- • DEMOKRATIE UND MENSCHENRECHTE (08. März 2006)
Länderberichte über Menschenrechtspraktiken - 2005
- Bundesrepublik Deutschland, Teil II
Es besteht keine Pflicht zur Registrierung von religiösen Organisationen, allerdings registrierten sich viele und wurden somit als gemeinnützige Vereine behandelt, womit sie steuerbefreit waren. Der Staat überträgt Religionsgemeinschaften, denen der Status "Körperschaft des öffentlichen Rechts" erteilt wird, bestimmte weitere Vorteile. Solche Gemeinden sind zur Erhebung von Steuern von ihren Mitgliedern berechtigt, die der Staat für sie einzieht. In keinem Bundesland wurde einer muslimischen Gruppe der Status "Körperschaft des öffentlichen Rechts" übertragen, weil keine muslimische Organisation darlegen konnte, dass sie die nötigen Kriterien erfüllt.
Der Staat erkennt einige Glaubensorganisationen nicht als Religionen an, darunter Scientology. Die Regierung hindert diese Organisationen allerdings nicht an der Ausübung ihrer öffentlichen und privaten religiösen Aktivitäten. Bundes- und Landesbehörden haben Scientology als potenzielle Bedrohung der demokratischen Ordnung eingestuft. Diese Einstufung hat zur Diskriminierung von Scientologen bei der Beschäftigung und in der Geschäftswelt im öffentlichen und privaten Sektor geführt. Die Bestrebungen der Zeugen Jehovas, als Körperschaft des öffentlichen Rechts eingestuft zu werden, blieben erfolglos. Im März urteilte das Berliner Verwaltungsgericht zum zweiten Mal, dass es keinen Beweis für die Behauptung gibt, die Loyalität der Zeugen Jehovas gegenüber dem demokratischen Staat sei fragwürdig, und ordnete den Senat an, den Status zu erteilen. Der Senat legte vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen die Entscheidung Beschwerde ein und der Fall war Ende des Jahres noch anhängig.
Die Behandlung der Scientology-Kirche durch die verschiedenen Bundesländer variierte stark. Die meisten Bundesländer überwachten Scientology nicht; Bayern und Baden-Württemberg setzten jedoch ihre Überwachung fort. Im April entschied das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, dass der Staat die Scientology-Kirche nicht mehr verdeckt überwachen dürfe. Die von einem Scientologen eingelegte Revision gegen die Entscheidung des Kölner Verfassungsgerichts vom November 2004, dass die Überwachung auf Bundesebene legal sei, war Ende des Jahres noch anhängig.
Im November erklärte die Bundesanstalt für Arbeit, dass sie den Buchstaben "S" oder andere Kennzeichnungen für Unternehmen, die mit Scientology in Verbindung gebracht werden, nicht verwende und eine solche Kennzeichnung "seit Jahren" nicht verwendet hatte. Privatwirtschaftliche Firmen untersuchen oft die Zugehörigkeit zu Scientology und geben die Beobachtung von Scientology durch das Bundesamt für Verfassungsschutz häufig als Rechfertigung für Diskriminierung an.
Im Fall der Vereinigungskirche gegen das durch die Regierung ausgesprochene Einreiseverbot für den Gründer der Kirche, Reverend Sun Myung Moon, und seine Frau gab es keine neuen Entwicklungen.
In einigen Bundesländern verabschiedete Gesetze verbieten Lehrerinnen an öffentlichen Schulen das Tragen von Kopftüchern, was zu Entlassungen von Lehrerinnen führte. Im April verweigerte das Kultusministerium Bremen einer Bewerberin eine Referendarinnenstelle, nachdem sie sich geweigert hatte, sich schriftlich dazu zu verpflichten, kein Kopftuch im Unterricht zu tragen. Die Bewerberin erwirkte eine einstweilige Verfügung beim Bremer Verwaltungsgericht, aber das Oberverwaltungsgericht Bremen urteilte, dass der Staat ihr das Referendariat verweigern dürfe, weil ihr Kopftuch den "Schulfrieden ernsthaft gefährde".
Am 22. August wurde die Lehrerin Nuray Arioz entlassen, weil sie während ihrer Arbeitszeit im öffentlichen Kindergarten in Ebersbach in Baden-Württemberg ein Kopftuch trug. Die Stadtverwaltung verteidigte ihr Verbot, religiöse Symbole in öffentlichen Kindergärten zu tragen auf Basis des Kopftuchgesetzes des Bundeslandes, obwohl Kindergärten nicht als Schulen eingestuft werden und nicht direkt von dem Gesetz betroffen waren.
Fereshta Ludin, der 2004 eine Stelle als Lehrerin verweigert wurde, legte gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, das das Baden-Württemberger Kopftuchgesetz bestätigt hatte, keine Rechtsmittel ein. Doris Graber, die 2004 von ihrer Lehrtätigkeit suspendiert worden war, begann eine erneute Lehrtätigkeit an einer öffentlichen Schule in Stuttgart, nachdem sie sich bereit erklärt hatte, während des Unterrichts kein Kopftuch zu tragen.
