• DEMOKRATIE UND MENSCHENRECHTE (08. März 2006)
Länderberichte über Menschenrechtspraktiken - 2005
Bundesrepublik Deutschland, Teil III

Abschnitt 4: Haltung der Regierung zu Untersuchungen von angeblichen Menschenrechtsverletzungen durch internationale Gremien oder Nichtregierungsorganisationen.

Eine Vielzahl nationaler und internationaler Menschenrechtsgruppen unterlag im Allgemeinen weder bei ihren Nachforschungen noch bei der Veröffentlichung ihrer Ergebnisse staatlichen Einschränkungen. Regierungsvertreter waren kooperativ und ihren Ansichten gegenüber aufgeschlossen.

Abschnitt 5: Diskriminierung, Misshandlung durch die Gesellschaft, Menschenhandel

Es ist gesetzlich untersagt, den Zugang zu Unterkunft, Gesundheitsversorgung oder Bildung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Behinderung, Sprache oder gesellschaftlicher Stellung zu verwehren. Nichtsdestotrotz waren Gewalt gegen Frauen und Kinder, Menschenhandel und die Belästigung von ethnischen Minderheiten und Ausländern Probleme.

Die Regierung hatte eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2000 zur Schaffung eines allgemeinen Rahmens (Antidiskriminierungsgesetz) zur Gleichbehandlung bei Einstellung und Beschäftigung noch nicht umgesetzt.

Frauen

Gewalt gegen Frauen ist gesetzlich verboten, Missbrauch in der Ehe eingeschlossen. Tätern kann vorübergehend der Zugang zur Wohnung oder dem Wohnhaus verwehrt werden, eine einstweilige Verfügung kann gegen sie erwirkt werden und sie können in schweren Fällen wegen Vergewaltigung oder Misshandlung angeklagt und zu Schmerzensgeld verurteilt werden. Die Regierung setzte das Gesetz durch, dennoch wird angenommen, dass Gewalt gegen Frauen weitverbreitet war. Beispielsweise erfasste das Bundesland Brandenburg 2004 2.457 Fälle von häuslicher Gewalt. Opferhilfeorganisationen schätzten, dass jede vierte Frau Opfer von Gewalt in der Ehe wird. Die Regierung führte Kampagnen in Schulen und in Zusammenarbeit mit Kirchengruppen durch, um die öffentliche Aufmerksamkeit auf diese Form der Gewalt zu lenken. Außerdem unterstützte sie zahlreiche Projekte zur Bekämpfung des Problems. Es gab 380 von Landesregierungen unterstützte Frauenhäuser, in denen die Opfer von Gewalt und ihre Kinder Zuflucht, Beratung sowie gesetzlichen und polizeilichen Schutz finden.

Am 22. Mai starteten die Deutsch-Türkische Gesundheitsstiftung, die türkische Zeitung Hürriyet und das hessische Sozialministerium in Frankfurt eine Anti-Gewalt-Kampagne. Ein Redakteur von Hürriyet berichtete, dass 50 Prozent der muslimischen Frauen im Land Opfer von häuslicher Gewalt geworden waren.

Vergewaltigung ist laut Gesetz ein Verbrechen; darunter fällt auch Vergewaltigung in der Ehe. Das Gesetz sieht ein Höchststrafmaß von bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe vor. Der Staat setzte das Gesetz wirksam durch. 2004 waren in der bundesweiten Polizeistatistik 8.831 Fälle von Vergewaltigung und schwerer sexueller Nötigung aufgeführt. Der Staat unterstützte zusammen mit den Bundesländern und Nichtregierungsorganisationen zahlreiche Projekte, die sich mit Gewalt gegen Frauen auseinandersetzten, um Gewalt zu verhindern und Opfern einen besseren Zugang zu medizinischer und rechtlicher Hilfe zu geben.

Zwangsehen sind illegal und ungültig und der Tatbestand, eine andere Person mit Gewalt oder der Androhung von Gewalt oder anderen negativen Konsequenzen in eine Ehe zu zwingen, kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Obwohl es keine schlüssigen Zahlen über die Zahl der Zwangsehen im Land gibt, gab es Beweise dafür, dass das Problem weitverbreitet war. Der Rechtsanwalt und Autor Seyran Ates schätzte, dass etwa die Hälfte der jungen türkischen Frauen im Land in Ehen gezwungen wurden, die von ihren Eltern und Schwiegereltern vereinbart wurden. Diese Situation führte oft zu Gewalt. Nicht nur junge Frauen, die in Deutschland lebten, und deren Familien einen Ehemann ins Land brachten, wurden Opfer von Zwangsehen, sondern auch junge Frauen, die gegen ihren Willen in ihre Herkunftsländer zurück geschickt wurden, um dort zu heiraten.

