- • DEMOKRATIE UND MENSCHENRECHTE (11. März 2008)
Länderberichte über Menschenrechtspraktiken - 2007
- Bundesrepublik Deutschland, Teil III
Abschnitt 4 Haltung der Regierung zu Untersuchungen von mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen durch internationale Gremien oder Nichtregierungsorganisationen
Eine Vielzahl nationaler und internationaler Menschenrechtsgruppen engagierte sich. Sie unterlagen weder bei ihren Nachforschungen noch bei der Veröffentlichung ihrer Ergebnisse Einschränkungen seitens der Regierung. Regierungsvertreter waren sehr kooperativ und ihren Ansichten gegenüber aufgeschlossen.
Abschnitt 5 Diskriminierung, Misshandlung durch die Gesellschaft, Menschenhandel
Es ist gesetzlich untersagt, den Zugang zu Unterkunft, Gesundheitsversorgung oder Bildung aufgrund von Hautfarbe, Geschlecht, Behinderung, Sprache oder gesellschaftlicher Stellung zu verwehren. Die staatlichen Behörden setzten die Bestimmungen im Allgemeinen um. Nichtsdestotrotz waren Gewalt gegen Frauen und Kinder, Menschenhandel und die Belästigung von ethnischen Minderheiten und Ausländern Probleme.
Im August 2006 verfügte die Regierung ein Gesetz, das die Diskriminierung aufgrund von ethnischer Herkunft, Religion, Alter, Geschlecht, Behinderung und sexueller Identität verbietet.
Frauen
Vergewaltigung ist laut Gesetz ein Verbrechen; darunter fällt auch Vergewaltigung in der Ehe. Das Gesetz sieht ein Höchststrafmaß von bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe vor. Der Staat setzte das Gesetz wirksam durch. Laut der bundesweiten Polizeistatistik gab es im Jahr 2006 8.118 Fälle von Vergewaltigung oder schwerer sexueller Nötigung. Die Bundesregierung unterstützte zusammen mit den Bundesländern und Nichtregierungsorganisationen zahlreiche Projekte, die sich mit Gewalt gegen Frauen auseinandersetzten, um Gewalt zu verhindern und Opfern einen besseren Zugang zu medizinischer und Rechtshilfe zu geben.
Gewalt gegen Frauen ist gesetzlich verboten, Missbrauch in der Ehe eingeschlossen. Tätern kann vorübergehend der Zugang zur Wohnung oder dem Wohnhaus verwehrt werden, eine einstweilige Verfügung kann gegen sie erwirkt werden, und sie können in schweren Fällen wegen Vergewaltigung oder Misshandlung angeklagt und zu Schmerzensgeld verurteilt werden. Der Staat setzte das Gesetz durch, dennoch wird angenommen, dass Gewalt gegen Frauen weit verbreitet war. Opferhilfsorganisationen schätzten, dass jede vierte oder fünfte Frau bereits Opfer von körperlicher oder sexueller Gewalt war.
Zwangsehen sind illegal und ungültig und der Tatbestand, eine andere Person mit Gewalt oder der Androhung von Gewalt oder anderen negativen Konsequenzen in eine Ehe zu zwingen, kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Obwohl es keine schlüssigen Zahlen über die Zahl der Zwangsehen im Land gab, gab es Hinweise darauf, dass das Problem in der muslimischen Gemeinschaft weiter verbreitet war als in der allgemeinen Bevölkerung. Zwangsehen zogen laut Berichten oft Gewaltanwendung nach sich. Nicht nur junge Frauen, die in Deutschland lebten, und deren Familien einen Ehemann ins Land brachten, waren von solchen Ehen betroffen, sondern auch junge Frauen, die gegen ihren Willen aus Deutschland in andere Länder geschickt wurden, um dort zu heiraten.
