- • DEMOKRATIE UND MENSCHENRECHTE (14. September 2007)
Länderberichte über Religionsfreiheit 2007
- Bundesrepublik Deutschland, Teil II
Einschränkungen der Religionsfreiheit
Politik und Praxis der Bundesregierung trugen weiterhin zur allgemein freien Religionsausübung bei. Einige Landesregierungen und Bundesbehörden erkennen einige Glaubensorganisationen, einschließlich Scientology, nicht als Religion an. Die fehlende Anerkennung hinderte die Anhänger dieser Organisationen allerdings nicht daran, ihre religiösen Aktivitäten öffentlich und privat auszuüben.
Die von Scientology eingelegte Berufung gegen ein Urteil eines Kölner Gerichts aus dem Jahr 2004, das die Überwachung durch den Verfassungsschutz als rechtmäßig bezeichnete und seine Fortführung genehmigte, war 2007 noch vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster anhängig. Das Urteil des Oberwaltungsgerichts Münster wird alle Aktivitäten des Bundesamts für Verfassungsschutz und damit eventuell auch die Scientologen bundesweit betreffen. Scientology wurde vom Bundesverfassungsschutz und sieben Landesämtern für Verfassungsschutz weiter überwacht (wie dies seit 1997 der Fall ist). Die Überwachung basiert auf den erklärten Bedenken, die Lehren und Praktiken von Scientology richteten sich gegen die demokratische verfassungsmäßige Ordnung oder verletze die Menschenrechte. In den letzten Jahren haben sich viele Landesämter für Verfassungsschutz allerdings gegen eine weitere Überwachung von Scientology entschieden. Ausnahmen waren Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg und Niedersachsen.
Einige Bundesländer geben Broschüren über Scientology (sowie andere religiöse Gruppen) heraus, in denen Ideologie und Praktiken der Kirche detailliert dargestellt werden. Die Länder verteidigen diese Praxis mit dem Verweis auf ihre Aufgabe, dem Wunsch der Bevölkerung nach Informationen über Scientology und andere Themen nachzukommen. Die Broschüren warnen vor der Gefahr, die die Kirche für die Demokratie, das Rechtssystem und die Menschenrechte darstellt.
Als Reaktion auf die Ideologie und Praktiken von Scientology haben Regierungsbehörden auf Bundes- und Landesebene sowie Organisationen aus dem Privatsektor Regelungen und Verfahren geschaffen, die Scientology als Organisation, beziehungsweise einzelne Mitglieder der Kirche, diskriminieren.
Am 25. Juni 2007 deutete das Bundesverteidigungsministerium an, es würde Tom Cruise, Produzent und Schauspieler in einem Film, in dem es um einen Plan zur Ermordung Adolf Hitlers geht, keine Drehgenehmigung erteilen, wenn er in einem Film über einen Kriegshelden auftrete, der sich gegen die Nazis zur Wehr setzte. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums gab eine Erklärung ab, dass Produzenten keine Genehmigung zum Dreh in einer deutschen Militäreinrichtung erteilt würde, wenn Graf Stauffenberg von Tom Cruise gespielt wird, der sich öffentlich zu seiner Mitgliedschaft in der Scientology-Kirche bekennt. Nach negativen Reaktionen aus dem Ausland verlautete aus anderen Quellen des Ministeriums, dass Cruise gerne filmen dürfe, einige Orte aber nicht genutzt werden könnten, um die historischen Stätten zu schützen.
Am 27. März 2007 verlangte der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Öttinger, dass der Schauspieler und Scientologe John Travolta von der Gästeliste von "Wetten dass" gestrichen würde, einer Fernsehsendung, die von durchschnittlich 13 Millionen Zuschauern gesehen wird. Öttinger äußerte sich besorgt, dass Travolta die Sendung als Werbung für Scientology benutzen könne. Travolta trat wie geplant in der Show auf, sagte aber zuvor zu, das kontroverse Thema nicht anzusprechen.
