- • DEMOKRATIE UND MENSCHENRECHTE (11. März 2008)
Länderberichte über Menschenrechtspraktiken - 2007
- Bundesrepublik Deutschland, Teil II
c. Religionsfreiheit
Das Grundgesetz sieht Religionsfreiheit vor, und die Bundesregierung respektierte dieses Recht in der Praxis im Allgemeinen, mit einigen Ausnahmen. Diskriminierung gegenüber bestimmten religiösen Minderheiten war jedoch weiterhin ein Problem. Die Politik der Bundesregierung trug im Allgemeinen weiterhin zur freien Religionsausübung bei.
Religiöse Organisationen müssen eingetragen sein, wenn sie als gemeinnützige Vereine gelten und damit steuerbefreit sein wollen. Der Staat gewährt Religionsgemeinschaften, denen auch der Status "Körperschaft des öffentlichen Rechts" erteilt wird, bestimmte andere Vorteile, wie das Recht zur Erhebung von Steuern von ihren Mitgliedern, die der Staat für sie einzieht. Im Juli 2006 gewährte das Bundesland Berlin der Organisation Zeugen Jehovas nach deren seit zehn Jahren andauernden rechtlichen Bemühungen den Status Körperschaft des öffentlichen Rechts, aber dies galt nicht für andere Länder.
Bisher haben sich wenige muslimische Organisationen um die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts beworben und kein Bundesland hat einer muslimischen Organisation diesen Status gewährt, was teilweise darauf zurückzuführen ist, das keine Organisation die von der Regierung vorgegebenen Kriterien erfüllt hat. In einigen Fällen haben auch Kontroversen unter den Muslimen die Organisationen davon abgehalten, ihr Recht auf Vertretung ihrer Gemeinde geltend zu machen.
Grundsätzlich ermutigte die Bundesregierung die Länder, den muslimischen Gemeinden den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu gewähren. Allerdings weist sie darauf hin, dass es vorzuziehen sei, wenn sich die muslimischen Gemeinden auf eine einzige Organisation als Vertreter einigen könnten, die als Verhandlungspartner für die Bundes- und Landesregierungen dient. Im April gründeten die vier größten muslimischen religiösen Organisationen den Koordinierungsrat der Muslime. Landesvertreter hatten bis Ende des Jahres noch nicht angekündigt, ob diese Gruppe den rechtlichen Anforderungen für die Registrierung erfüllt.
Der Staat verweigert einigen Glaubensorganisationen weiterhin die Anerkennung als Religionen, darunter Scientology. Die fehlende Anerkennung hinderte die Anhänger dieser Organisationen allerdings nicht an der Ausübung öffentlicher und privater religiöser Aktivitäten.
Am 7. Dezember entschieden die Bundes- und Landesminister, dass die Verfassungsschutzämter Daten erheben sollten um festzustellen, ob eine Untersuchung auf Ebene des Bundes eines potenziellen Verbots von Scientology gerechtfertigt sei. Die Entscheidung ging vom Hamburger Innenminister aus, der davor warnte, Scientology als harmlos zu betrachten.
Die Bundes- und einige Landesbehörden stuften Scientology weiterhin als potenzielle Bedrohung der demokratischen Ordnung ein, was zu Diskriminierung von Scientologen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich führte.
Scientologen berichteten im Berichtszeitraum nach wie vor über Vorfälle staatlicher und gesellschaftlicher Diskriminierung. Im März verlangte der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Öttinger, dass der Schauspieler und Scientologe John Travolta von der Gästeliste einer beliebten Fernsehsendung gestrichen würde, da Travolta die Sendung womöglich zur Werbung für Scientology nützen könnte. Travolta trat in der Show auf, sagte Berichten zufolge aber zuvor zu, Scientology nicht zu erwähnen.