Am 28. August ordnete der Bundesgerichtshof in Leipzig die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen die beiden freigesprochenen Brüder von Hatan Sürücü an, die 2005 Opfer eines "Ehrenmordes" wurde. Der Bundesgerichtshof urteilte, dass das Berliner Gericht die Beweise im ursprünglichen Verfahren nicht adäquat bewertet hatte. Der jüngste Bruder wurde im ersten Verfahren des Mordes für schuldig befunden und zu neun Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Im Mai wurde ein 42-jähriger Mann türkischer Herkunft in Wuppertal wegen Totschlags zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Laut Zeugenberichten hob der Mann seine 16-jährige Tochter über das Geländer eines Balkons im vierten Stock, während andere Familienangehörige ihre Finger vom Geländer lösten. Die Tochter war zwangsverheiratet worden und lehnte sich später dagegen auf. Die Familie warf ihr vor, "ehrlos" zu sein, weil sie sich gegen den Willen des Vaters auflehnte. Das Opfer überlebte.
Im April wurde ein türkischer Einwanderer vom Landgericht Hessen in Limburg wegen Anstiftung zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte seinen16-jährigen Sohn zum Mord an seiner Schwester aufgefordert, weil sie ihren Cousin nicht heiraten wollte. Der Sohn weigerte sich und informierte seinen Lehrer.
Am 18. Juni begannen das Kultus- und das Sozialministerium Baden-Württemberg, eine Reihe von Programmen zur Bekämpfung von Zwangsehen in der muslimischen Gemeinde umzusetzen. Darüber hinaus setzte die Landesregierung ihren Dialog über das Thema mit Vertretern muslimischer Organisationen fort.
Prostitution ist legal und relativ weit verbreitet, obwohl Gemeinden die Möglichkeit haben, sie in bestimmten Vierteln zu verbieten, wie etwa in Wohngebieten. Es gibt ein rechtliches Rahmenwerk zur Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation von Personen, die der Prostitution nachgehen, aber die gesetzlichen Bestimmungen, die ihnen das Recht verleihen, Verträge geltend zu machen sowie eine Krankenversicherung und Sozialleistungen zu beantragen, wurden nur selten in Anspruch genommen.
Sexuelle Belästigung von Frauen wurde als Problem erkannt. Sexuelle Belästigung ist laut Gesetz verboten und Arbeitgeber müssen ihre Angestellten vor sexueller Belästigung schützen. Es gibt verschiedene disziplinarische Maßnahmen gegen Täter, darunter ihre Entlassung. Das Versäumnis eines Arbeitgebers, Maßnahmen zum Schutz seiner Angestellten vor sexueller Belästigung zu unternehmen, wird als Vertragsverletzung angesehen. Ein betroffener Arbeitnehmer hat das Recht auf bezahlten Urlaub, bis der Missstand beseitigt wurde. Die Presse berichtete über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und in öffentlichen Einrichtungen. Gewerkschaften, Kirchen, Regierungsstellen und Nichtregierungsorganisationen boten eine Reihe von Hilfsprogrammen für betroffene Frauen an und finanzierten Seminare und Kurse, um sexueller Belästigung vorzubeugen.
Laut Gesetz haben Frauen die gleichen Rechte wie Männer. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend war federführend in Bezug auf die Rechte von Frauen. Das Gesetz sieht gleichen Lohn für gleiche Arbeit vor. Es fand im Allgemeinen keine Diskriminierung von Frauen in Bezug auf die Vergütung für gleiche Arbeit statt, obwohl Frauen in gut bezahlten Managementpositionen unterrepräsentiert und in einigen Niedriglohnberufen überrepräsentiert waren. Frauen verdienten im Durchschnitt 30 Prozent weniger als Männer.
Kinder
Die Regierung setzte sich weiterhin intensiv für die Rechte und das Wohl von Kindern ein. Staatliche Bildung ist einschließlich des Universitätsstudiums kostenfrei. Es besteht Schulpflicht bis zum Alter von 16 Jahren und fast alle Kinder besuchten eine Schule.
Der Staat unterstützte die Gesundheitsfürsorge für Kinder, und Mädchen und Jungen hatten den gleichen Zugang zu den Leistungen.
Im Berichtszeitraum untersuchte das Europäische Parlament Berichte, nach denen die deutschen Behörden in verschiedenen gemischten Ehen den nichtdeutschen Elternteil diskriminierten, indem sie nicht zuließen, dass dieser Elternteil Kontakt zu dem Kind hat. Die deutschen Jugendämter unterbrachen absichtlich Gespräche zwischen Kindern und Eltern und drohten damit, den Kontakt zwischen ihnen einzustellen, wenn sie versuchten, sich in einer Sprache zu unterhalten, die der betreuende Mitarbeiter des Jugendamts nicht verstand.