Nachdem im März 2007 in Freiburg ein Scientology-Zentrum eröffnet wurde, brachte die CDU-Fraktion eine Resolution in den Stadtrat ein, in der Scientology als "große Gefahr für die Bürgerschaft und das öffentliche Leben in der Stadt" bezeichnet wurde. Laut Resolutionsentwurf drohe bei Verstrickung in die Organisation "insbesondere für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und psychisch ungefestigte Menschen" "wirtschaftlicher Ruin und innere Zerrissenheit". Ein Vertreter des baden-württembergischen Verfassungsschutzes erklärte in einem Zeitungsinterview, man sei der Ansicht, Scientology verfolge verfassungsfeindliche Ziele und fügte hinzu, über ein Verbot werde diskutiert.
Scientologen berichteten auch in den Jahren 2006 und 2007 über Vorfälle gesellschaftlicher und staatlicher Diskriminierung. Am 6. März 2007 wies der Oberbürgermeister von Hannover beispielsweise Immobilienmakler und Grundstückseigentümer an, Scientology möglichst nicht zu unterstützen, indem man sich weigere, der Organisation Gebäude in der Stadt zur Eröffnung einer Zweigstelle zu verkaufen oder zu vermieten. Er sagte: "In Hannover sind Scientologen ausdrücklich unerwünscht." Der Oberbürgermeister räumte ein, der rechtliche Spielraum der Stadt, die Niederlassung zu verhindern, sei begrenzt.
Am 13. Januar 2007 feierte Scientology die Eröffnung eines großen neuen Scientology-Zentrums in Berlin. Es deutet einiges darauf hin, dass sich die Stadt Berlin aus politischen Gründen weigerte, Scientology Genehmigungen für eine Parade und eine Kundgebung im Freien zur Eröffnung zu erteilen. Die Eröffnung rief erhöhte Aufmerksamkeit der Medien und zahlreiche politische Kommentare hervor, beispielsweise äußerten sich Berliner Politiker in der Presse besorgt, dass das Scientology-Zentrum das Wohlergehen der Anwohner gefährde.
Eine große Zahl muslimischer Organisationen, darunter einige, die erklären, ausdrücklich und ausschließlich friedlichen religiösen, gesellschaftlichen und/oder kulturellen Aktivitäten nachzugehen, wurden von den Verfassungsschutzämtern auf Bundes- und Landesebene beobachtet.
Seit Juni 2007 wird in Baden-Württemberg ein geänderter Fragebogen an Einbürgerungskandidaten ausgegeben. Die Fragen der Version aus dem Jahr 2006 zur sexuellen Identität wurden gestrichen. In der neuen Version wird nach der Einstellung zu illegalen Aktivitäten wie Mitgliedschaft in extremistischen Organisationen oder zur Zwangsheirat gefragt. Die Fragen werden nun auch an alle Antragsteller gerichtet, nicht nur an Muslime. Der neue Fragebogen wurde von den muslimischen Verbänden gebilligt. Zuvor verlangten die Behörden in Baden-Württemberg von Einbürgerungskandidaten, einen Fragebogen zu ihrer politischen und moralischen Gesinnung sowie ihrer Verfassungstreue auszufüllen. Die Einführung des Fragebogens zog Proteste der politischen Opposition und Unabhängigen wie Paul Spiegel nach sich, dem damaligen Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland. Muslimische Organisationen in Baden-Württemberg kündigten Pläne an, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Kritiker sahen in dem Fragebogen, der Angaben zur persönlichen Einstellung gegenüber den Rechten von Frauen und Schwulen, Terrorismus und anderen gesellschaftlichen Themen verlangt, eine Diskriminierung von muslimischen Zuwanderern.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht den Ländern 2003 diesbezüglich grünes Licht erteilt hatte, erließen acht Bundesländer bis zum 30. Juni 2007 Gesetze, die es muslimischen Lehrerinnen verbieten, Kopftücher bei der Arbeit zu tragen. Die in den neuen Gesetzen verwendeten Formulierungen können auf das Tragen jeglicher Symbole angewendet werden, die als Ablehnungen verfassungsmäßiger Werte oder als Symbol der Unterdrückung gedeutet werden können.