Anders als im vorigen Jahr gab es Berichte über Ehrenmorde. Am 11. April verurteilte die Jugendstrafkammer eines Stuttgarter Gerichts einen 19-jährigen türkischen Mann für den Mord an dem Freund seiner Schwester zu neun Jahren Freiheitsstrafe. Es wurde berichtet, er habe ihn umgebracht, um die Familienehre wiederherzustellen.

Am 13. Juni wurde eine 22-jährige türkische Frau in Wiesbaden-Dotzheim erschossen. Der ältere Bruder des Opfers bekannte sich zu der Tat. Die Polizei gab an, er habe den "Ehrenmord" begangen, weil die Frau einen deutschen Freund hatte.

Im September begann ein Prozess gegen drei türkische Brüder, die des Mordes an ihrer Schwester Hatun Sürücü beschuldigt wurden. Das Motiv der Brüder war angeblich der maßlose Lebensstil ihrer Schwester. Sie lebte von ihrem Mann getrennt, mit dem sie zwangsverheiratet worden war, und zog ihr Kind allein auf. Sie hatte angefangen, sich mit einem anderen Mann zu treffen, gegen den ihre Brüder angeblich Einwände hatten. Bis Jahresende war das Verfahren nicht abgeschlossen.

Prostitution ist legal und relativ weit verbreitet, obwohl Gemeinden die Möglichkeit haben, sie in bestimmten Vierteln zu verbieten, wie etwa in Wohngebieten.

Frauenhandel war ein Problem (siehe Abschnitt 5, Menschenhandel).

Sexuelle Belästigung von Frauen wurde allgemein als Problem anerkannt. Sexuelle Belästigung ist laut Gesetz verboten und Arbeitgeber müssen ihre Angestellten vor sexueller Belästigung schützen. Verschiedene disziplinarische Maßnahmen gegen Täter sind möglich, im schlimmsten Fall ihre Entlassung. Das Versäumnis eines Arbeitgebers, entsprechende Maßnahmen einzuleiten, wird als Vertragsbruch betrachtet, und der betroffene Arbeitnehmer hat das Recht aufzuhören zu arbeiten (bei fortgesetzter Bezahlung), bis der Misstand beseitigt wurde. Die Presse berichtete von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und in öffentlichen Einrichtungen. Gewerkschaften, Kirchen, Regierungsstellen und Nichtregierungsorganisationen boten eine Reihe von Unterstützungsprogrammen für betroffene Frauen an und finanzierten Seminare und Kurse, um sexueller Belästigung vorzubeugen.

Das Gesetz sieht für Frauen dieselben Rechte wie für Männer vor, darunter gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist primär für Themen zuständig, die mit den Rechten von Frauen zu tun haben. Es fand im Allgemeinen keine Diskriminierung von Frauen in Bezug auf die Vergütung statt, obwohl Frauen in gut bezahlten Managementpositionen unterrepräsentiert und in einigen Niedriglohnberufen überrepräsentiert waren; ihr durchschnittliches Monatseinkommen lag unter dem von Männern.

Kinder

Die Regierung setzte sich weiterhin intensiv für die Rechte und das Wohl von Kindern ein. Staatliche Bildung, einschließlich der Universitätsausbildung, ist kostenlos. Es besteht Schulpflicht bis zum Alter von 16 Jahren und fast alle Kinder nahmen am Schulunterricht teil.

Der Staat unterstützte die Gesundheitsfürsorge für Kinder, und Mädchen und Jungen hatten den gleichen Zugang zu den Leistungen.

Kindesmissbrauch war ein Problem, über das in den Medien intensiv berichtet wurde. 2004 gab es 15.255 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch und 199 Fälle von schwerem sexuellen Kindesmissbrauch mit dem Ziel, pornografisches Material herzustellen und zu veröffentlichen. 2004 wurden 4.819 Fälle von Besitz oder Verbreitung von Kinderpornografie gemeldet, eine Zunahme um 60 Prozent verglichen mit 2003, die die Polizei auf eine erhöhte Zahl von Anzeigen aufgrund besserer Informationen und einem zunehmenden öffentlichen Bewusstsein für das Problem zurückführte. Das Gesetz sieht Maßnahmen für den Schutz von Kindern vor Pornografie und sexuellem Missbrauch vor. Für den Besitz von Kinderpornografie ist die Höchststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe, für ihre Verbreitung fünf Jahre. Das Gesetz stellt sexuellen Kindesmissbrauch durch Deutsche auch im Ausland unter Strafe, selbst wenn er im Herkunftsland des Kindes nicht strafbar ist. Der Staat setzte diese Gesetze wirksam durch.