Im Juni lehnten die Behörden vor dem Eingang eines offiziellen Antrags die Nutzung einer Militäreinrichtung für einen Film mit dem Schauspieler und Scientology-Anhänger Tom Cruise als Hauptdarsteller ab. Ein Vertreter des Verteidigungsministeriums zitierte die Verbindung zu Scientology als Grund für die Entscheidung. Die Regierung erteilte letztendlich die Dreherlaubnis für den Film mit Tom Cruise.
Am 4. Juni hob die Regierung nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz ein Einreiseverbot für den Gründer der Vereinigungskirche, Reverend Sun Myung Moon auf. Diese Maßnahme folgte auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Oktober 2006, in dem die Argumentation des Bundesinnenministeriums für das Einreiseverbot aus dem Jahre 1995 zurückgewiesen wurde. Sie basierte darauf, dass die Bundesregierung Reverend Moon und dessen Frau als Anführer eines "Kultes" einstufte, der die persönliche und gesellschaftliche Entwicklung junger Menschen gefährde. Das Gericht lehnte diese Begründung ab, da sie gegen die Religionsfreiheit verstoße.
Im Berichtszeitraum bestätigten die Gerichte in mehreren Fällen Kopftuchverbote. Das Bundesverfassungsgericht entschied 2003, dass das Kopftuchverbot im juristischen Zuständigkeitsbereich der Länder liegt. Daraufhin verabschiedeten acht der 16 Bundesländer Kopftuchverbote für Beamte. Am 21. Februar befand das Oberverwaltungsgericht Bremen ein Schulgesetz für verfassungsgemäß, das das Tragen von Kopftüchern verbietet. Damit wurde die Klage einer Referendarin abgewiesen, deren Bewerbung im Jahr 2005 abgelehnt wurde, nachdem sie eine schriftliche Verpflichtung verweigert hatte, während des Unterrichts kein Kopftuch zu tragen. Im Juli entschied ein hessisches Landgericht, dass eine Rechtsreferendarin bei Gericht kein Kopftuch tragen darf, wenn sie öffentlich als Vertreterin der Justiz zu erkennen ist. Die Klage von Maryam Brigitte Weiss, der ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Zentralrats der Muslime in Deutschland, gegen das Kopftuchverbot in Nordrhein-Westfalen scheiterte im August vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht. Am 11. Dezember bestätigte das Landesverfassungsgericht Hessen das Kopftuchverbot des Landes. Das hessische Verbot, so wie es angewendet wird, ermöglicht staatlichen Institutionen, Beamten, einschließlich Lehrern an öffentlichen Schulen, das Tragen von Kopftüchern zu untersagen, gleichzeitig aber Ausnahmen für christliche religiöse Symbole oder Kleidung zu machen.
Die meisten öffentlichen Schulen bieten evangelischen und katholischen Religionsunterricht und, bei einer ausreichenden Zahl von interessierten Schülern, auch jüdischen Religionsunterricht an. Es besteht die Möglichkeit, den Religionsunterricht abzuwählen. In einigen Bundesländern müssen die Schüler dann alternativ einen nichtreligiösen Ethikkurs besuchen.
Schätzungsweise 900.000 muslimische Schüler besuchen öffentliche Schulen. In einigen Bundesländern wird Islamunterricht angeboten. Diese Praxis wird allerdings durch Unterschiede zwischen den islamischen Gruppen erschwert. Zu Beginn des Schuljahres 2006/2007 richteten die Behörden in Baden-Württemberg ein Zweikurssystem ein: einen Kurs für sunnitische und schiitische Schüler und einen für Aleviten. Die Behörden und muslimische Gruppen in Baden-Württemberg einigten sich auf das System und die ersten Reaktionen waren positiv. Einige Bundesländer boten ähnliche Programme an, während andere mit den Vertretern des Islams an einem einheitlichen Lehrplan arbeiteten. In der zweiten Hälfte des Jahres begannen die Universitäten in Ludwigsburg, Karlsruhe und Weingarten, Ausbildungskurse für Islamunterricht anzubieten.