Kindesmissbrauch war ein Problem, über das in den Medien intensiv berichtet wurde. Das Gesetz sieht Maßnahmen für den Schutz von Kindern vor Pornografie und sexuellem Missbrauch vor. Für den Besitz von Kinderpornografie ist die Höchststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe, für ihre Verbreitung fünf Jahre. Das Gesetz stellt sexuellen Kindesmissbrauch durch Deutsche auch im Ausland unter Strafe, selbst wenn er im Herkunftsland des Kindes nicht strafbar ist. Der Staat setzte diese Gesetze wirksam durch.
Zahlen der Regierung legten nahe, dass es möglicherweise bis zu 7.000 Straßenkinder im Land gibt. Die Behörden sind der Meinung, dass es im Leben dieser Kinder häufig Gewalt und Missbrauch gibt. Oft waren diese Kinder vor Gewalt und Missbrauch im Elternhaus geflohen. Straßenkinder verdienten sich ihren Lebensunterhalt oftmals durch Prostitution.
Die Regierung stellte beträchtliche finanzielle Mittel für Programme zum Kampf gegen den Verkauf von Kindern, Kinderprostitution, Kinderpornografie, Menschenhandel mit Kindern und Sextourismus, dessen Opfer Kinder sind, zur Verfügung.
Menschenhandel
Menschenhandel ist laut Gesetz verboten, aber es gab Berichte darüber, dass Frauen, Männer und Kinder zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung oder der Ausbeutung ihrer Arbeitskraft ins Land und aus dem Land verbracht und innerhalb des Landes verschleppt wurden. Opfer des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung kamen hauptsächlich aus Mittel- und Osteuropa, obwohl einige auch aus Afrika und Asien stammten.
Im jüngsten Bericht für das Jahr 2006 registrierten staatliche Stellen 775 Opfer von Menschenhandel, verglichen mit 642 im Jahr 2005.Die meisten Opfer (460) waren zwischen 18 und 24 Jahre alt, 181 waren deutsche Staatsbürger. Ungefähr 8 Prozent waren jünger als 18 Jahre, darunter 28 deutsche Staatsbürger.
Das Bundeskriminalamt berichtete 2006 über 664 mutmaßliche Menschenhändler. 282 oder 43 Prozent von ihnen waren deutsche Staatsbürger.
Menschenhandel ist laut Gesetz eine Straftat, für die bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen ist. Verbrechen in Zusammenhang mit Menschenhandel werden auf Landesebene verfolgt.
Nach Angaben des Justizministeriums wurden 2005 136 Menschenhändlern von den Gerichten verurteilt. Neun Fälle wurden nach dem Jugendstrafrecht verhandelt. 2004 wurden im Vergleich hierzu 137 Fälle nach dem allgemeinen Strafrecht und vier Fälle nach dem Jugendstrafrecht verhandelt. In der Statistik werden wegen nicht mit Menschenhandel in Zusammenhang stehender Straftaten verurteilte, mutmaßliche Menschenhändler nicht aufgeführt, ebenso wenig wie Menschenhändler, die wegen verschiedener Straftatbestände angeklagt waren, wenn für eines dieser Verbrechen eine höhere Höchststrafe vorgesehen ist als für Menschenhandel. Von den 127 im Jahre 2005 verurteilten Volljährigen erhielten 42 eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Diejenigen, die Bewährungsstrafen erhielten, wurden im Allgemeinen wegen einer Nebenrolle bei Menschenhandelsaktivitäten verurteilt und mussten daraufhin Sozialstunden ableisten oder Geldstrafen zahlen, und viele erhielten die Auflage, sich regelmäßig bei einem Bewährungshelfer zu melden.
Die für Menschenhandel zuständige Abteilung im Bundeskriminalamt (BKA) arbeitete während des Berichtszeitraums mit den Strafverfolgungsbehörden von Europol und Interpol zusammen. Die Bundesministerien koordinierten die Bestrebungen zur Bekämpfung des Menschenhandels auf internationaler Ebene sowie auf Bundes- und Landesebene.