Im Februar 2007 hob das Oberverwaltungsgericht Bremen das Urteil des Bremer Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2006 auf, dass die Suspendierung einer Lehrerin, die ein Kopftuch trägt, diskriminierend sei, und befand, dass das Verbot des Bremer Schulgesetzes, Kopftücher zu tragen, verfassungskonform sei. In einer Beschwerde vom Juni 2006 hatte das Bremer Verwaltungsgericht das Kultusministerium aufgefordert zu beweisen, dass eine Referendarin mit Kopftuch den Schulfrieden konkret gefährdet.
Am 15. Januar 2007 bestätigte das Bayerische Verfassungsgericht ein Verbot für muslimische Lehrerinnen, in der Schule ein Kopftuch zu tragen, obwohl es unterrichtenden Nonnen weiterhin erlaubt ist, Ordenstrachten zu tragen. Das Gericht führte aus, dass die Anwendung des Gesetzes nicht die Religionsfreiheit verletze und nicht diskriminierend sei.
Es lagen keine Berichte vor, dass Menschen aus religiösen Gründen festgenommen oder inhaftiert wurden.
Erzwungene Religionskonvertierung
Es gab keine Berichte über erzwungene Religionskonvertierungen oder über minderjährige US-Bürger, die gewaltsam entführt wurden oder illegal aus den Vereinigten Staaten ausreisten oder über die Weigerung der Bundesregierung, solche Personen in die Vereinigten Staaten zurückkehren zu lassen.
Antisemitismus
Die Aktivitäten rechtsextremer Organisationen, zu deren Programm Antisemitismus und andere Formen der Intoleranz gehören, nahmen merklich zu. Die jüdische Gemeinschaft berichtete über eine ausgeprägte Zunahme antisemitischer Geisteshaltungen und eine extrem schwierige Atmosphäre für die Juden im Land, insbesondere während des Konfliktes zwischen Israel und der Hisbollah im Juli/August. In einigen Fällen wurden antisemitische Handlungen von Personen muslimischer Herkunft begangen.
Ein Beleg für diese antisemitische Geisteshaltung ist die Tatsache, dass 45 Prozent der Befragten in einer Umfrage der Antidiffamierungsliga aus dem Jahr 2007 "trifft wahrscheinlich zu" in Bezug auf folgende Aussage ankreuzten: "Juden sprechen immer noch zu viel darüber, was ihnen während des Holocausts widerfahren ist."
Gemäß dem Bundesverfassungsschutzbericht 2006 fiel die Zahl der gemeldeten antisemitischen Straftaten von 1.658 im Jahr 2005 auf 1.636 im Jahr 2006 (was einem Rückgang von 1,3 Prozent entspricht). Die in dieser Zahl enthaltenen Gewaltverbrechen sanken von 49 auf 43. Das widersprach den Berichten aus der jüdischen Gemeinde. Es gab zudem Fälle von antisemitischen Graffiti, zu denen auch Hakenkreuze zählten. Der Bericht des Stephen Roth Institute über Antisemitismus weltweit für das Jahr 2006 nannte Deutschland im Zusammenhang mit Gewalt und antisemitischen Taten und gab an, dass die Zahl von "Gewalttaten weiterhin hoch" war und regelmäßig antisemtische Taten gemeldet wurden, hauptsächlich Belästigungen", Friedhofsverwüstungen und die Schändung von Holocaustgedenkstätten. Die Bundesbehörden reagierten im Allgemeinen und gingen gegen antisemitische Straftaten vor.