Die Schulpflicht sowie das damit einhergehende Verbot von Hausunterricht stellten für einige Glaubensgemeinschaften ein Problem dar. Im Allgemeinen erlaubten die Behörden diesen Glaubensgemeinschaften, eigene Schulen zu gründen, soweit die Qualitätsstandards eingehalten werden konnten. Im Berichtsjahr klagten einige russlanddeutsche Familien, die der Baptistengruppe "Gemeinde Gottes" angehören, weil sie ihre Kinder an eine private konfessionelle Schule schicken wollten, die von Mitgliedern ihrer Gemeinde betrieben wird. Am 2. August wies das Verwaltungsgericht Stuttgart die Klage ab, da die Lehrer unzureichend qualifiziert seien.
Seit Januar 2006 verlangen die Behörden in Baden-Württemberg von Einwohnern, die eingebürgert werden wollen, einen Fragebogen zu ihrer politischen und moralischen Gesinnung sowie ihrer Verfassungstreue auszufüllen. Einige Minderheitengruppen, insbesondere Muslime, protestierten gegen den Fragebogen, da er diskriminierend sei. Im Juni 2007 wurde der Fragebogen modifiziert: Fragen zur sexuellen Orientierung wurden gestrichen und Fragen zur Eheschließung wurden so umformuliert, dass sie sich nur noch auf Zwangsehen bezogen. Der Fragebogen wurde umgeschrieben, so dass er sich nun auf Zuwanderer im Allgemeinen und nicht lediglich auf Muslime bezieht. Die neue Version wurde von den muslimischen Verbänden genehmigt.
Übergriffe und Diskriminierung in der Gesellschaft
Es gab Berichte über andauernde Fälle von gesellschaftlicher Diskriminierung und Feindseligkeit gegenüber einigen religiösen Minderheiten, einschließlich antisemitischer Vorfälle. Der Staat ergriff im Berichtszeitraum Maßnahmen gegen diese Probleme. Die Bundesregierung förderte Toleranz auch durch einen regelmäßigen Dialog zwischen Regierungsvertretern auf Kabinettsebene und Vertretern von Zuwanderern und muslimischen Gruppen über die Integration von Minderheiten und Einwanderern und zum Thema Islam.
Es gab gewaltsame Übergriffe von Rechtsextremisten gegen Muslime. Am 11. Juni kam es zu einem Zusammenprall zwischen der Berliner Polizei und etwa 450 Rechtsextremisten, die gegen den Bau der ersten Moschee im Ostberliner Stadtteil Pankow-Heinersdorf demonstrierten. Die Polizei verhaftete 20 Personen, davon 15 Rechtsextremisten.
Es gab einige antisemitische Vorfälle. Gemäß vorläufiger, vom Bundesinnenministerium dem Bundestag vorgelegter Zahlen, gab es bis September 716 antisemitische Straftaten (darunter 23 gewaltsame) im Vergleich zu 749 (15 gewaltsame) im Vorjahresszeitraum. Bis Ende September identifizierten die Behörden 398 Verdächtige und nahmen 21 Personen fest. Im Vergleichszeitraum 2006 waren es 449 Verdächtige und 67 Festnahmen. Es gab 13 Verletzte, fünf mehr als im Vorjahr.
Am 7. September wurde ein Rabbi in Frankfurt von einem Mann mit einem Messer verletzt, der dabei angeblich antisemitische Bemerkungen machte. Die Polizei verhaftete eine Woche danach einen zweiundzwanzigjährigen deutschen Staatsangehörigen afghanischer Herkunft. Der Rabbi, dessen Verletzung nicht lebensbedrohlich war, erholte sich vollständig.
