- • DEMOKRATIE UND MENSCHENRECHTE (14. September 2007)
Länderberichte über Religionsfreiheit 2007
- Bundesrepublik Deutschland, Teil I
WASHINGTON (AD) Nachfolgend veröffentlichen wir den vom Referat für Demokratie, Menschenrechte und Arbeitsfragen des US-Außenministeriums herausgegebenen Jahresbericht 2007 über Religionsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland vom 14. September 2007.
Das Grundgesetz sieht Religionsfreiheit vor, und die Regierung respektierte dieses Recht mit einigen Ausnahmen in der Praxis im Allgemeinen.
Es gab positive Entwicklungen bei Gerichtsentscheidungen zur Unterstützung der Religionsfreiheit im Berichtszeitraum, aber es gab weiter Bedenken in Bezug auf die Religionsfreiheit. Die Gerichte haben positive Entscheidungen zugunsten der Zeugen Jehovas, Scientology und der Vereinigungskirche getroffen. Zu den strittigen religiösen Fragen zählten die Organisation des islamischen Religionsunterrichts an Schulen, der Umgang mit bestimmten religiösen Minderheiten durch Staat und Gesellschaft (sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene), insbesondere mit Scientologen, Zeugen Jehovas und Muslimen, sowie das Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen an öffentlichen Schulen in einigen Bundesländern als Teil der Klarstellung der Rolle und des Status des Islam im Land.
Rechtsextreme verübten politisch motivierte Verbrechen gegen Minderheiten, unter anderem gegen religiöse Gruppen sowie gegen Juden und Muslime. Friedhöfe wurden geschändet und muslimische Gemeinden wurden in einigen Fällen bei der Zuweisung von Standorten für Moscheen oder von Grundstücken für Friedhöfe diskriminiert. Zahlreiche Mitglieder der Zivilgesellschaft führten Diskussionen über die Integration von Muslimen. Die römisch-katholische und die evangelische Kirche bedienten sich weiterhin "Sektenbeauftragten", um die Öffentlichkeit vor von einigen religiösen Gruppen ausgehenden Gefahren zu warnen, wie beispielsweise von der Vereinigungskirche, Scientology sowie der Transzendentalen Meditation. Gegen Scientologen werden weiterhin "Sektenfilter" bei der Arbeitsplatzsuche eingesetzt und sie werden bei der Mitgliedschaft in politischen Parteien diskriminiert.
Die Regierung der Vereinigten Staaten erörtert im Rahmen ihrer allgemeinen Politik zur Förderung der Menschenrechte die Religionsfreiheit mit der Bundesregierung. Die US-Regierung unterstützte insbesondere einen direkten Dialog zwischen Vertretern von Minderheitsreligionen und den zuständigen Regierungsvertretern.
Abschnitt I Religiöse Demografie
Deutschland hat eine Fläche von 357.022 Quadratkilometern und eine Bevölkerung von 82 Millionen Menschen. Es gibt keine offiziellen Statistiken über Religionsgruppen, allerdings ermöglichen inoffizielle Schätzungen und Zahlen von Religionsgemeinschaften einen ungefähren Überblick über die Mitgliedszahlen der Konfessionen des Landes. Die unten angeführten Daten stammen aus verschieden Quellen. Falls nicht anders vermerkt, stammen sie aus dem Jahr 2005, dem letzten Jahr, für das Daten vorliegen.
Die römisch-katholische Kirche hat 26,2 Millionen Mitglieder. Die evangelische Kirche, ein Zusammenschluss der lutheranischen, unierten evangelischen und evangelisch-reformierten Kirche, hat 26,9 Millionen Mitglieder. Gemeinsam machen die Mitglieder dieser Kirchen fast zwei Drittel der Bevölkerung aus.