Die Schändung jüdischer Friedhöfe oder anderer Gedenkstätten war die häufigste antisemitische Straftat. Am 8. März 2007 wurden beispielsweise auf einem jüdischen Friedhof in Diesbeck 63 Grabsteine zerstört. Im Zusammenhang mit dieser Straftat wurden zwei Männer verhaftet. 2006 führten die Behörden 257 Ermittlungen zu solchen Vorfällen durch und veranlassten 29 Verhaftungen.
Am 8. März 2007 verurteilte ein Gericht in Magdeburg fünf Männer zu Geldstrafen und neun Monaten auf Bewährung, weil sie am 24. Juni 2006 "Das Tagebuch der Anne Frank" auf einem Sommerfestival in Pretzien verbrannt hatten, einer kleinen Stadt im Osten des Landes. Zwei von ihnen wurden jedoch aus Mangel an Beweisen frei gesprochen. Ende November 2006 hatte die Staatsanwaltschaft sieben mutmaßliche Neonazis wegen Volksverhetzung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener angeklagt, weil sie das Tagebuch der Anne Frank verbrannt hatten.
Am 25. Februar 2007 war ein jüdischer Kindergarten in Berlin-Charlottenburg das Ziel eines antisemitischen Übergriffs von Nazi-Sympathisanten. Die Täter beschmierten das Gebäude mit Hakenkreuzen und Sprüchen, die an die Gräueltaten des Holocausts erinnerten, und warfen eine Rauchbombe in den Kindergarten, die sich nicht entzündete. Die Polizei setzte eine Belohnung für Hinweise auf die Täter aus, ließ den Kindergarten stärker bewachen und setzte ihre Ermittlungen fort.
Im Oktober 2006 zwangen mehrere Jugendliche in Parey (Sachsen-Anhalt) einen Mitschüler, in der Mittagspause auf dem Pausenhof mit einem großen Schild herumzugehen, auf dem stand: Ich bin am Ort das größte Schwein, ich lass mich nur mit Juden ein, ein Satz, der während der Nazizeit verwendet wurde, um Bürger mit jüdischen Partnern oder Freunden zu demütigen.
Am 26. September brachen die Spieler des jüdischen Vereins TuS Makkabi Berlin ein Fußballspiel ab, weil Zuschauer sie verhöhnten und antisemitische Lieder sangen.
Die Behörden haben alle antisemitischen Taten scharf verurteilt und erhebliche Ressourcen für die Untersuchung der Vorfälle sowie die Verfolgung der Täter bereitgestellt. Die Behörden führten eine Reihe von Programmen zur Förderung von Toleranz durch, die sich vornehmlich auf Antisemitismus und Ausländerfeindlichkeit konzentrierten. Die Programme wurden von der jüdischen Gemeinde und den jüdischen Organisationen unterstützt. Der Staat stellte einen 24-Stunden-Polizeischutz von Synagogen und vielen anderen jüdischen Einrichtungen bereit.
Verbesserungen und positive Entwicklungen bezüglich der Achtung der Religionsfreiheit
Einige beachtenswerte Gerichtsurteile aus den Jahren 2006 und 2007 (siehe Abschnitt Rechts- und ordnungspolitischer Rahmen) belegten, dass frühere Fälle als Präzedenzfälle angewandt wurden, die durch ihre Umsetzung eine neue Auslegung zugunsten der Religionsfreiheit begründeten.
Die Bundesregierung förderte auch Toleranz, indem auf Ebene der Bundeskanzlerin und des Innenministers Dialoge mit Vertretern von Migranten- und muslimischen Gruppen zum Thema Integration von Minderheiten, Migranten und Islam eingeführt wurden.
Der Staat überwachte Rechtsextremisten, führte Ermittlungen bei antisemitischen Straftaten durch und verbot in einigen Fällen extremistische Gruppen, die als Bedrohung für die öffentliche Ordnung angesehen wurden. Die Behörden versuchten, gegen Rechtsextremismus vorzugehen, indem sie eine Reihe von Bildungsprogrammen zur Förderung von Toleranz durchführten, von denen sich viele auf Antisemitismus konzentrierten.