Die Polizei ist verpflichtet, Informationen über die Opfer von Menschenhandel an ein Beratungszentrum weiterzuleiten und die Opfer auf ihre Rechte und Möglichkeiten, Hilfe zu erhalten, aufmerksam zu machen. Die Beratungszentren stellen Unterkunft, Beratung, Dolmetschdienste und Rechtsbeistand zur Verfügung.
Neun der 16 Bundesländer unterhielten Kooperationsvereinbarungen zwischen der Polizei, staatlichen sozialen Einrichtungen und Nichtregierungsorganisationen, um Opfern den Zugang zu den sozialen Leistungen zu erleichtern. Die Bundesregierung und die Landesregierungen arbeiteten eng mit Nichtregierungsorganisationen und örtlichen Frauenhäusern zusammen, um Opfer zu identifizieren und ihnen zu helfen. Gemeinsam finanzieren sie mehr als 30 von Nichtregierungsorganisationen geleitete Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel.
Der Staat trug die Grundkosten für die Rückführung von Opfern von Menschenhandel. Die Internationale Organisation für Migration verwaltet die Hilfe für Opfer, die in ihre Heimatländer zurückkehren, und steht ihnen dabei zur Seite.
Die Regierung versuchte, potenzielle Opfer von Menschenhändlern vor ihrer Einreise nach Deutschland aufzuklären. Botschaften und Konsulate verteilten zusammen mit Nichtregierungsorganisationen Broschüren mit Informationen zur Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis und mit Warnungen vor Menschenhandel.
Personen mit Behinderungen
Das Gesetz verbietet die Diskriminierung von Personen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen am Arbeitsplatz, im Bildungswesen, beim Zugang zur Gesundheitsfürsorge und zu anderen staatlichen Leistungen, und der Staat setzte diese Bestimmungen wirksam um.
Es gab staatliche Richtlinien für "barrierefreie" öffentliche Gebäude sowie für eine behindertenfreundliche Umgestaltung von Straßen und Fußgängerwegen. Alle 16 Bundesländer haben die Richtlinien in ihr Baurecht übernommen. Fast alle öffentlichen Gebäude (98 Prozent) erfüllen die Vorschriften für eine barrierefreie Umgebung.
Nationale/ethnische Minderheiten
Im ganzen Land gab es weiterhin häufig Vorfälle, bei denen Ausländer oder Angehörige ethnischer Minderheiten belästigt oder geschlagen wurden.
Im März beschädigten Unbekannte vier Geschäfte von Einwanderern in Rheinsberg in Brandenburg. Im gleichen Monat griffen in Cottbus (Brandenburg) zwei Unbekannte zwei Asylbewerber aus dem Tschad und Kamerun an und beschimpften sie mit rassistischen Ausdrücken.
Im Juni griffen drei Männer einen 35-jährigen Afrikaner in einer Berliner U-Bahnstation an und stießen ihn vom Bahnsteig. Das Opfer lag noch Tage nach dem Angriff im Koma. Ende Juni wurden drei Türken als Verdächtige identifiziert, und für einen von ihnen wurde ein Haftbefehl ausgestellt. Die Polizei ermittelte weiter, aber bis Ende des Jahres gab es keine neuen Entwicklungen. Am 19. August griffen Rechtsextremisten einen 26-jährigen Sudanesen und einen 39-jährigen Deutschen ägyptischer Herkunft auf einem Straßenfest in Guntersblum (Rheinland-Pfalz) an. Im November klagte die Staatsanwaltschaft fünf junge Männer im Alter von 17 bis 29 Jahren wegen des Angriffs an.