Im Folgenden sind andere Religionsgemeinschaften aufgelistet, die mehr als 0,1 Prozent der Bevölkerung ausmachen. Zu den protestantisch-christlichen Religionsgemeinschaften zählen: die Neuapostolische Kirche mit 400.000 Mitgliedern, die deutschstämmigen Baptisten aus der ehemaligen Sowjetunion mit 300.000 bis 380.000 Mitgliedern und die Baptisten mit 86,500. Es gibt 3,5 Millionen Muslime (2006), einschließlich 2,5 Millionen Sunniten, 410.000 Alewiten und 225.000 Schiiten. Einer Studie des Bundesinnenministeriums zufolge konvertierten zwischen Juli 2004 und Juni 2005 4.000 deutsche Staatsangehörige zum Islam. Bis 2004 betrug die Zahl der Konvertierungen jährlich 300, wobei dies zumeist deutsche christliche Frauen waren, die muslimische Männer heirateten. Seit 2004 ist die Zahl der jährlich Konvertierenden allerdings in die Tausende gestiegen. Es gibt etwa 2.600 muslimische Gotteshäuser, darunter schätzungsweise 150 nach traditioneller Architektur erbaute Moscheen. 100 weitere Moscheen befinden sich in der Planung. Es gibt 1,4 Millionen orthodoxe Christen, einschließlich der griechisch-orthodoxen/Patriarchat von Konstantinopel: 450.000. Serbisch-orthodox: 250.000, rumänisch-orthodox: 300.000 und russisch-orthodox/Moskauer Patriarchat: 50.000. Es gibt 245.000 Buddhisten und 166.000 Zeugen Jehovas. Scientology betreibt 18 Kirchen und Missionen.
Die Zahl der Juden beläuft sich schätzungsweise auf über 200.000. Davon sind 107.794 eingetragene Mitglieder der jüdischen Gemeinde. Von 1990 bis 2006 wanderten in etwa 202.000 Juden und nichtjüdische Familienangehörige aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion ein, zusätzlich zu den 25.000 bis 30.000, die sich bereits im Land befanden. Als Folge einer restriktiveren Einwanderungspolitik gegenüber Juden aus der ehemaligen Sowjetunion sank die Zahl der jüdischen Zuwanderer 2006 im Vergleich zu 2005 von 3.124 auf 1.971. Die neue Zuwanderungspolitik wurde in Zusammenarbeit mit jüdischen Organisationen entworfen, um die Integration in die jüdische Gemeinde besser zu gewährleisten.
Schätzungsweise 21 Millionen Personen (ein Viertel der Bevölkerung) gehören entweder keiner Religionsgemeinschaft an oder sind Mitglied in nicht aufgeführten religiösen Organisationen.
Die Gesellschaft weist eine zunehmende Säkularität und gleichzeitig eine zunehmende religiöse Vielfalt auf. Die regelmäßige Teilnahme an Gottesdiensten nahm ab. 15 Prozent der eingetragenen Mitglieder der römisch-katholischen Kirche besuchen regelmäßig den sonntäglichen Gottesdienst. 17 Jahre nach der Wiedervereinigung ist der Osten Deutschlands viel säkularer als der Westen. Nur fünf bis zehn Prozent der Ostdeutschen sind Mitglied einer religiösen Organisation.
Abschnitt II Status der Religionsfreiheit
Rechts- und ordnungspolitischer Rahmen
Das Grundgesetz sieht Religionsfreiheit vor, und die Regierung respektierte dieses Recht mit einigen Ausnahmen in der Praxis im Allgemeinen. Die Bundesregierung versuchte, dieses Recht in vollem Ausmaß zu schützen und tolerierte weder Verstöße durch staatliche noch durch private Akteure, allerdings blieb die Diskriminierung und die Ungleichbehandlung einiger religiöser Minderheiten auf kommunaler Ebene weiterhin ein Problem, teils aufgrund der rechtlichen/verfassungsmäßigen Struktur der Beziehungen zwischen Kirche und Staat. Die aus dem Jahr 1949 stammenden Strukturen für die Beziehungen zwischen Kirche und Staat passen sich der zunehmenden religiösen Vielfalt des Landes schrittweise an.
Es besteht keine Registrierungspflicht für Religionsgemeinschaften, und Religionsgruppen können sich ohne Einschränkung zu privaten religiösen Zwecken organisieren. Die meisten Religionsgemeinschaften sind allerdings eingetragen und werden als gemeinnützige Vereinigungen behandelt, die ein gewisses Maß an Steuerfreiheit genießen. Anträge auf Eintragung werden von Behörden auf Länderebene geprüft, und Steuerbefreiung wird üblicherweise gewährt. Die Entscheidungen unterliegen der gerichtlichen Überprüfung. Die Organisationen müssen Beweise dafür vorlegen, dass sie gemäß ihrer Satzung, Geschichte und Aktivitäten eine Religion sind. Der Status der Steuerbefreiung wird gelegentlich von örtlichen Finanzämtern überprüft.