Die Regierung erlaubte Scientology, im Dezember 2006 ein neues Zentrum in Berlin zu eröffnen.
Der Stadtstaat Berlin gewährte den Zeugen Jehovas im Juni 2006 den Status "Körperschaft des öffentlichen Rechts", was im Juli 2006 öffentlich bekannt wurde.
Abschnitt III Missbrauch und Diskriminierung in der Gesellschaft
Es gab Berichte über anhaltende Diskriminierung und Feindseligkeit seitens der Gesellschaft gegenüber einigen religiösen Minderheiten (siehe Abschnitt II).
Im Jahr 2006 verzeichnete das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) 17.597 politisch motivierte Straftaten von Rechtsextremisten, davon waren 1.047 Gewaltverbrechen. Das Bundeskriminalamt (BKA) definiert "politisch motivierte Kriminalität" (PMK) als Straftaten, die in Zusammenhang mit der Ideologie, Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Abstammung, sexuellen Identität, einer Behinderung, den Eltern oder dem sozialen Status des Opfers verübt werden. Die Zahlen aus dem Verfassungsschutzbericht 2006 beinhalten: 2.369 PMKs von Linksextremisten, 477 von Ausländern verübte PMKs und 168 andere PMKs. Der Bericht führte 182 rechtsextreme Organisationen und Gruppen auf (2005 waren es 183). Die Behörden schätzten die Zahl der Mitglieder in diesen Gruppen und nicht organisierter Rechtsextremisten auf etwa 38.600.
Es bestand weiterhin ein gewisses Maß an historischem Antisemitismus, der auf religiösen Doktrinen und antisemitischen Vorurteilen basierte. Rechtsextreme politische Organisationen behaupteten zusätzlich, dass Juden hinter modernen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Trends wie der Globalisierung stünden, die einige Deutsche als verwirrend oder gefährlich empfinden. Während die meisten antisemitischen Taten Neonazis oder anderen rechtsextremistischen Gruppen oder Personen zugeschrieben wurden, zeigen die jüngsten antisemitischen Vorfälle, dass arabische Jugendliche zunehmend für Angriffe auf und Belästigungen von Juden verantwortlich sind.
Jüdische Nichtregierungsorganisationen wie der Zentralrat der Juden in Deutschland unterstützten verschiedene von der Regierung geförderte Programme zur Stärkung von Toleranz, die sich auf Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit konzentrieren.
Der Zuwachs einer beträchtlichen muslimischen Minderheit führte zeitweise zu sozialen Spannungen mit religiösem, ethnischem und kulturellem Unterton. Im Allgemeinen beinhaltete dies örtlichen Widerstand gegen den Bau von Moscheen, die Pachtung von Grund für muslimische Friedhöfe oder Meinungsverschiedenheiten darüber, ob Muslime Lautsprecher in Wohngegenden verwenden dürfen, um die Gläubigen zum Gebet zu rufen. Die Behörden argumentierten, dass viele Streitigkeiten auch mit der Einhaltung von Bauvorschriften in Verbindung stehen; private Initiativen (mit einiger finanziellen Unterstützung durch das Innenministerium) versuchten, die muslimischen Gruppen besser über diese Gesetze zu informieren. Muslimische Gruppen argumentierten jedoch, dass die jeweiligen Gesetze oft missbraucht würden, oder dass lokaler Widerstand oft durch Vorurteile gegen Muslime motiviert war. Andere Faktoren waren nichtreligiöser (beispielsweise Lärm- und Verkehrsaufkommen) oder sicherheitspolitischer Art.