Zwangsehen unter verschiedenen Gruppen von Zuwanderern erhielten verstärkt öffentliche Aufmerksamkeit. Von diesem Phänomen waren sowohl junge erwachsene Frauen als auch minderjährige Mädchen betroffen (siehe Abschnitt 5: Frauen).

Obwohl es keine Berichte über Gewalt gegen Straßenkinder gab, gehörten Gewalt und Missbrauch oft zum Leben dieser Kinder. Oft waren diese Kinder vor Gewalt und Missbrauch im Elternhaus geflohen. Straßenkinder verdienten sich ihren Lebensunterhalt oftmals durch Prostitution.
Ungefähr fünf Prozent der erfassten Opfer von Menschenhandel waren jünger als 18 Jahre (siehe Abschnitt 5: Menschenhandel).

Die Regierung finanzierte großzügig Programme zum Kampf gegen den Verkauf von Kindern, Kinderprostitution, Kinderpornografie, Menschenhandel mit Kindern und Sextourismus, dessen Opfer Kinder sind.

Menschenhandel

Menschenhandel ist laut Gesetz verboten, aber es gab Berichte darüber, dass Personen ins Land und aus dem Land verbracht wurden.

Menschenhandel stellt laut Gesetz eine Straftat dar und sieht Strafen bis zu zehn Jahren Gefängnis vor. Im Februar wurde ein Gesetz wirksam, im Rahmen dessen die Bestimmungen zu Menschenhandel verschärft wurden und die Definition des Menschenhandels auf Menschenhandel zum Zweck von sexueller Ausbeutung und Arbeit erweitert wurde. Verbrechen in Zusammenhang mit Menschenhandel werden auf Ebene der Bundesländer verfolgt.

Laut einem Bericht aus dem Jahr 2003 belief sich die Zahl der Untersuchungen zum Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung in diesem Jahr auf 431, eine Zunahme von 20 Prozent im Vergleich zu 2002. Die Anzahl der erfassten Opfer von Menschenhandel stieg um 37 Prozent, was sich auch darauf zurückführen lässt, dass mehr Ermittlungen durchgeführt werden.

Die für Menschenhandel zuständige Abteilung im Bundeskriminalamt (BKA) arbeitete während des Berichtszeitraums mit den Strafverfolgungsbehörden von Europol und Interpol zusammen. Die Bundesministerien koordinierten die Bestrebungen zur Bekämpfung des Menschenhandels auf internationaler, nationaler und Landesebene. Eine bilaterale Arbeitsgruppe für die Bekämpfung von Menschenhandel setzte Kontrollstationen an der Grenze zur Tschechischen Republik ein.

Deutschland war sowohl Bestimmungs- als auch Transitland für die Opfer von Menschenhandel. Das Bundeskriminalamt (BKA) schrieb in seinem Jahresbericht über Menschenhandel, dass die Anzahl der bekannten und registrierten Opfer 2003 1.235 betrug und sich die Zahl der registrierten Opfer unter 18 Jahren auf etwa 5 Prozent belief. 80 Prozent der registrierten Opfern kamen aus Osteuropa und den Ländern der früheren Sowjetunion, vor allem aus Russland, Polen, der Ukraine, der Republik Moldau, Litauen, der Slowakischen Republik, Lettland, Bulgarien und der Tschechischen Republik. Nichteuropäische Opfer kamen in erster Linie aus Afrika und Asien. Das BKA berichtete, dass die meisten Opfer Frauen und Mädchen im Alter von 16 bis 25 Jahren waren, die zur Prostitution gezwungen wurden.

Die Menschenhändler nutzten eine Reihe von Einschüchterungstaktiken, um sicherzustellen, dass die Opfer gehorchten. Hierunter fielen Drohungen, das Opfer zu "verkaufen", die Drohung der Ausweisung, gezielte Fehlinformationen zur rechtlichen Situation und zum Status des Opfers, körperliche Gewalt und das Zurückhalten der Ausweis- und Reisedokumente.