Kirche und Staat sind getrennt, obwohl besondere Beziehungen zwischen dem Staat und jenen Religionsgemeinschaften mit dem Status einer "Körperschaft des öffentlichen Rechts" bestehen. Jede Religionsgemeinschaft kann den Status "Körperschaft des öffentlichen Rechts" beantragen, der sie unter anderem berechtigt, Gefängnis-, Krankenhaus- und Militärkaplane zu ernennen und von ihren Mitgliedern Kirchensteuern zu erheben (im Durchschnitt neun Prozent der Einkommensteuer), die der Staat einzieht. Körperschaften des öffentlichen Rechts zahlen für diese steuerliche Dienstleistung eine Gebühr an den Staat, aber nicht alle machen hiervon Gebrauch. Die Entscheidung über den Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts wird auf Länderebene anhand gewisser Anforderungen getroffen. Dazu zählen die langfristige Bestandsgarantie, die Größe der Organisation sowie Hinweise, dass die Organisation der verfassungsmäßigen Ordnung und den Grundrechten nicht feindlich gegenübersteht. Schätzungsweise 180 Religionsgemeinschaften wurde der Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts zuerkannt, dazu gehören die evangelische und katholische Kirche, die jüdische Gemeinde, die Mormonen, die Adventisten des Siebenten Tages, die Mennoniten, die Baptisten, die Methodisten, die Christlichen Wissenschaftler und die Heilsarmee. Im Juni 2006 gewährte das Bundesland Berlin der Organisation Zeugen Jehovas nach deren seit zehn Jahren andauernden rechtlichen Bemühungen den Status Körperschaft des öffentlichen Rechts, aber dies galt nicht für andere Länder.
Die muslimischen Gemeinden bildeten weiterhin eine Ausnahme. Die Bundesregierung ist im Grunde für die Anerkennung muslimischer Gemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts, sie möchte allerdings, dass die Muslime sich auf eine einzige Organisation als Verhandlungspartner für die Bundesregierung und die Länderregierungen einigen. Am 9. April 2007 kündigten deshalb die vier größten religiösen muslimischen Organisationen die Gründung des "Kooperationsrats der Muslime" an. Ob und wann diese Gruppe die rechtlichen Anforderungen zur Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllen wird, war unklar und wird auf Landesebene entschieden, einige Beobachter, darunter auch das Bundesministerium des Innern, gaben allerdings offiziell zu Bedenken, dass der Kooperationsrat der Muslime lediglich etwa 10 - 15 Prozent der Gesamtbevölkerung der Muslime repräsentiere, nämlich die traditionell praktizierenden.
Die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts hat potenzielle Auswirkungen für die Muslime in Deutschland, die eine traditionelle islamische Beerdigung wünschen, bei der der Leichnam in ein Leichentuch gehüllt wird, der Friedhof für alle Ewigkeit der Beerdigung von Muslimen gewidmet und nach Mekka ausgerichtet sein muss. Diese Bedingungen stehen entweder im Konflikt mit den Gesetzen oder Gebräuchen des Landes, die vorschreiben, dass der Leichnam in einem Sarg auf einem Friedhof in einer gemieteten Grabstelle beigesetzt werden muss, die alle 30 bis 60 Jahre neu vergeben wird. Das Land Nordrhein-Westfalen hat seine Gesetze geändert, um es den Kommunen zu ermöglichen, über die Beisetzung im Leichentuch zu entscheiden, aber es gab nur wenige islamische Friedhöfe.
Am 2. Mai 2007 fand die zweite Plenarversammlung der Islamkonferenz des Innenministeriums seit ihrer Gründung am 27. September 2006 statt, begleitet vom Integrationsgipfel der Regierung. Die Konferenz läuft über mehrere Jahre, und es sollen in diesem Rahmen wichtige Fragen erörtert werden, wie der rechtliche Status des Islam und Grundsätzliches wie die Kopftuchdebatte und die Teilnahme von Mädchen am Sportunterricht. Die Konferenz ist der Versuch, Vertreter aus allen Bereichen der muslimischen Gemeinde zusammenzubringen, von sehr traditionell bis fast säkular. Als Erfolg kann die Konferenz für sich in Anspruch nehmen, dass die Integration von Muslimen zunehmende Beachtung findet. Die Konferenz dient auch als Forum für die Diskussion über die Vertretung der heterogenen muslimischen Gemeinde bei Verhandlungen mit der Regierung über die Rolle des Islam in der Gesellschaft. Im Wesentlichen verlangt die Regierung, dass die Muslime die gesellschaftlichen Werte des Landes akzeptieren - unter den Muslimen gab es hierzu keinen Konsens. Die Teilnehmer engagieren sich aber weiterhin für diesen Prozess und erwarten langfristig Fortschritte.
