- • DEMOKRATIE UND MENSCHENRECHTE (01. Mai 2006)
Länderberichte über Terrorismus 2005
- Bundesrepublik Deutschland
WASHINGTON (AD) Nachfolgend veröffentlichen wir den Deutschlandteil der vom US-Außenministerium am 1. Mai 2006 herausgegebenen Länderberichte 2005 über Terrorismus.
Die Zusammenarbeit zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland im Kampf gegen den Terrorismus blieb stark, wurde jedoch manchmal von deutschen Gesetzen und Verfahrensregeln eingeschränkt. Im gesamten Berichtzeitraum führten die deutschen Strafverfolgungsbehörden zahlreiche Maßnahmen gegen Einzelpersonen, Organisationen und Moscheen durch, die in Verdacht standen, an terroristischen Aktivitäten beteiligt zu sein. In einigen Fällen wurden Einzelpersonen wegen Mitgliedschaft in Terrororganisationen angeklagt, insbesondere in Al Kaida, Ansar al-Islam oder Kongra-Gel/PKK. In anderen Fällen ergriffen deutsche Beamte Maßnahmen bei Straftaten wie Dokumentenfälschung, illegalem Aufenthalt oder Verstößen gegen das Waffengesetz.
Ende des Jahres ermittelten die deutschen Behörden bundesweit in 186 Fällen von mit Terrorismus in Verbindung stehenden Straftaten; es gab zudem einige Fälle, die große Medienbeachtung fanden, in denen deutsche Gerichte Verdächtige, denen Terrorismus und damit verwandte Straftaten vorgeworfen wurden, nicht verurteilten.
Deutsches Recht und in Deutschland übliche Verfahrensregeln sowie die lange und umfassende Tradition der Bürgerrechte schränkten den Erfolg von Fällen, die von der Staatsanwaltschaft vor Gericht gebracht wurden, manchmal ein. Am 19. August verurteilte ein Gericht in Hamburg den marokkanischen Staatsbürger Mounir al-Motassadeq in einem Wiederaufnahmeverfahren wegen seiner Mitgliedschaft in einer Terrororganisation zu sieben Jahren Freiheitsstrafe. Ein Hamburger Gericht sprach im Februar 2004 den Marokkaner Abdelghani Mzoudi frei, der der Mitgliedschaft in der "Hamburger Zelle" verdächtigt wurde. Es wurde argumentiert, dass die Staatsanwaltschaft keinen Zugang zu möglicherweise entlastenden Beweismitteln habe, die vermutlich im Besitz der Vereinigten Staaten seien. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein, aber am 9. Juni bestätigte ein Bundesgericht den Freispruch. Die deutschen Behörden hatten den Prozess zur Abschiebung Mzoudis bereits eingeleitet, als dieser Deutschland am 21. Juni, am Abend vor seiner Abschiebung, freiwillig verließ und nach Marokko reiste.
Am 15. Dezember stimmte ein deutsches Gremium bestehend aus drei Richtern der Haftentlassung Mohammed Ali Hammadis zu, der 1989 von einem deutschen Gericht des Mordes an US-Marinetaucher Robert D. Stethem und der Entführung eines TWA-Fluges für schuldig befunden worden war. Obwohl er zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden war, kam Hammadi nach deutschem Recht nach 15 Jahren Gefängnis für bedingte Haftentlassung in Frage. Das Richtergremium hatte Hammadis Freilassung Ende 2001 noch abgelehnt, als sie zum ersten Mal erwogen worden war. Bei seiner Haftentlassung hatte Hammadi 19 Jahre Freiheitsstrafe verbüßt. Hochrangige Vertreter der US-Regierung hatten die deutschen Behörden nachdrücklich dazu aufgerufen, Hammadi nicht aus der Haft zu entlassen.
Am 31. Mai begann vor einem Gericht in Bayern das Verfahren gegen den Iraker Lokman Amin Mohammed, der der logistischen und finanziellen Unterstützung von Ansar al-Islam und der Werbung von Nachwuchsrekruten für die Organisation beschuldigt wurde.
Deutsche Strafverfolgungsbeamte verhafteten im Dezember 2004 drei mutmaßliche Mitglieder von Ansar al-Islam, denen vorgeworfen wurde, einen Anschlag auf den damaligen irakischen Ministerpräsidenten Ayad Allawi während dessen Berlinbesuchs geplant zu haben. Am 16. November erhob der Bundesstaatsanwalt formell Anklage wegen des geplanten Mordes an Allawi, Finanzdelikten, Mitgliedschaft in und Finanzierung von einer ausländischen Terrororganisation sowie der Rekrutierung neuer Mitglieder für diese Organisation. Alle drei blieben für die Dauer der laufenden Gerichtsverfahren in Untersuchungshaft.
Ein Berliner Gericht verurteilte den Tunesier Ishan Garnaoui am 6. April wegen Steuerhinterziehung, illegalem Waffenbesitz und Verstößen gegen das Zuwanderungsgesetz. Das Gericht verurteilte ihn zu drei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe, sprach ihn aber in Bezug auf die terroristischen Aktivitäten frei. Die Staatsanwaltschaft legte gegen den Freispruch bezüglich der terroristischen Aktivitäten Revision ein. Garnaoui wurde erstmals im März 2003 vor Gericht gestellt und des Versuchs angeklagt, eine Terrororganisation zu gründen und Anschläge auf amerikanische und jüdische Ziele in Deutschland geplant zu haben.