Ebenfalls am 19. August griffen 40 bis 50 Erwachsene und Jugendliche in Müggeln im nördlichen Sachsen acht Einwohner der Stadt aus Indien an. Zeugen sagten aus, dass die Angreifer und Schaulustigen fremdenfeindliche Parolen wie "Ausländer raus" und "hier regiert der nationale Widerstand" skandierten. Die Randalierer warfen Fenster ein und beschädigten das Auto des indischen Inhabers einer Pizzeria, in der die acht Opfer und zwei Polizeibeamte Zuflucht gesucht hatten. 70 Beamte der Bereitschaftspolizei lösten die Ausschreitungen auf. Die Polizei verhaftete zwei Personen und setzte sie nach der Befragung wieder auf freien Fuß. Eine überregionale Zeitung berichtete, sie wurden wegen Störung der öffentlichen Sicherheit angeklagt. 14 Personen, darunter zwei Polizeibeamte, wurden verletzt, drei Opfer wurden im Krankenhaus behandelt. Am 19. Oktober wurde ein Mann wegen Sachbeschädigung und Volksverhetzung angeklagt. Am 5. Dezember wurde er zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Er ging in Berufung. Zwei weitere wurden wegen fremdenfeindlicher Äußerungen angeklagt. Ein 35-jähriger Mann wurde wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro und ein 18-jähriger zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. (Das Strafmaß war in seinem Fall begrenzt, da er dem Jugendstrafrecht unterliegt.) Anzeigen gegen vier weitere Männer wurden fallen gelassen. Das Verfahren gegen einen 22-jährigen war noch anhängig. Ein Ermittlungsverfahren war Ende des Jahres noch nicht abgeschlossen.
Am 20. Oktober wurde eine Afroamerikanerin in Berlin-Spandau verbal angegriffen und geschlagen. Die Polizei nahm die vier männlichen Jugendlichen fest und eröffnete ein Ermittlungsverfahren. Bis Jahresende waren keine weiteren Informationen verfügbar.
Am 1. Dezember wurden in Magdeburg einige Iraker in einem Bus angegriffen. Eines der Opfer, eine schwangere Frau, wurde nach dem Vorfall wegen Unterleibsschmerzen ins Krankenhaus gebracht. Die Polizei nahm zwei Verdächtige fest. Ein Ermittlungsverfahren war Ende des Jahres noch nicht abgeschlossen.
Im Juni sprach ein Richter zwei Personen frei, die beschuldigt worden waren, im April 2006 in Potsdam einen Mann äthiopischer Herkunft zusammengeschlagen zu haben. Als Grund wurden unzureichende Beweise angeführt.
Im Jahr 2006 verzeichnete das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) 17.597 politisch motivierte Straftaten (PMK) von Rechtsextremisten, im Vergleich zu 15.361 im Jahr 2005 - die höchste Zahl seit dem Jahr 2000. Es gab außerdem 2.369 PMKs von Linksextremisten, 477 von Ausländern verübte PMKs und 168 andere PMKs. Das Bundeskriminalamt definiert "politisch motivierte Kriminalität" (PMK) als Straftaten, die in Zusammenhang mit der Ideologie, Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Abstammung, sexuellen Identität, einer Behinderung, dem Erscheinungsbild oder dem sozialem Status des Opfers verübt werden. Der Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz verzeichnet 182 rechtsextreme Organisationen und Gruppen. Ende 2006 schätzten die Behörden die Zahl der Mitglieder dieser Gruppen und nicht organisierter Rechtsextremisten auf 38.600.
Um gegen Rechtsextremismus vorzugehen, führten die Behörden eine Reihe von Bildungsprogrammen zur Förderung von Toleranz durch, von denen sich viele auf Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit konzentrierten. Regierungsbehörden arbeiteten mit Nichtregierungsorganisationen bei der Formulierung und Verwaltung dieser Programme zusammen. Nach den Ausschreitungen gegen acht Inder in Müggeln kündigte die Bundesregierung eine Aufstockung der Finanzierung von Programmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus um fünf Millionen Euro an. Eine ähnliche Erhöhung war bereits im Oktober 2006 vorgenommen worden.
Andere Formen des Missbrauchs und der Diskriminierung durch die Gesellschaft
Trotz eines erhöhten öffentlichen Bewusstseins ließen Medien- und andere Berichte darauf schließen, dass Homosexuelle, wenn auch selten, Opfer von gesellschaftlicher Diskriminierung und Diskriminierung am Arbeitsplatz wurden.