Es gab keine Berichte, dass Opfer von Menschenhandel wegen Verstößen gegen die Einwanderungsgesetze oder wegen Prostitution strafrechtlich verfolgt wurden.

Die Polizei ist verpflichtet, ein Beratungszentrum über die Opfer von Menschenhandel zu informieren und die Opfer auf ihre Rechte und Optionen, Hilfe zu beantragen, aufmerksam zu machen. Die Beratungszentren stellen Unterkunft, Beratung, Dolmetschdienste und Rechtsbeistand zur Verfügung.

Acht der 16 Bundesländer unterhielten Kooperationsvereinbarungen zwischen der Polizei, staatlichen sozialen Einrichtungen und Nichtregierungsorganisationen, um Opfern den Zugang zu den sozialen Leistungen zu erleichtern. Die Bundesregierung und die Landesregierungen arbeiteten eng mit den Nichtregierungsorganisationen und örtlichen Frauenhäusern zusammen, um Opfer zu identifizieren und ihnen zu helfen. Gemeinsam finanzieren sie mehr als 30 von Nichtregierungsorganisationen geleitete Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel.

Die Regierung übernahm die Grundkosten für eine Rückführung der Opfer in die Heimatländer gemäß des Reintegrations- und Emigrationsprogramms für Asylbewerber in Deutschland (Reintegration and Emigration Program for Asylum-Seekers in Germany – REAG). Die Internationale Organisation für Migration verwaltet das REAG und steht Opfern, die in ihre Heimatländer zurückkehren, zur Seite.

Die Regierung beteiligte sich aktiv an Aufklärungskampagnen für potenzielle Opfer von Menschenhändlern vor ihrer Einreise nach Deutschland. Botschaften und Konsulate verteilten zusammen mit Nichtregierungsorganisationen Broschüren mit Informationen zu Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis und mit Warnungen vor Menschenhandel.

Behinderte

Das Gesetz verbietet die Diskriminierung von Personen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen am Arbeitsplatz, im Bildungswesen, beim Zugang zur Gesundheitsfürsorge oder zu anderen staatlichen Leistungen, und der Staat setzte diese Bestimmungen wirksam um.

Die Regierung hat Richtlinien für "schrankenlose" öffentliche Gebäude sowie für eine behindertenfreundliche Umgestaltung von Straßen und Fußgängerampeln erlassen. Alle 16 Bundesländer übernahmen die Richtlinien des Bundes in ihre Bauvorschriften, und 98 Prozent der öffentlichen Gebäude entsprechen den Richtlinien für eine "schrankenlose" Umgebung.

Nationale/ethnische Minderheiten

Im ganzen Land gab es weiterhin Vorfälle, bei denen Ausländer oder Angehörige ethnischer Minderheiten belästigt oder geschlagen wurden. Obwohl es keine separaten Zahlen über gegen diese Gruppen gerichtete Vorfälle gibt, ging aus den Medien und offiziellen Berichten hervor, dass es jede Woche diverse Vorfälle gab. Beispielsweise belästigte im Juni eine Gruppe von 13 jungen Männern in der Münchner U-Bahn einen 20-jährigen Iraker und seine schwangere Freundin und wurden tätlich gegen sie; die Täter wurden verhaftet. Im September überfielen und verletzten Neonazis in Berlin einen Ghanaer. Die drei Männer wurden festgenommen, ihnen wurden Fingerabdrücke abgenommen, und sie wurden wieder freigelassen. Ebenfalls im Juni setzten drei nicht identifizierte Männer einen türkischen Laden in Hamburg in Brand. In einigen Städten wurden Asyl-Heime angegriffen.

In dem Fall - aus dem Mai 2004 - eines 20-jährigen Ausländers, der sich in Kaiserslautern auf einen Ausbildungsplatz als Techniker bewarb und angeblich eine rassistische Antwort von der Personalabteilung der Stadtverwaltung erhielt, gab es keine neue Entwicklungen.