Einigen religiösen Organisationen wird aus geschichtlichen oder kulturellen Gründen staatliche Förderung gewährt. Angesichts der deutschen Schuld am Holocaust haben die Bundesländer eine dauerhafte Pflicht zur finanziellen Unterstützung der jüdischen Gemeinde akzeptiert. Dazu zählt auch die Unterstützung für den Wiederaufbau alter sowie den Bau neuer Synagogen. Die Reparatur und Sanierung einiger christlicher Kirchen und Klöster, die 1803 vom Staat enteignet wurden, wird vom Staat finanziert. Neuere Gebäude erhalten generell keine Zuschüsse für Erhaltung und Bau. Die Länderregierungen zahlen auch Zuschüsse an verschiedene, den Körperschaften des öffentlichen Rechts angeschlossene Institutionen wie konfessionelle Schulen und Krankenhäuser, die öffentliche Dienstleistungen anbieten.
Der "Staatsvertrag über Zusammenarbeit" zwischen der Bundesregierung und dem Zentralrat der Juden aus dem Jahr 2003 sieht Zuschüsse zu den Mitteln vor, die die jüdische Gemeinde von den Bundesländern erhält. Dem Zentralrat werden jährlich etwa drei Millionen Euro für den Erhalt des jüdischen Kulturerbes, den Aufbau der jüdischen Gemeinde und die Unterstützung der Integration sowie für Sozialarbeit zur Verfügung gestellt. Über die Verwendung der Mittel berichtet der Zentralrat der Regierung einmal im Jahr. Der Vertrag unterstreicht, dass der Zentralrat der Juden in Deutschland mit den bereitgestellten Mitteln alle Zweige des Judaismus unterstützen soll.
Die meisten öffentlichen Schulen bieten evangelischen und katholischen Religionsunterricht in Zusammenarbeit mit diesen Kirchen und, bei einer ausreichenden Zahl von interessierten Schülern, auch jüdischen Religionsunterricht an. Auch der Islamunterricht an öffentlichen Schulen hat weiter zugenommen. Im Grunde waren sich die Teilnehmer der staatlich geförderten Islamkonferenz einig, dass die Islamerziehung weiter ausgebaut werden sollte. Bildung liegt im Zuständigkeitsbereich der Länder, und Form und Inhalt des Islamunterrichts variieren von Bundesland zu Bundesland, teilweise weil keine landesweit anerkannte islamische Organisation existiert, die bei der Erstellung eines Lehrplans oder auch anderweitig behilflich sein kann. Die Organisationen, die Islamunterricht anbieten, sind keine Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Je nach Bundesland haben die Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen wollen, die Möglichkeit, ein nichtreligiöses Fach Ethik oder eine beaufsichtigte Freistunde zu wählen. Seit Herbst 2006 ist die Teilnahme am Ethikunterricht in Berlin für Schüler der Sekundarstufe I und darüber Pflicht, zusätzlich zur freiwilligen Teilnahme am Religionsunterricht.
Islamunterricht an öffentlichen Schulen war ein kontroverses Thema, er wurde jedoch bundesweit immer üblicher, mit Ausnahme von Gegenden in denen die Zahl der Muslime zu gering war, um Klassen zu bilden. Obwohl keine islamische Gruppe den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erhielt, die sie dazu berechtigen würde, Islamunterricht zu erteilen, erkannten die Landesregierungen den Bedarf und arbeiteten mit muslimischen Organisationen vor Ort zusammen, um Islamunterricht anzubieten. Die Einzelheiten des Lehrplans werden von der Landesregierung auf lokaler Ebene ausgearbeitet. Im Allgemeinen wird der Unterricht auf Deutsch gehalten, in einigen Ländern wird allerdings auch Islamunterricht auf Türkisch angeboten. Die Zahl der Klassen (mittlerweile über hundert) ist in den letzten Jahren rasch gewachsen. An mehreren Universitäten wurden Ausbildungsprogramme eingerichtet, um Lehrer für diesen Unterricht zu schulen. Es gibt allerdings noch immer einen Mangel an qualifizierten Lehrern. Einzelberichte deuten darauf hin, dass das Angebot gut angenommen wird und der Unterricht gut besucht ist.
Am 31. Mai 2006 bestätigte das Bundesverfassungsgericht und am 11. September 2006 der Europäische Gerichtshof die Schulpflicht. Das damit einhergehende Verbot des Hausunterrichts stellte für einige Gruppen ein Problem dar, so beispielsweise für die Baptisten aus der ehemaligen Sowjetunion in Ostwestfalen aufgrund deren Bedenken bezüglich Sexualunterricht und Evolutionslehre. Im Allgemeinen haben die Behörden es solchen Gruppen erlaubt, eigene Schulen zu errichten.