Fünf Opfer wurden im Juni ins Krankenhaus gebracht, nachdem Rechtsextremisten in Halberstadt (Sachsen-Anhalt) eine Gruppe von Schauspielern angegriffen hatte, die noch ihre Kostüme aus einer Aufführung der "Rocky Horror Picture Show" trugen. Vier zuvor verurteilte Rechtsextremisten wurden am 9. Oktober in Magdeburg wegen dieses Vorfalls vor Gericht gestellt. Am 5. Dezember wurden die vier Männer aus der Haft entlassen, weil unzureichende Beweise vorlagen. Das Verfahren wird jedoch fortgesetzt. Ein Verdächtiger, der ein Teilgeständnis abgelegt hatte, wurde verpflichtet, der Polizei regelmäßig Auskunft über seinen Aufenthalt zu erteilen.
Am 3. November ritzten vier Männer angeblich ein Hakenkreuz in den Oberschenkel eines Mädchens im Teenageralter, das die Männer davon abhalten wollte, ein jüngeres Mädchen russischer Herkunft zu belästigen. Da sie beobachtete, wie das Kind weinte und eingeschüchtert wurde, forderte die 17-jährige die Männer laut Berichten auf, das Kind in Ruhe zu lassen. Drei der Männer hielten sie laut Bericht fest, während der vierte in ihren Oberschenkel ritzte. Das Mädchen wird von dem Verband für Demokratie und Toleranz, einer staatlich geförderten Initiative, einen Sonderpreis für Zivilcourage erhalten. Die Polizei hatte allerdings einige Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussage des Mädchens und zog in Betracht, dass sie sich die Wunde selbst zugefügt haben könnte.
Es gab Diskriminierung von Personen mit HIV/AIDS. Die Regierung arbeitete mit Nichtregierungsorganisationen, religiösen Gruppen und der Wirtschaft zusammen, um die Öffentlichkeit über HIV/AIDS und Prävention aufzuklären.
Abschnitt 6 Rechte von Arbeitnehmern
a. a. Vereinigungsfreiheit
Das Grundgesetz garantiert Arbeitnehmern das Recht, ohne übertriebene formelle Voraussetzungen oder vorherige Erlaubnis Gewerkschaften ihrer Wahl zu gründen und ihnen beizutreten. Die Arbeitnehmer machten von diesem Recht Gebrauch. Ungefähr 23 Prozent der Arbeitnehmer waren in Gewerkschaften organisiert. Die große Mehrheit der gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer ist Mitglied von acht weitgehend nach Industriebranche oder Dienstleistungssektor gruppierten Gewerkschaften, die zum Deutschen Gewerkschaftsbund gehören, dem wichtigsten Gewerkschaftsdachverband des Landes.
b. b. Organisations- und Tarifverhandlungsrecht
Das Gesetz schützt das Recht auf Tarifverhandlungen und erlaubt den Gewerkschaften, ohne Einmischung zu arbeiten, und der Staat schützte dieses Recht im Allgemeinen in der Praxis. Ungefähr 63 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung waren im Rahmen von Tarifverträgen tätig. Das Gesetz sieht das Recht auf Streik für alle Arbeitnehmer vor, ausgenommen Beamte (einschließlich Lehrer) und Personal in sensiblen Bereichen wie beispielsweise Angehörige der Streitkräfte. Mit Angestellten des öffentlichen Dienstes ausgehandelte Tarifverträge, die dieses Recht hatten, erstreckten sich üblicherweise laut Gesetz auf den nicht hierunter fallenden Personenkreis, obwohl derartige Übertragungen meist nicht für alle Bestimmungen dieser Vereinbarungen gelten. Arbeitnehmer, die nicht das Recht haben zu streiken, können sich zum Schutz ihrer Rechte auch an die Gerichte wenden. Während des Berichtszeitraums führten Arbeitnehmer legale Streiks durch.
Es gibt keine Gebiete, in denen ausschließlich Exportgüter hergestellt werden.
c. Verbot von Zwangsarbeit oder Schuldknechtschaft
Das Gesetz verbietet sowohl Zwangsarbeit als auch Schuldknechtschaft, einschließlich Kinderarbeit. Es gibt jedoch Berichte über Männer, Frauen und Kinder, die zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und ihrer Arbeitskraft verschleppt wurden.