Am 25. Februar wurde ein jüdischer Kindergarten in Berlin von Nazi-Sympathisanten mit Hakenkreuzen und Sprüchen beschmiert, die an den Holocaust erinnerten. Die Täter warfen eine Rauchbombe in das Gebäude, die sich nicht entzündete. Die Polizei ermittelt.
Die Schändung jüdischer Friedhöfe oder anderer Gedenkstätten war die häufigste antisemitische Straftat. Am 8. März wurden beispielsweise auf einem jüdischen Friedhof in Diesbeck 63 Grabsteine zerstört. Im Zusammenhang mit dieser Straftat wurden zwei Männer verhaftet. Am 11. August stießen Randalierer 79 Grabsteine auf dem jüdischen Friedhof in Ihringen um. Die Polizei verhaftete vier junge Männer und beschlagnahmte in ihren Wohnungen rechtsextremistische Pamphlete.
Im März verurteilte ein Gericht in Magdeburg fünf Männer zu neun Monaten auf Bewährung und zu einer Geldstrafe, weil sie im Juni 2006 bei einem Sommerfestival in Pretzien das "Tagebuch der Anne Frank" verbrannten. Die fünf Männer zogen ihren Antrag auf Berufung zurück.
Im April wurde in Berlin ein Denkmal für eine ehemalige Synagoge und eine Sammelstelle für während des Holocaust deportierte Juden mit einem großen Hakenkreuz beschmiert. Im Mai wurde ein Holocaust-Denkmal in Sömmerda, das wiederholt von Neonazis beschädigt worden war, mit Hakenkreuzen verunstaltet. Auch auf einer Plakette in der Nähe wurde ein Hakenkreuz gefunden.
Im Berichtszeitraum verteilten Anhänger der rechtsextremistischen NPD in einer anscheinend konzertierten Aktion Flugblätter mit ausländerfeindlichem und antisemitischem Inhalt an Schulen in Berlin, Brandenburg und Sachsen. Während eines Protestmarsches der NPD am 7. Juli in Frankfurt skandierten 100 Demonstranten Parolen, in denen sie Deutschland als jüdischen Staat bezeichneten.
Äußerungen, die zum Rassenhass anstiften, die den Nationalsozialismus billigen oder die den Holocaust leugnen, sind illegal. Im März wurde Germar Rudolf, der aus dem Ausland nach Deutschland ausgeliefert und im November 2006 wegen Leugnen des Holocaust angeklagt wurde, in Mannheim zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt.
Die Aktivitäten rechtsextremer Organisationen, zu deren Programm Antisemitismus gehört, gaben weiterhin Anlass zu Sorge. Der Staat überwachte Rechtsextremisten, führte Ermittlungen bei antisemitischen Straftaten durch und verbot in einigen Fällen extremistische Gruppen, die als Bedrohung für die öffentliche Ordnung angesehen wurden. Die Behörden gingen mit einer Reihe von Bildungsprogrammen zur Förderung von Toleranz, von denen sich viele auf Antisemitismus konzentrierten, gegen Rechtsextremismus vor.
Eine detailliertere Erörterung dieser Thematik entnehmen Sie bitte dem Bericht über Religionsfreiheit 2007.
d. Freizügigkeit, Binnenvertriebene, Schutz von Flüchtlingen und Staatenlose
Das Gesetz sieht Freizügigkeit im Land, in Bezug auf Auslandsreisen, Auswanderung und Rückführung vor, und der Staat respektiert diese Rechte in der Praxis im Allgemeinen. Die Regierung arbeitete mit dem Büro des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen und anderen humanitären Organisationen zusammen, um Binnenvertriebenen, Flüchtlingen, zurückkehrenden Flüchtlingen, Asylbewerbern, Staatenlosen und anderen Betroffenen Schutz und Unterstützung zukommen zu lassen.
Das Gesetz verbietet erzwungenes Exil, und die Regierung hat es nicht verfügt.