Missbrauch und Diskriminierung durch die Gesellschaft
Es gab Berichte über Fälle von gesellschaftlicher Diskriminierung, darunter antisemitisch motivierte Diskriminierung und die Diskriminierung von Angehörigen bestimmter religiöser Gruppen. Bund und Länder versuchten, gegen diese Fälle vorzugehen.
Die Lutheranische Kirche setzte "Sektenbeauftragte" ein, um die Öffentlichkeit über angebliche Gefahren zu warnen, die Scientology ebenso wie die Vereinigungskirche, Bhagwan-Osho und die Transzendentale Meditation darstellen. Die Lutheranische Kirche beschreibt auch die Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage (Mormonen), die Zeugen Jehovas, die Kirche Christi, die Christlichen Wissenschaftler, die Neuapostolische Kirche und die Johanniskirche als Sekten, wenn auch weniger negativ.
In Deutschland waren zahlreiche Richtungen des Islam vertreten. Es gab weiterhin Bereiche, in denen das Gesetz im Widerspruch zu den islamischen Praktiken stand oder Fragen bezüglich der Religionsfreiheit aufwarf, insbesondere in der Kopftuchfrage. Die Behörden setzten ihre Beobachtung einiger Moscheen fort, scheinbar, um extremistischen islamischen Terrorismus zu verhindern. Einige muslimische Organisationen argumentierten, dass regelmäßig durchgeführte ungerechtfertigte Polizeikontrollen in Moscheen, bei denen die Besucher manchmal die Moschee nicht verlassen durften bis alle Identitäten überprüft waren, eine allgemeine Stimmung des Misstrauens gegenüber Muslimen schufen. In Bayern und Baden-Württemberg fanden im Januar großangelegte Antiterror-Operationen mit Razzien in Moscheen und islamischen Zentren statt, im April bundesweit. Die muslimische Gemeinde kritisierte diese Razzien als Einschränkung ihrer Freiheit, ihre Religion auszuüben, und empfand sie als stigmatisierend.
Viel gesellschaftliche Diskriminierung richtete sich gegen bestimmte ethnische Gruppen, die hautsächlich muslimisch waren, vor allem gegen Türken. Obwohl es keine gesonderten Statistiken über Fälle von Diskriminierung gibt, ergab eine im April veröffentlichte Studie des Zentrums für Türkeistudien, dass ein Drittel der geschätzten drei Millionen Türken im Land unter der Armutsgrenze leben und ein weiteres Drittel gerade über der Armutsgrenze. Nur fünf Prozent der türkischen Schüler besuchen das Gymnasium, das zum Eintritt in die Universität berechtigt (siehe Abschnitt 5).
Die jüdische Gemeinde in Deutschland hatte im Berichtszeitraum schätzungsweise 120.000 Mitglieder. Der Bericht des Bundesverfassungsschutzes für das Jahr 2004 erfasste 1.316 antisemitische Straftaten, verglichen mit 1.199 im Jahr 2003. Die darin enthaltene Anzahl der Gewaltverbrechen stieg von 35 auf 37, obwohl die Zahl der erfassten Schändungen von jüdischen Friedhöfen, Synagogen oder Gedenkstätten von 113 auf 100 fiel.
Im Fall der Schändungen eines jüdischen Friedhofs in Neunkirchen aus dem Jahr 2004 gab es keine neuen Entwicklungen.
Auf die Kritik eines Abgeordneten hin begann das Landeskriminalamt Hessen im Januar Ermittlungen gegen bösartige antisemitische Berichte der Zeitung "Vakit" mit Sitz in Istanbul. Im Januar verbot der Innenminister die Zeitung und sprach ein Berufsverbot für den Herausgeber aus. Im August kam die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass die Redakteure nicht belangt werden konnten, da die Artikel im Ausland geschrieben worden waren.
Am 3. März zog der Radiosender SWR 4 seine Einladung an den Sänger Christian Anders zurück, auf einem Konzert aufzutreten, nachdem bekannt geworden war, dass Anders auf seiner privaten Website den Holocaust geleugnet hatte. Anders hatte auch ein antisemitisches Lied neu vertont und veröffentlicht.
Am 15. August schloss die Partei Wahlalternative für Soziale Gerechtigkeit in Trier ihren Kreisvorsitzenden Wolfgang Schmitt aufgrund antisemitischer Äußerungen aus.
Die Behörden führten eine Reihe von Toleranz fördernden Programmen durch, die sich vornehmlich auf Antisemitismus und Ausländerfeindlichkeit konzentrierten. Regierungsbehörden arbeiteten mit Nichtregierungsorganisationen bei der Formulierung und Verwaltung dieser Programme zusammen.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Internationalen Bericht über Religionsfreiheit 2005.
d. Bewegungsfreiheit im Land, Auslandsreisen, Auswanderung und Wiedereinbürgerung
Diese Rechte sind im Gesetz verankert, und der Staat respektierte sie in der Praxis im Allgemeinen.