Am 26. Oktober verurteilte ein Gericht in Düsseldorf vier Mitglieder der Terrororganisation Al-Tawhid wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation, Urkundenfälschung sowie Verstößen gegen das Waffengesetz. Sie erhielten Gefängnisstrafen zwischen fünf und acht Jahren. Das Gericht befand, dass der Anführer der Gruppe Abu Musab al Sarkawi ist und dass die Angeklagten Terroranschläge gegen jüdische und israelische Ziele in Berlin und Düsseldorf geplant hatten.
Im Oktober 2004 verhafteten die deutschen Behörden den Deutsch-Syrer Mamoun Darkazanli, um ihn nach Spanien abzuschieben, wo ein Haftbefehl aus dem Jahr 2003 wegen Mitgliedschaft in Al Kaida und der Bereitstellung logistischer und finanzieller Unterstützung für die Terrororganisation vorlag. Die deutschen Behörden gingen im Rahmen des neuen EU-Haftbefehls vor, der Deutschland eine schnellere Auslieferung der eigenen Bürger ermöglicht. Am 18. Juli erklärte jedoch das Bundesverfassungsgericht das deutsche Gesetz für ungültig, das die Umsetzung des EU-Haftbefehls ermöglicht, kritisierte den Mangel an Schutzmöglichkeiten für deutsche Bürger und befahl die Freilassung von Darkazanli. Die Justizministerin kündigte sofort an, Maßnahmen einzuleiten, um die Bestimmung wiedereinzusetzen. Die deutschen Behörden klagten Darkazanli nach deutschem Gesetz nicht an.
Das deutsche Innenministerium machte von seinem Recht Gebrauch, im Rahmen des Vereinigungsgesetzes Organisationen zu verbieten, bei denen die Vermutung nahe liegt, dass sie mit Terrorgruppen in Verbindung stehen. Deutschland hat in den vergangenen Jahren einige solcher Organisationen verboten. Am 30. August verbot das Innenministerium den Verein Yatim-Kinderhilfe e. V. mit der Begründung, es handele sich um eine Nachfolgeorganisation der Al-Aksa. Das Innenministerium hatte den Al-Aksa Verein 2002 mit der Begründung verboten, er unterstütze die HAMAS finanziell; ein deutsches Gericht hatte das Verbot 2004 bestätigt. Die Europäische Union fügte 2005 auf den Vorschlag Deutschlands hin die Al-Aksa der Liste mit juristischen Personen hinzu, deren Vermögenswerte eingefroren werden. Am 25. Februar verboten deutsche Behörden den Verlag Yenit Akit in Mörfelden-Walldorf wegen antisemitischer, antiwestlicher und antiisraelischer Propaganda.
Die deutschen Behörden erhoben in Verbindung mit der terroristischen Gruppe Kongra-Gel/PKK in mehreren Fällen Anklage und verhafteten einige Personen. Der Bundesstaatsanwalt erhob gegen einige Personen Anklage, bei denen vermutet wurde, dass sie führende Positionen bei den Spendenaktionen von Kongra-Gel bekleiden. Die deutschen Behörden verhafteten einen prominenten Verdächtigen, aber ein deutsches Gericht ließ ihn wieder frei, da es der Meinung war, die Türkei, die die Auslieferung beauftragt hatte, habe nicht genügend Beweismittel vorgelegt.. Am 5. September verbot das Innenministerium die E. Xani Presse- und Verlags GmbH, Herausgeber der Kongra-Gel-freundlichen Zeitung "Ozgur Politika", da sie als deren Sprachrohr angesehen wurde. Xani legte gegen das Verbot Revision ein, und Ende Oktober hoben die Gerichte das Verbot auf.
Deutschland nahm an Programmen des US-Ministeriums für innere Sicherheit zur Bekämpfung des Terrorismus teil, unter anderem an der Container-Sicherheitsinitiative in den Häfen von Hamburg und Bremerhaven. Die Vertretung der Verkehrssicherheitsbehörde (Transportation Security Administration) in Frankfurt spielte zusammen mit amerikanischen und deutschen Flugbegleitern eine wichtige Rolle bei den bilateralen Bestrebungen, an den sechs deutschen Flughäfen mit Flügen in die Vereinigten Staaten Luftverkehrssicherheit zu gewährleisten.
Im Rahmen einer deutschen Initiative unterzeichneten Deutschland und fünf weitere EU-Länder am 27. Mai ein Abkommen, das die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden vertieft. Das Abkommen ermöglicht einen schnelleren Austausch von Informationen, DNA und Fingerabdrücken.
Deutschland nannte dem Ausschuss nach Resolution 1267 des UN-Sicherheitsrats einige Personen, deren Vermögenswerte weltweit eingefroren werden sollten und gegen die Reiseverbote verhängt werden sollte. Die Vereinten Nationen fügten am 6. Dezember die Namen dieser Einzel- und juristischen Personen ihrer Liste bei.
Originaltext: Chapter 5 -- Country Reports: Europe and Eurasia Overview
Siehe http://www.state.gov/s/ct/rls/crt/c17689.htm