Schutz von Flüchtlingen
Das Gesetz sieht die Gewährung des Status als Asylberechtigter oder Flüchtling gemäß der UN-Konvention zum Status von Flüchtlingen aus dem Jahr 1951 sowie dem Zusatzprotokoll aus dem Jahr 1967 vor, und die Regierung hat ein System eingerichtet, im Rahmen dessen Flüchtlingen Schutz gewährt wird. In der Praxis bot der Staat im Allgemeinen Schutz vor Refoulement, der Abschiebung einer Person in ein Land, in dem Grund zu der Annahme besteht, dass ihr Verfolgung droht. Obwohl die Behörden bei der Bearbeitung von Fällen von Flüchtlingen und Asylbewerbern geltendes Recht anwenden, ist die Genehmigungsrate sehr niedrig.
Bis Ende Oktober bearbeiteten die Behörden 23.747 Asylanträge, verglichen mit 25.707 im Vergleichszeitraum 2006. Es wurden 218 Asylanträge (0,9 Prozent) genehmigt und 5.409 Personen (22,8 Prozent) der Status als Flüchtling zuerkannt. Für 539 Personen (2,3 Prozent) wurde aufgrund der Situation in ihrem Heimatland oder aus anderen humanitären Gründen eine Duldung ausgesprochen. 10.965 Anträge (46,2 Prozent) wurden abgelehnt. Alle Fälle, in denen Asyl gewährt wurde, müssen nach drei Jahren erneut überprüft werden, um festzustellen, ob die Gründe für das Asyl noch vorliegen.
Personen, die mindestens ein Jahr mit einer Duldung in Deutschland leben, können bei der Bundesarbeitsagentur eine Arbeitserlaubnis beantragen. Ein Arbeitsplatz kann nur an eine geduldete Person vergeben werden, wenn er nicht an einen Deutschen oder einen Ausländer mit unbefristeter Arbeitserlaubnis vergeben werden kann. Bei vierjährigem Aufenthalt in Deutschland mit dem Status der Duldung gilt diese Bedingung bei der Arbeitsaufnahme nicht. Die Duldung wird alle drei Jahre überprüft.
In Zusammenarbeit mit der Mission der Vereinten Nationen zur Übergangsverwaltung des Kosovo setzte die Bundesregierung die Rückführung der ungefähr 43.600 noch im Land lebenden Flüchtlinge aus dem Kosovo fort, die die Abschiebungsvoraussetzungen erfüllten. Darunter befanden sich 22.670 Roma/Sinti und 6.700 Aschkali. Bis Ende Oktober waren ungefähr 260 Kosovaren freiwillig zurückgekehrt (darunter ca. 40 Mitglieder ethnischer Minderheiten) und 710 wurden gegen ihren Willen zurückgeführt (darunter ca. 220 Mitglieder ethnischer Minderheiten). Einige Menschenrechtsbeobachter brachten vor, dass Roma aus dem Kosovo unverhältnismäßig häufig abgeschoben würden, das Bundesministerium des Inneren erklärte jedoch, dass Roma und Serben von der erzwungenen Rückführung ausgeschlossen seien, außer in einigen Fällen von Straftätern.
Bis einschließlich 30. September wurde die unfreiwillige Rückführung von 58 Flüchtlingen nach Afghanistan veranlasst (verglichen mit 173 im Jahr 2006), unter denen Straftäter, Abzuschiebende und Personen waren, die eine Bedrohung für die innere Sicherheit darstellten.
Gemäß dem Grundgesetz kann Personen, die versuchen, über ein "sicheres Transitland" (Mitgliedstaaten der EU oder Vertragsstaaten der Genfer Flüchtlingskonvention) nach Deutschland einzureisen, kein Asyl gewährt werden, und sie können an der Grenze zurückgewiesen oder in das "sichere Transitland" zurückgeschickt werden, wenn es ihnen gelungen war, ins Land zu gelangen.
