• DEMOKRATIE UND MENSCHENRECHTE (18. Juni 2007)
Länderberichte zu Menschenhandel 2007
Bundesrepublik Deutschland

WASHINGTON – (AD) – Nachfolgend veröffentlichen wir den vom Büro zur Überwachung und Bekämpfung von Menschenhandel im US-Außenministerium herausgegebenen Teil der Länderberichte 2007 über die Bundesrepublik Deutschland.

Deutschland ist Transit- und Zielland für Männer, Frauen und Kinder, die Opfer des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung oder der Zwangsarbeit werden. Die Opfer stammen hauptsächlich aus Mittel- und Osteuropa (überwiegend Rumänien, Russland und Bulgarien) sowie Afrika und in geringerem Ausmaß Asien. Eine erhebliche Anzahl an Opfern – fast 18 Prozent im Jahr 2005 – sind Opfer inländischen Menschenhandels. 2005 waren 51 der 642 Opfer, die erfasst wurden, Kinder, die zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung nach Deutschland verschleppt wurden. 28 dieser Kinder waren deutsche Staatsangehörige.

Die deutsche Regierung erfüllt die Mindeststandards für die Abschaffung des Menschenhandels vollständig. Im Mai 2006 gründete Deutschland ein neues behördenübergreifendes Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration zur, das auch die Aufgabe hat, die Maßnahmen zur Bekämpfung von Menschenhandel zu koordinieren. Die Anstrengungen der Regierung, Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung während der Fußballweltmeisterschaft zu verhindern, beinhalteten den Austausch von Informationen zwischen Strafverfolgungsbehörden auf Bundes- und Landesebene, eine verstärkte Polizeipräsenz in Rotlichtbezirken, zusätzliche polizeiliche Kontrollen und Durchsuchungen, Aufklärungsarbeit in Hotels sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit mit sozialen Einrichtungen und Beratungsstellen. Die Internationale Organisation für Migration (IOM) kam zu dem Schluss, dass es während der Fußballweltmeisterschaft keinen erheblichen Anstieg beim Menschenhandel mit Deutschland als Zielland gab und führte das auf ausgedehnte Präventionskampagnen innerhalb und außerhalb Deutschlands und die verstärkte Aufmerksamkeit der Polizei zurück. Deutschland sollte in Betracht ziehen, seine Gesetzgebung zum Schutze der Opfer zu ändern und psychologische Beratung und Behandlung einzubeziehen. Deutschland sollte zudem innerhalb der Parameter seines Justizsystems nach Wegen suchen, die Freiheitsstrafen für verurteilte Menschenhändler zu erhöhen.

Strafverfolgung

Die deutschen Behörden unternahmen im Berichtszeitraum angemessene strafrechtliche Schritte. In Deutschland sind alle Formen des Menschenhandels verboten. Der Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung steht laut Paragraf 232 des deutschen Strafgesetzbuches und Zwangsarbeit laut Paragraf 233 unter Strafe. Bei der strafrechtlichen Verfolgung bei Fällen von Menschenhandel werden darüber hinaus weitere Gesetze herangezogen. Strafen, die für Menschenhandel sowohl zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung als auch der Zwangsarbeit verhängt werden, reichen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe und sind ausreichend streng; sie entsprechen den Strafen für andere schwere Verbrechen wie beispielsweise Vergewaltigung. Es ist übliche Praxis unter Richtern, Strafen von zwei Jahren oder weniger bei allen Straftaten, einschließlich Menschenhandel, zur Bewährung auszusetzen. Im Jahr 2005, dem jüngsten Zeitraum, für den Daten zur Verfügung stehen, schloss die Polizei 317 Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels ab. Die deutsche Polizei führte 2004 in 370 Fällen Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels durch. Die deutschen Staatsanwaltschaften verfolgten 2005 183 Personen strafrechtlich wegen Menschenhandels, verglichen mit 189 strafrechtlichen Verfolgungen im Jahr 2004. 2005 wurden 136 Menschenhändler verurteilt, einschließlich neun nach Jugendstrafrecht. Im Vergleich dazu wurden 2004 137 erwachsene und vier jugendliche Menschenhändler verurteilt. Nur 42 der 136 Menschenhändler, die 2005 verurteilt wurden, erhielten Freiheitsstrafen, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurden. 2004 wurden die Strafen von 47 der 141 verurteilten Menschenhändler nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Schutz

Deutschland stellte Opfern im Berichtszeitraum auch weiterhin gute Unterstützung und Opferschutz zur Verfügung. Ungefähr 25 Beratungszentren in Deutschland boten Hilfe an und förderten den Opferschutz; dies beinhaltete auch die Unterbringung von Personen. Die Polizei setzte weiterhin erfolgreich Verfahren um, die der Erfassung von Opfern dienten und verwies sie an Einrichtungen zu ihrem Schutz. 2005 wurden von den Behörden 642 Opfer erfasst, von denen 527 aus dem Ausland kamen. Ausländische Opfer, die sich illegal in Deutschland aufhalten, bekommen eine Vier-Wochen-Bedenkfrist. Opfer, die den Strafverfolgungsbehörden und der Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen helfen, haben ein Anrecht darauf, sich für die Dauer des Verfahrens in Deutschland aufzuhalten. Der Staat kann denjenigen Opfern eine Daueraufenthaltsgenehmigung erteilen, die sich nach der Rückreise in ihr Land in einer Notlage befänden oder eine Strafe zu befürchten hätten. Die Opfer werden nicht aufgrund von ungesetzlichen Handlungen bestraft, die direkte Folge dessen sind, dass sie Opfer von Menschenhandel geworden sind.

Prävention

Deutschland weist weiterhin Fortschritte bei den Präventionsbemühungen gegen Menschenhandel auf. 2006 hat der Staat auch weiterhin eine Reihe von Nichtregierungsorganisationen unterstützt, die sich sowohl für Aufklärungsprogramme in Deutschland als auch im Ausland einsetzten. Deutsche Botschaften und Konsulate haben in einigen Ursprungsländern Öffentlichkeitsarbeit betrieben, die auch die Forderung nach einer Verschärfung der Gesetze gegen Sextourismus beinhaltete, dessen Opfer Kinder sind. Der Staat finanzierte in Guatemala für Strafverfolgungs- und Einwanderungsbeamte Schulungen zur Erfassung von Sextourismus, dessen Opfer Kinder sind. Deutschland hat darüber hinaus auch eine NRO mitfinanziert, die in Deutschland Aufklärungsprogramme zum Thema Sextourismus, dessen Opfer Kinder sind, durchführte. Die meisten Aufklärungsprogramme, die mit der Fußballweltmeisterschaft in Zusammenhang standen, wurden mit Bundes-, Landes- oder kommunalen Mitteln finanziert.

Originaltext: Bericht zum Menschenhandel 2007
Siehe: http://www.state.gov/g/tip/rls/tiprpt/2007/