• DEMOKRATIE UND MENSCHENRECHTE (05. Juni 2006)
Länderberichte zu Menschenhandel 2006
Bundesrepublik Deutschland

WASHINGTON – (AD) – Nachfolgend veröffentlichen wir den vom Büro zur Überwachung und Bekämpfung von Menschenhandel im US-Außenministerium herausgegebenen Teil der Länderberichte 2006 über die Bundesrepublik Deutschland.

Deutschland ist Ursprungs-, Transit- und Zielland für Männer, Frauen und Kinder, die Opfer des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung oder der Zwangsarbeit werden. Die Opfer stammen primär aus Mittel- und Osteuropa, aber auch aus Afrika (hauptsächlich Nigeria), Asien (hauptsächlich Thailand) und in geringerem Maße aus Nord- und Südamerika. Die Regierung benannte 2004 – das letzte Jahr, für das es Zahlen gibt - 972 Opfer in Deutschland, 127 davon waren deutsche Staatsangehörige.

Die deutsche Regierung erfüllt die Mindeststandards für die Abschaffung des Menschenhandels vollständig. Die Koalitionspartner der neuen deutschen Regierung nannten Menschenhandel in ihrem Koalitionsvertrag als eine hohe Priorität. Die deutsche Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ) setzte staatliche Mittel in Höhe von umgerechnet 2,4 Millionen Dollar für die Finanzierung eines Dreijahresprogramms ein, um den Menschenhandel weltweit zu bekämpfen. Zu den Projekten zählen Aufklärungskampagnen in verschiedenen osteuropäischen Ländern, Bewusstseinsbildung für Polizeibeamte in Ursprungsländern, Prävention und Schutz für Opfer sowie der Aufbau von Netzwerken zwischen verschiedenen Nichregierungsorganisationen. Zudem stellte die Regierung der GTZ und anderen NROs im Zeitraum 2004 bis 2006 umgerechnet über drei Millionen Dollar für Programme zur Bekämpfung von Sextourismus, dessen Opfer Kinder sind, zur Verfügung.

Die bevorstehende Fußballweltmeisterschaft hat bei einigen NROs und Regierungen Anlass zu erheblicher Sorge über das Potenzial für zunehmenden Menschenhandel in Deutschland in Zusammenhang mit der WM gegeben. Die Bundesregierung sowie die Landesregierungen berichten über Schritte, die sie zur Verhinderung des Menschenhandels während der Weltmeisterschaft unternommen haben, indem Mechanismen zur Überprüfung der Opfer und des Polizeischutzes verbessert, Seminare unterstützt, die Aufklärung über Printmedien und Video ausgeweitet und die zwischenbehördliche Koordination verbessert wurden. Die Bundesregierung ist eine Partnerschaft mit NROs und dem Deutschen Fußballbund eingegangen, im Rahmen derer eine Reihe von Kampagnen durchgeführt werden, die das Bewusstsein für den Menschenhandel schärfen sollen. Andere NROs, darunter einige, die auch öffentliche Mittel erhalten, führen ebenfalls Programme zur Prävention und zur Reduzierung der Nachfrage durch. Nichtsdestotrotz bleibt das Potenzial für zunehmenden Menschenhandel durch die WM allein aufgrund der Größe der Veranstaltung Anlass zu Sorge. Deutschland sollte seine Aufmerksamkeit weiter auf die Bestrebungen zur Reduzierung der Nachfrage und die Umsetzung der Änderungen des Strafrechts aus dem Jahr 2005 richten sowie detailliertere Statistiken in Betracht ziehen, die die ganze Bandbreite der Anklagepunkte – einschließlich derer, die nicht mit dem Menschenhandel in Zusammenhang stehen – aufgrund der die Menschenhändler strafrechtlich verfolgt werden, sowie auch die Urteile beinhalten.