Personen, deren Asylanträge abgewiesen wurden, hatten zwei Wochen Zeit, Widerspruch gegen diese Entscheidung einzulegen. Personen, die auf einem internationalen Flughafen eintrafen und bei denen festgestellt wurde, dass sie aus einem "sicheren Herkunftsland" kommen, konnten in dafür vorgesehenen Haftanstalten auf dem Flughafen festgehalten werden. In diesen Fällen musste das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge binnen 48 Stunden entweder die Entscheidung über einen Asylantrag treffen oder der Person die Einreise nach Deutschland gestatten. Asylbewerber konnten innerhalb von drei Tagen bei einem Verwaltungsgericht Einspruch gegen einen negativen Bescheid einlegen, und das Gericht musste binnen 14 Tagen einen Beschluss fassen oder der Person die Einreise ins Land genehmigen. Örtliche Nichtregierungsorganisationen (NRO) kritisierten diese Zeitspannen weiterhin als nicht ausreichend für die Bewerber, sich auf ihre Anhörungen vorzubereiten. Obwohl der Aufenthalt in Abschiebehaftanstalten am Flughaben auf 19 Tage begrenzt ist, gab es 2006 einen Fall abgelehnter Antragsteller, die nicht sofort abgeschoben werden konnten und dort monatelang festgehalten wurden. Die Bundesregierung unterhält keine Statistiken über Aufenthalte in den Haftanstalten der Flughäfen.
Um sich besonders schwieriger Fälle anzunehmen, riefen alle Bundesländer "Härtefallkommissionen" ins Leben, die sich aus Vertretern der Kirchen sowie wohltätigen und kommunalen Organisationen zusammensetzen. So soll Asylbewerbern, deren Antrag abgelehnt wurde, in Einzelfällen die Erlaubnis erteilt werden können, im Land zu bleiben.
Es gab Fälle von gesellschaftlicher Diskriminierung gegenüber Asylbewerbern sowie Übergriffe auf Flüchtlinge und Asylbewerber. 2006 griffen rechtsextremistische Gruppen Berichten zufolge Asylbewerberheime in Mecklenburg-Vorpommern (Nordvorpommern), Berlin und Brandenburg (Cottbus und Neuruppin) an.
Abschnitt 3 Achtung der politischen Rechte: Das Recht der Bürger auf Herbeiführung eines Regierungswechsels
Das Grundgesetz gibt Bürgern das Recht, auf friedliche Weise einen Regierungswechsel herbeizuführen, und die Bürger machten von diesem Recht in regelmäßigen Abständen durch freie, faire und allgemeine Wahlen Gebrauch.
Wahlen und politische Teilhabe
Bundestagswahlen fanden zuletzt im September 2005 statt.
Bundeskanzlerin war im Berichtszeitraum eine Frau, und von den 613 Bundestagsabgeordneten waren 194 Frauen. Außer der Kanzlerin waren im 15-köpfigen Kabinett fünf Frauen vertreten. Drei der 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts waren Frauen.
Im Bundestag waren mindestens acht Angehörige von ethnischen Minderheiten vertreten, im Bundesverfassungsgericht ein Angehöriger und im Kabinett keiner.
Korruption in der Regierung und Transparenz
Es gab vereinzelte Berichte über Korruption in der Regierung. Die Bundestagsabgeordneten unterliegen gesetzlichen Vorschriften zur Offenlegung ihrer Einkünfte und müssen Nebeneinkünfte angeben. Für die Ermittlung in Korruptionsfällen sind im Allgemeinen Staatsanwälte zuständig.
Bundesgesetze sehen den öffentlichen Zugang zu Regierungsinformationen vor. In vier Bundesländer (Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen) gibt es auch Gesetze zur Informationsfreiheit, die auch das Einlegen von Rechtsmitteln vorsehen. In diesen Bundesländern beriefen sich die Behörden auf Vertraulichkeit von Unternehmensunterlagen, wenn der Zugang verweigert wurde.