Das BKA definiert "politisch motivierten Kriminalität" (PMK) als Straftaten, die aufgrund von Ideologie, Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Abstammung, sexueller Ausrichtung, Behinderung, Erscheinungsbild oder sozialem Status des Opfers verübt werden. 2004 erfasste der Bundesverfassungsschutz 12.051 rechtsradikale Fälle von PMK, darunter 8.337 Fälle von verbotener Propaganda, 2.578 Fälle von "Anstiftung zum Rassenhass", 243 Straftaten gegen fremdes Eigentum, 97 Androhungen einer Straftat sowie 20 Grabschändungen. 2004 gab es 776 Fälle von gewalttätiger rechtsradikaler PMK, von denen sich die Hälfte gegen Ausländer und ein Drittel gegen politische Gegner richteten. Der Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz listete 168 rechtsextreme Organisationen und Gruppen auf.

Die Regierung schützte und förderte die Sprachen und Kulturen von im Land geborenen nationalen und ethnischen Minderheiten (zum Beispiel Sorben, Dänen, Friesen, Roma und Sinti).

Kritiker machten geltend, dass die Sinti/Roma Minderheit die einzige offiziell anerkannte nationale Minderheit sei, die keinen besonderen rechtlichen Schutz, politische Sonderrechte oder garantierte Vertretung in bestimmten öffentlichen Institutionen genießt. Im Juli unterschrieb das Bundesland Rheinland-Pfalz ein Abkommen mit dem Verband Deutscher Sinti und Roma, im Rahmen dessen Sinti und Roma als offizielle nationale Minderheiten anerkannt wurden, die ein Recht auf die Erhaltung ihrer Kultur und Sprache sowie auf Schutz vor Diskriminierung haben. Zudem unterstützte die Landesregierungen Maßnahmen, um die Sprache der Roma zu fördern und Roma- und Sintikinder in Schulen zusätzlich zu fördern.

In Deutschland lebende Ausländer und Minderheiten äußerten weiterhin glaubwürdige Besorgnis in Bezug auf gesellschaftliche und berufliche Diskriminierung (siehe Abschnitt 6.c).

Andere Formen des Missbrauchs und der Diskriminierung durch die Gesellschaft

Trotz eines erhöhten öffentlichen Bewusstseins ließen Medien- und andere Berichte darauf schließen, dass Homosexuelle Opfer von gesellschaftlicher Diskriminierung und Diskriminierung am Arbeitsplatz wurden.

Diskriminierung gegen Personen mit HIV/AIDS gibt es in erster Linie aufgrund von mangelndem Wissen über die Krankheit. Die Regierung arbeitete mit Nichtregierungsorganisationen, religiösen Gruppen und der Wirtschaft zusammen, um die Öffentlichkeit über Prävention und Tatsachen über HIV/AIDS aufzuklären.

Abschnitt 6: Rechte der Arbeitnehmer

a. Vereinigungsfreiheit

Das Grundgesetz garantiert Arbeitnehmern das Recht, ohne übermäßige formelle Voraussetzungen oder vorherige Erlaubnis Gewerkschaften ihrer Wahl zu gründen und ihnen beizutreten. Die Arbeitnehmer machten von diesem Recht Gebrauch. Ungefähr 28 Prozent der Arbeitnehmer war in Gewerkschaften organisiert. Die große Mehrheit der gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer ist Mitglied von acht weitgehend nach Industriebranche oder Dienstleistungssektor gruppierten Gewerkschaften, die zum Deutschen Gewerkschaftsbund gehören, dem wichtigsten Gewerkschaftsverband des Landes.

b. Organisations- und Tarifverhandlungsrecht

Das Gesetz ermöglicht den Gewerkschaften, ohne Einmischung zu arbeiten, und der Staat schützte dieses Recht im Allgemeinen in der Praxis. Das Recht auf Tarifverhandlungen ist gesetzlich geschützt und wurde frei ausgeübt. Ungefähr 74 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung war im Rahmen von Tarifverträgen tätig. Das Gesetz legt das Recht auf Streik fest. Ausgenommen sind Beamte (einschließlich Lehrer) und Personal in hochwichtigen Bereichen wie beispielsweise Armeeangehörige. Für Angestellte des öffentlichen Dienstes ausgehandelte Tarifverträge, die dieses Recht haben, erstrecken sich üblicherweise laut Gesetz auf jene, die es nicht haben, obwohl derartige Übertragungen meist nicht für alle Bestimmungen der Vereinbarungen gelten. Arbeitnehmer, die nicht das Recht haben zu streiken, können sich zum Schutz ihrer Rechte auch an die Gerichte wenden. Während des Berichtszeitraums führten Arbeitnehmer legale Streiks durch.