d. Verbot von Kinderarbeit und Mindestalter für die Aufnahme von Erwerbstätigkeit
Der Staat setzte Gesetze und Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor Ausbeutung am Arbeitsplatz effektiv durch. Das Gesetz verbietet die Erwerbstätigkeit von Kindern unter 15 Jahren, mit einigen Ausnahmen: 13- oder 14-Jährige können bis zu drei Stunden täglich in der Landwirtschaft arbeiten oder bis zu zwei Stunden täglich Zeitungen austragen. Drei bis 14-Jährige dürfen an kulturellen Veranstaltungen teilnehmen, allerdings unter strengen Auflagen was Art der Aktivität, Stundenzahl und Tageszeit angeht. Ausbeuterische Kinderarbeit ist kein ernstes Problem, obwohl Verstöße vorkamen, hauptsächlich in kleinen Familienunternehmen wie Kneipen, Restaurants und Lebensmittelläden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales achtete mit seinem Amt für Arbeitsschutzverwaltung auf die Einhaltung des Gesetzes.
e. e. Zumutbare Arbeitsbedingungen
Deutschland hat keinen Mindestlohn. Ausnahmen sind Bauarbeiter und Reinigungspersonal. Im Juni einigte sich die Regierung auf die Ausdehnung des Gesetzes über die Entlohnung von ausländischen Arbeitskräften auf Baustellen auf 12 weitere Branchen, schloss aber gleichzeitig die Einführung eines allgemeinen Mindestlohns aus. Ein Mindestlohn für Reinigungspersonal und Elektriker wurde während des Berichtszeitraums gesetzlich vereinbart. Tarifverträge, die für schätzungsweise 80 Prozent aller Lohn- und Gehaltsempfänger gelten, legen gesetzlich durchsetzbare Mindestlöhne fest. Die so festgelegten Löhne ermöglichten Arbeitnehmern und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard.
Verordnungen auf Bundesebene begrenzten die Arbeitszeit pro Woche auf 48 Stunden, durch Tarifverträge können jedoch niedrigere Wochenarbeitszeiten festgesetzt werden. Verträge, die 80 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung direkt oder indirekt betreffen, regeln die Wochenarbeitszeit. Laut Angaben des Statistischen Amts der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) betrug die durchschnittliche Wochenarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte bundesweit 40,3 Stunden. Mittagspausen waren eine akzeptierte Praxis. Regelungen für Überstunden, Urlaub und die Bezahlung von Wochenendarbeit variierten je nach Tarifvertrag.
Es gibt eine Reihe von Gesetzen und Richtlinien zur Sicherheit am Arbeitsplatz und zum Gesundheitsschutz. Ein umfassendes Netz von Versicherungsträgern achtet auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die entsprechenden Stellen in den Bundesländern verschafften den Standards zur Sicherheit am Arbeitsplatz und zum Gesundheitsschutz mit Hilfe eines Netzwerkes von Regierungsgremien Geltung, einschließlich der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Auf kommunaler Ebene waren Berufs- und Handelsverbände selbstständige öffentliche Vereinigungen, in denen Vertreter der Arbeitgeber und der Gewerkschaften saßen für die Sicherheit am Arbeitsplatz zuständig. Das Gesetz sieht vor, dass Arbeitnehmer gefährliche oder gesundheitsschädliche Tätigkeiten ablehnen dürfen, ohne den Verlust ihres Arbeitsplatzes befürchten zu müssen.
Ausländische Arbeitnehmer, die sich in Deutschland aufhielten, waren vom Gesetz geschützt und arbeiteten im Allgemeinen unter den gleichen Bedingungen wie deutsche Staatsbürger. Es gab jedoch eine gewisse Ungleichbehandlung bei der Entlohnung. Zum Beispiel wurden ausländische Lehrer in einigen Schulen schlechter bezahlt als ihre deutschen Kollegen. Saisonarbeiter aus Osteuropa, die mit einer befristeten Arbeitserlaubnis ins Land kamen, erhielten auch oft niedrigere Löhne. Arbeitnehmer aus anderen EU-Ländern wurden teilweise zu den Gehältern eingestellt, die sie in ihren Herkunftsländern bekommen hätten, auch wenn ein deutscher Kollege mehr verdient hätte.
Originaltext: Reports on Human Rights Practices - 2007
siehe: http://www.state.gov/g/drl/rls/hrrpt/2007/100561.htm