Am Ende des Berichtszeitraums erregten Kontroversen über den Bau einer neuen Moschee in Köln (Nordrhein-Westfalen) nationale und internationale Aufmerksamkeit. Die geplante neue Moschee würde nicht nur die landesweit größte, sondern soll auch die Bundeszentrale der Türkisch Islamischen Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB) enthalten. Das Vorhaben genießt die volle Unterstützung der Vertreter der Volksparteien vor Ort, darunter des Bürgermeisters der Stadt und des Ministerpräsidenten des Landes. Am 16. Juni 2007 verschärfte die rechtsextreme, populistische Partei pro Köln, die gegen Zuwanderung ist, mit einem Protestmarsch durch die Stadt eine Kampagne gegen die Moschee, die sie im Monat zuvor gestartet hatte. pro Köln hatte zuvor schon versucht, den Bau der Moschee zu verzögern bzw. zu verhindern, indem Unterschriften gegen den Bau der Moschee gesammelt wurden und ein Bürgertreffen gestört wurde.
Ralph Giordano, ein bekannter jüdischer Schriftsteller und Überlebender des Holocaust, erhielt Morddrohungen, weil er gegen den Bau der Moschee war, und wurde mit folgender Frage zitiert: Wo sind wir denn, dass mir in Deutschland mit der Fatwa gedroht wird?" Giordanos Kritik an dem Moscheeprojekt führte dazu, dass das Thema größere nationale Aufmerksamkeit erhielt. Aufgrund der Darstellung von pro Köln, der Bau der Moschee sei ein Angriff auf deutsche Werte, entstanden viele Kontroversen über das Gebäude. Die meisten anderen Moscheebauprojekte wurden jedoch ohne Kontroversen umgesetzt.
Am 21. März 2007 fing ein Müllwagen im Berliner Bezirk Heinersdorf Feuer, was zu Behauptungen führte, es handele sich hierbei um Brandstiftung an der Baustelle der ersten Moschee im ehemaligen Osten Deutschlands. Im Januar 2007 begann nach der am 22. Dezember erteilten Genehmigung trotz Protesten von Anwohnern und weit verbreiteter Opposition in der Gemeinde und der politischen Opposition der Bau der muslimischen Ahmadiyya-Moschee. Die Opposition war teilweise auf Fragen über die Finanzquellen der finanzierenden Gruppe und ihrer sozio-politischen Orientierung zurückzuführen. Anwohner in der Gegend beschwerten sich, dass aufgrund der Tatsache, dass in der Nachbarschaft wenige Muslime leben, viel Pendelverkehr mit dem Auto aus anderen Bezirken in Berlin stattfinden würde. Die Polizei untersuchte den Brand.
Lokale Opposition verzögerte in München Pläne, eine neue Moschee zu bauen, obwohl der Bürgermeister und die gegenüber der Baustelle gelegene katholische Kirche den Bau unterstützten. Im Dezember 2006 ergriff die CSU des bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber Maßnahmen, eine erste Genehmigung für ungültig erklären zu lassen, die vom Münchner Stadtrat, einer Koalition aus SPD und den Grünen, erteilt worden war. Die Anwohner waren sich uneins bezüglich des Baus der Moschee, wobei die konservativeren Stimmen dagegen waren.
Im April wurde der SWR die erste Rundfunkanstalt im Land, die regelmäßig eine islamische Religionssendung ausstrahlt, das Islamische Wort. Konservative politische Kreise in Baden-Württemberg kritisierten die deutschsprachige Sendung stark.
Es gab weiterhin Bereiche, in denen das Gesetz mit islamischen Praktiken kollidiert, beispielsweise der Ruf der Gläubigen zum Gebet, islamische rituelle Schlachtpraktiken oder die Trennung von älteren Jungen und Mädchen im Sportunterricht.