Bei den Bemühungen des Verteidigungsministeriums, ein muslimisches Kaplansamt zu gründen, gab es keine neuen Entwicklungen. Dies war fehlgeschlagen, da mit den zahlreichen muslimischen Gruppierungen keine Einigung über das Vorgehen erzielt werden konnte. Unabhängig davon blieb der Verhaltenskodex bestehen, den das Ministerium entwickelt hatte, um den schätzungsweise 3.000 muslimischen Soldaten die Ausübung des Islam zu erleichtern.
Am 18. August 2006 setzte das Parlament mit der Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2000 um. Das Antidiskriminierungsgesetz verbietet die Ungleichbehandlung wegen Geschlecht, ethnischer Herkunft oder Rasse, geht aber über die Richtlinie der EU hinaus, da es auch die Diskriminierung aufgrund von Religion, Behinderung, Alter und sexueller Identität einschließt. Das Bundesverfassungsgericht definierte 2002 die "Warnfunktion" der Regierung nichttraditionellen Religionen gegenüber. Es entschied, dass die Regierung nichttraditionelle Religionen als "Sekten", "Jugendreligionen" und "Jugendsekten" charakterisieren und der Öffentlichkeit genaue Informationen über sie zur Verfügung stellen dürfe. Die Regierung darf diese religiösen Gruppen jedoch nicht durch die Verwendung von Begriffen wie "destruktiv", "Pseudo-Religion" oder "manipulativ" diffamieren.
In den letzten zehn Jahren ist die Scientology-Kirche gegen viele der öffentlichen und privaten Praktiken zur Diskriminierung von Scientologen im öffentlichen und privaten Leben rechtlich vorgegangen. Hierzu zählen Klagen gegen die Beobachtung der Kirche durch die Landesverfassungsschutzämter, gegen die Anwendung so genannter "Sektenfilter" und gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz. Viele dieser Klagen wurden in der Eingangsinstanz zugunsten der Kirche entschieden, andere hat sie verloren. In fast allen Fällen ging die Seite, gegen die entschieden wurde, in Berufung, und die endgültigen Entscheidungen stehen noch aus. In einigen Fällen argumentierte Scientology, dass die gegnerische Seite sich nicht an die Gerichtsentscheidungen halte und zog wieder vor Gericht. Es wird noch Jahre dauern, bis die vielen bei Gericht anhängigen Klagen bundesweit verbindlich entschieden werden.
Seit März 2005 müssen Bewerber um die deutsche Staatsangehörigkeit in Bayern einen Fragebogen zu ihrer Zugehörigkeit zu Organisationen, einschließlich Scientology, ausfüllen, die von den Landesverfassungsschutzämtern überwacht werden.
Am 4. Juni 2007 hob die Regierung nach einer Gerichtsentscheidung vom Mai das Einreiseverbot für Reverend Moon auf. Am 4. Mai 2007 entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz, dass das Einreiseverbot (Ablehnung eines Besuchsvisums) für den Gründer der Vereinigungskirche, Sun Myung Moon und seine Frau, Hak Ja Han Moon, ebenso wie die Aufführung im Schengener Informationssystem aufgehoben werden muss. Am 24. Oktober 2006 wies das Bundesverfassungsgericht die Argumentation des Bundesinnenministeriums für das Einreiseverbot aus dem Jahre 1995 und die Nichtausstellung eines Visums zurück, die darauf basierte, dass die Bundesregierung Reverend Moon und dessen Frau als Anführer eines "Kultes" einstufte, der die persönliche und gesellschaftliche Entwicklung junger Menschen gefährde.
Am 21. März 2007 wurde einer Richterin der Fall einer Muslimin entzogen, die eine Scheidung vor dem üblichen Trennungsjahr beantragte, nachdem sie ihr mit dem Argument die Prozesskostenhilfe verweigert hatte, Frauen zu schlagen sei Teil der islamischen Kultur. Ein breites Spektrum der Gesellschaft, darunter auch Regierungsvertreter, verurteilten die Entscheidung, weil es für sie im deutschen Recht keine Grundlage gebe und sie den Normen der deutschen Gesellschaft widerspräche. In dem Fall gab es bis zum Ende des Berichtszeitraums keine öffentliche Entscheidung.