Strafverfolgung

Die deutschen Behörden unternahmen im Berichtszeitraum angemessene strafrechtliche Schritte. Die Polizei führte 2004 370 Ermittlungen zum Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung durch, in die 777 mutmaßliche Menschenhändler involviert waren. 2004 verurteilten die Gerichte 137 Menschenhändler, verglichen mit 145 Verurteilungen im Jahr 2003. Von den 137 im Jahre 2004 verurteilten Menschenhändlern erhielten lediglich 47 eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Die deutschen Strafverfolgungsbehörden ergriffen Maßnahmen zur Umsetzung neuer Gesetze, die im Februar 2005 in Kraft traten, darunter behördenübergreifende Studien zur Zwangsarbeit und zum Menschenhandel mit Kindern, spezialisierte Polizeiausbildung sowie verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Behörden. Die neuen Gesetze führten seit August 2005 zu einem Dutzend Strafverfolgungsverfahren für Menschenhandel zum Zwecke der Zwangsarbeit, die die vorherige Gesetzeslage nicht erlaubt hätte. Die deutschen Behörden führten im Zusammenhang mit Menschenhandel eine Reihe von öffentlich beachteten Razzien und Rechtsverfahren durch, durch die einige Menschenhändlerringe zerschlagen wurden. Deutschland wandte sein exterritoriales Gesetz zum Sextourismus, dessen Opfer Kinder sind, an. Die Polizei führte eine Reihe von Ermittlungen im Zusammenhang mit deutschen Pädophilen durch, und ein deutscher Staatsangehöriger wurde Ende 2005 von Thailand nach Deutschland ausgeliefert.

Schutz
Die deutschen Behörden stellten den Opfern im Berichtszeitraum auch weiterhin angemessene Unterstützung und adäquaten Opferschutz zur Verfügung. Die Bundes- und Kommunalbehörden stellten Mittel für mehr als 30 NROs zur Verfügung, die Beratungszentren für Opfer von Menschenhandel betreiben. Diese Zentren unterstützen die Opfer in ihrem Umgang mit den deutschen Behörden, begleiten sie zu Gerichtsverfahren und stellen ihnen Unterkunft, Rechtsberatung und Dolmetscher zur Verfügung. Opfer, die als Zeugen in Strafverfahren in Zusammenhang mit Menschenhandel aussagen, haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt und auf grundlegende Gesundheitsleistungen. Im Rahmen des EU-Programms zur Bekämpfung von Menschenhandel EQUAL haben das Bundesarbeitsministerium und die Internationale Organisation für Migration (IOM) acht deutschen Nichtregierungsorganisationen mehr als 700.000 Dollar zugewiesen, um Reintegrationsprogramme für Opfer von Menschenhandel durchzuführen, einschließlich Unterstützung bei der Arbeitsvermittlung sowie Berufsausbildung. Das Projekt wird von der EU und der Bundesrepublik Deutschland finanziert.

Prävention
Die deutsche Regierung förderte das Bewusstsein für die Bekämpfung des Menschenhandels 2005 durch staatliche geförderte Konferenzen, Plakate, Fernsehwerbung, Websites und öffentliche Erklärungen von Regierungsvertretern und Abgeordneten. Das Bundesfamilienministerium finanzierte zahlreiche Kampagnen, um das öffentliche Bewusstsein zu stärken und einen Nachfragerückgang zu bewirken sowie Aufklärungskampagnen, die von NROs durchgeführt wurden. Hierzu zählen Videos über Sextourismus, die während Flügen in populäre Urlaubsziele gezeigt werden, Videos, die das Bewusstsein für Menschenhandel schärfen und während der Weltmeisterschaft auf riesigen Leinwänden gezeigt werden, staatliche unterstützte Websites, Werbespots für öffentliche Institutionen sowie Plakate. Die deutschen Botschaften und Auslandsvertretungen führten Informationsmaßnahmen durch, unter anderem wurden Broschüren in 13 Sprachen verteilt, die vor Menschenhandel warnen. Prostitution ist in Deutschland legal. Die US-Regierung lehnt die Prostitution und alle mit ihr in Verbindung stehenden Aktivitäten als Faktoren ab, die zum Menschenhandel beitragen, einschließlich der Zuhälterei, Kuppelei und/oder der Betrieb von Bordellen. Diese Aktivitäten sind an sich schädlich und entwürdigend. Die US-Regierung vertritt den Standpunkt, dass diese Aktivitäten für kein menschliches Wesen den gesetzlichen Status einer legitimen Arbeitsform einnehmen sollten.

Originaltext: Trafficking in Persons Report 2006 – Country Narratives - Germany (Tier 1)
Siehe: http://www.state.gov/g/tip/rls/tiprpt/2006/65988.htm