrengen. Zuvor wurden von Menschenhändlern konfiszierte Einnahmen drei Monate nach der Verurteilung an den Täter zurückerstattet, wenn kein Anspruch darauf erhoben wurde. Die Zahl der Opfer, die im Jahr 2006 beschlagnahmte Einnahmen aus dem Menschenhandel einforderte und erhielt, war zum Zeitpunkt dieses Berichts nicht verfügbar; die Behörden konfiszierten 2006 allerdings Einnahmen in Höhe von fast 2,2 Millionen Euro. Die Behörden verzeichneten 2006 insgesamt 858 Opfer - 775 Opfer der sexuellen Ausbeutung und 83 Opfer der Ausbeutung der Arbeitskraft - 2005 waren es 642. Die Regierung stellte finanzielle Mittel für 38 Nichtregierungsorganisationen zur Verfügung, die Opfern von Menschenhandel Unterkünfte boten, sie unterstützten und den Opferschutz förderten. Die Opfer werden ermutigt, die Behörden bei ihren Ermittlungen zum Menschenhandel und der Strafverfolgung zu unterstützen. Im August 2007 schrieb Deutschland eine 30-tägige Bedenkfrist für ausländische Opfer ohne legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland gesetzlich fest. Opfer, die den Strafverfolgungsbehörden und der Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen behilflich sind, dürfen sich für die Dauer des Verfahrens in Deutschland aufhalten. Der Staat kann Opfern, die sich nach der Rückkehr in ihr Land in einer Notlage befänden oder eine Strafe zu befürchten hätten, eine Daueraufenthaltsgenehmigung erteilen. Die Opfer werden aufgrund von ungesetzlichen Handlungen, die als unmittelbare Folge ihres Status als Opfer von Menschenhandel begangen wurden, nicht bestraft.

Prävention
Deutschland wies hinreichende Fortschritte in seinen Präventionsbemühungen auf und stellte im Berichtszeitraum sein starkes Engagement für die Bekämpfung von Sextourismus mit Kindern unter Beweis. Die Regierung finanzierte wieder eine Reihe von Nichtregierungsorganisationen, die sich sowohl für eine Schärfung des Bewusstseins in Deutschland als auch im Ausland einsetzten. Zielgruppen waren hierbei sowohl potenzielle Kunden als auch potenzielle Opfer von Menschenhandel. Zu den Aufklärungsmaßnahmen zählten Broschüren und Petitionen, Werbespots für öffentliche Institutionen im Radio- und Fernsehen wie auch Kampagnen im Internet und in den Printmedien. Prostitution ist in Deutschland legal, allerdings erklärte die Familienministerin 2007 öffentlich, dass die deutsche Regierung Prostitution nicht als Beruf wie jeden anderen ansehe und hielt fest, das wichtigste Ziel des Ministeriums sei der Ausstieg aus der Prostitution. Auch im Jahr 2007 finanzierten einige Bundesländer speziell an Freier gerichtete Aufklärungskampagnen, um die Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen zu verringern. In Deutschland erhalten alle Friedenstruppen vor der Entsendung in das Ausland Schulungen zum Thema Menschenhandel.

Die deutschen Gesetze erlauben die extraterritoriale Strafverfolgung von deutschen Staatsangehörigen, die zum Zwecke der kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern ins Ausland reisen. Zwei von Nichtregierungsorganisationen umgesetzte Kampagnen im Inland, die Kindersextourismus verstärkt in die Aufmerksamkeit rücken sollen, wurden staatlich finanziert. Sie zielten sowohl auf die Abschreckung potenzieller Freier als auch die Ermutigung deutscher Touristen ab, verdächtige Aktivitäten anzuzeigen. Im Rahmen der Kampagnen wurden Broschüren an Reiseveranstalter verteilt, Beschäftigte im Tourismussektor geschult und eine Internetwebsite mit den entsprechenden Informationen zur Identifizierung und für Hinweise erstellt. Deutschland finanzierte auch Schulungen durch eine NRO für 600 Strafverfolgungs- und Migrationsbeamte in Guatemala, die es ihnen erleichtern sollen, sexuelle Ausbeutung von Kindern im Tourismus zu erkennen. Seit 2006 weiten die deutschen Strafverfolgungsbehörden die Zusammenarbeit mit Beamten in Südostasien aus, im Rahmen derer gegen deutsche Sextouristen ermittelt wird, die außerhalb von Deutschland Straftaten begehen. Gleichzeitig soll die strafrechtliche Verfolgung von Tätern sowohl in Deutschland als auch in den Zielländern, in denen die Straftaten begangen werden, erleichtert werden. Beispielsweise wurden deutsche Staatsangehörige in Kambodscha und Thailand mit der Unterstützung deutscher Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit Kindersextourismus festgenommen.

Originaltext: Trafficking in Persons Report 2008
siehe: http://www.state.gov/g/tip/rls/tiprpt/2008/