Über die Maßnahmen der Regierung hinaus traten die Katholische Kirche und insbesondere die Evangelische Kirche als öffentliche Gegner von Scientology auf. "Beauftragte für religiöse Gemeinschaften und Weltanschauungsfragen" der Evangelischen Kirche, auch bekannt als "Sektenbeauftragte" waren hierbei besonders aktiv. Zudem gaben einige öffentliche und private Organisationen öffentliche Warnungen zu außerschulischen Studienprogrammen von Scientology heraus. Die Sektenbeauftragten untersuchen "Sekten, Kulte und Psychogruppen" und veröffentlichen alles über die Gruppen, was ihres Erachtens eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen könnte. Die Sektenbeauftragten der Evangelischen Kirche waren besonders aktiv bei der Warnung der Öffentlichkeit vor angeblichen Gefahren durch die Vereinigungskirche, Bhagwan-Osho und die Transzendentale Meditation. Die gedruckte und im Internet veröffentlichte Literatur der Sektenbeauftragten beschreibt diese Gruppen als "totalitär", "pseudoreligiös" und "betrügerisch". Die Mormonen, die Zeugen Jehovas, die Kirche Christi, die Christlichen Wissenschaftler, die Neuapostolische Kirche und die Johanniskirche wurden weniger negativ beschrieben, aber dennoch auf der Website der Kirche über Sekten aufgeführt. Die Katholische Kirche beschäftigt ähnliche Beauftragte, die sich im Allgemeinen darauf beschränkten, Einzelpersonen Ratschläge bei Fragen zu "Sekten" zu erteilen.
Trotz der schriftlichen Anordnung des Hamburger Verwaltungsgerichts vom 20. Juli 2006, mit der es Verstöße gegen die einstweilige Verfügung gegen Sektenfilter mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 ahndete, fanden Scientologen dennoch acht Ausfertigungen von Sektenfiltern, die 2006 bundesweit verwendet wurden.Die Scientologen waren der Meinung, dass Unternehmen weiterhin derartige Filter verwenden, weil sie von der Hamburger Regierung und den Regierungen anderer Bundesländer wie Bayern gefördert und unterstützt worden waren, was zu Druck führte, sie auch im Privatsektor einzusetzen.
Seit den Neunzigerjahren schließen vier der großen politischen Parteien - die Christlich Demokratische Union (CDU), die Christlich Soziale Union (CSU), die Sozialdemokratische Partei (SPD) und die Freie Demokratische Partei (FDP) - Scientologen von der Mitgliedschaft in ihrer Partei aus. Scientologen gingen gegen diese Ausschlussverfahren gerichtlich vor, jedoch ohne Erfolg.
Abschnitt IV US-Regierungspolitik
Die US-Regierung erörtert das Thema Religionsfreiheit mit der deutschen Regierung als Teil ihrer umfassenden Politik zur Verbreitung der Menschenrechte, einschließlich des Status der Islambildung und der Haltung gegenüber der muslimischen Gemeinschaft. Die US-Vertretung hat intensiven Kontakt mit allen Religionsgruppen im Land und trifft sich häufig auf verschiedenen Ebenen mit Vertretern von Religionsgruppen, um über ihre Situation und Anliegen zu sprechen.
Als Reaktion auf antisemitische Straftaten haben Mitarbeiter der amerikanischen Botschaft die Reaktionen der deutschen Regierung aufmerksam verfolgt und der ablehnenden Haltung der US-Regierung gegenüber Antisemitismus Ausdruck verliehen. Vertreter der Amerikanischen Botschaft hielten Kontakt mit jüdischen Gruppen und beobachteten antisemitische Vorfälle weiterhin aufmerksam.
Die US-Regierung verlieh ihren Sorgen darüber Ausdruck, dass die Bürgerrechte von Einzelpersonen eingeschränkt werden, weil sie Mitglied bei Scientology oder Angehörige anderer religiösen Minderheiten sind, und ersuchte die Bundesregierung die Bundesländer dazu anzuhalten, unverzüglich alle Gerichtsurteile zugunsten von religiösen Minderheiten anzuwenden.
Originaltext: International Religious Freedom Report 2007
siehe: http://www.state.gov/g/drl/rls/irf/2007/90177.htm