Es gibt keine Gebiete, in denen ausschließlich Exportgüter hergestellt werden.

c. Verbot von Zwangsarbeit oder Schuldknechtschaft

Das Gesetz verbietet sowohl Zwangsarbeit als auch Schuldknechtschaft, einschließlich Kinderarbeit. Es wird jedoch über diese Praktiken berichtet (siehe Abschnitt 5).

d. Verbot von Kinderarbeit und Mindestalter für Erwerbstätigkeit

Der Staat setzte Gesetze und Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor Ausbeutung am Arbeitsplatz effektiv durch. Das Gesetz verbietet die Erwerbstätigkeit von Kindern unter 15 Jahren, mit einigen Ausnahmen: 13- oder 14-Jährige können bis zu drei Stunden täglich in der Landwirtschaft arbeiten oder bis zu zwei Stunden Zeitungen austragen. 3- bis 14-Jährige dürfen an kulturellen Veranstaltungen teilnehmen, allerdings unter strengen Auflagen was Art der Aktivität, Stundenzahl und Tageszeit angeht. Ausbeuterische Kinderarbeit ist kein ernstes Problem, obwohl Verstöße vorkamen, hauptsächlich in kleinen Familienunternehmen wie Kneipen, Restaurants und Lebensmittelläden.

Kinderhandel war ein Problem (siehe Abschnitt 5).

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit setzte mit seinem Amt für Arbeitsschutzverwaltung die Einhaltung des Gesetzes effektiv durch.

e. Annehmbare Arbeitsbedingungen

Es gibt keinen gesetzlich oder verwaltungsrechtlich festgelegten Mindestlohn. Tarifverträge, die für schätzungsweise 80 bis 90 Prozent aller Lohn- und Gehaltsempfänger gelten, legen gesetzlich durchsetzbare Mindestsätze für Stundenlöhne fest, die Löhne und Gehälter der restlichen Arbeitnehmer wurden entweder in Einzelverträgen oder Verträgen auf Unternehmensebene festgelegt. Die so festgelegten Löhne ermöglichen Arbeitnehmern und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard.

Verordnungen auf Bundesebene begrenzen die maximale Arbeitszeit pro Woche auf 48 Stunden, sie können jedoch durch Tarifverträge ersetzt werden. Verträge, die direkt oder indirekt 80 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung betreffen, regeln die Wochenarbeitszeit. Im Durchschnitt betrug die Wochenarbeitszeit bundesweit 39,9 Stunden (OECD-Daten für das Jahr 2004) und Mittagspausen waren üblich. Regelungen für Überstunden, Urlaub und die Bezahlung von Wochenendarbeit variierten je nach Tarifvertrag.

Es gibt eine Reihe von Gesetzen und Richtlinien zur Sicherheit am Arbeitsplatz und zum Gesundheitsschutz. Ein umfassendes Netz von Versicherungsträgern achtet auf Einhaltung der Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz. Das Wirtschafts- und Arbeitsministerium und die entsprechenden Stellen in den Bundesländern verschafften den Standards zur Sicherheit am Arbeitsplatz und zum Gesundheitsschutz mit Hilfe eines Netzwerkes von Regierungsgremien, einschließlich der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Geltung. Auf kommunaler Ebene waren Berufs- und Handelsverbände – selbstständige öffentliche Vereinigungen in denen Vertreter der Arbeitgeber und der Gewerkschaften sitzen – für die Sicherheit am Arbeitsplatz zuständig. Das Gesetz sieht vor, dass Arbeitnehmer gefährliche oder gesundheitsschädliche Tätigkeiten ablehnen dürfen, ohne den Verlust ihres Arbeitsplatzes befürchten zu müssen.

Ausländische Arbeitnehmer, die sich in Deutschland aufhielten, waren vom Gesetz geschützt und arbeiteten im Allgemeinen unter den gleichen Bedingungen wie Inländer. Es gab jedoch eine gewisse Ungleichbehandlung bei der Bezahlung. Zum Beispiel wurden ausländische Lehrer in einigen Schulen schlechter bezahlt als ihre deutschen Kollegen. Saisonarbeiter aus Osteuropa, die mit einer befristeten Arbeitserlaubnis ins Land kamen, erhielten oft Löhne, die unter denen von deutschen Staatsangehörigen lagen. Arbeitnehmer aus anderen EU-Ländern wurden teilweise zu den Gehältern eingestellt, die sie in ihren Herkunftsländern bekommen hätten, auch wenn ein deutscher Kollege mehr verdient hätte.

Originaltext: Country Reports on Human Rights Practices - 2005