Für Volksdeutsche aus Osteuropa und der ehemaligen Sowjetunion sieht das Gesetz sowohl die Antragseinbürgerung als auch das unbefristete Aufenthaltsrecht vor.
Das Gesetz verbietet erzwungenes Exil, und die Regierung hat es nicht verfügt.
Schutz von Flüchtlingen
Das Gesetz sieht die Gewährung des Status als Asylberechtigter oder Flüchtling gemäß der UN-Konvention zum Status von Flüchtlingen aus dem Jahr 1951 sowie dem Zusatzprotokoll aus dem Jahr 1967 vor, und die Regierung hat ein System eingeführt, im Rahmen dessen Flüchtlingen Schutz gewährt wird. In der Praxis bot der Staat im Allgemeinen Schutz vor Refoulement, der Abschiebung einer Person in ein Land, in dem ihr Verfolgung droht. Der Staat gewährte Flüchtlingsstatus und Asyl.
Der Staat bot zudem im Berichtszeitraum 1.956 Personen vorläufigen Schutz, die gemäß der Konvention von 1951 und dem Protokoll von 1967 nicht als Flüchtlinge anerkannt wurden. Fast vier Prozent der Antragsteller, deren Asylanträge abgelehnt wurden, die jedoch bei der Rückkehr in ihr Heimatland Gefahren ausgesetzt wären, erhielten vorläufige Aufenthaltsgenehmigungen. Es wurde jedoch erwartet, dass sie das Land verlassen, wenn die Gegebenheiten in ihrem Heimatland ihre sichere Rückkehr gestatten.
Im Rahmen eines Abkommens mit der Mission der Vereinten Nationen zur Übergangsverwaltung des Kosovo vom Mai startete die Regierung ein Rückführungsprogramm für 10.000 der geschätzten 59.000 noch in Deutschland befindlichen Flüchtlinge aus dem Kosovo, bei denen Abschiebungsvoraussetzungen vorlagen.
Die Regierung stimmte auch der Rückführung von schätzungsweise 16.000 afghanischen Flüchtlingen zu. Die Entscheidung wurde von Menschenrechtsorganisationen kritisiert, die argumentierten, die Bedingungen in Afghanistan seien noch nicht sicher genug, um die Rückkehr von Flüchtlingen zuzulassen. Im September begannen die Hamburger Behörden die Abschiebeverfahren von in Deutschland lebenden Afghanen.
Sowohl die Bundesregierung als auch die Länderregierungen arbeiteten mit dem Büro des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen und anderen humanitären Organisation bei der Unterstützung von Flüchtlingen zusammen.
Die Regierung argumentierte weiterhin, dass Personen, die versuchen, über ein "sicheres Transitland" (Mitgliedstaaten der EU oder Vertragsstaaten der Genfer Flüchtlingskonvention) nach Deutschland einzureisen kein Asyl gewährt wird und sie an der Grenze zurückgewiesen oder in das "sichere Transitland" zurückgeschickt werden können, wenn es ihnen gelungen war, ins Land zu gelangen.
Personen, deren Asylanträge abgewiesen wurden, hatten zwei Wochen Zeit, Widerspruch gegen diese Entscheidung einzulegen. Personen, die auf einem internationalen Flughafen eintrafen und von denen angenommen wurde, sie kämen aus einem "sicheren Herkunftsland", konnten in dafür vorgesehenen Einrichtungen auf dem Flughafen festgehalten werden. In diesen Fällen musste das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge binnen 48 Stunden die Entscheidung über einen Asylantrag treffen oder der Person die Einreise nach Deutschland gestatten. Der Antragsteller konnte innerhalb von drei Tagen bei einem Verwaltungsgericht Einspruch gegen einen negativen Bescheid einlegen, und das Gericht musste binnen 14 Tagen einen Beschluss fassen oder der Person die Einreise ins Land genehmigen. Deutsche Nichtregierungsorganisationen kritisierten diese Fristen weiterhin als unzureichenden Zeitraum für die Antragssteller, sich auf die Anhörungen vorzubereiten. Obwohl der Aufenthalt in den Einrichtungen auf dem Flughafen auf maximal 19 Tage begrenzt ist, wurden Personen, deren Anträge abgewiesen wurden, die aber nicht sofort abgeschoben werden konnten, angeblich monatelang auf dem Flughafen festgehalten eine von einigen Flüchtlingshilfegruppen und Menschenrechtsaktivisten weiterhin kritisierte Praxis.
Im November 2004 wiesen die Behörden eine Flüchtlingsfamilie, darunter eine schwangere Frau mit einem kleinen Kind, aus einer Flüchtlingsunterkunft am Frankfurter Flughafen aus. Die Eltern, ein Muslim aus Pakistan und eine Buddhistin aus Indonesien, brachten vor, sie könnten in Pakistan aufgrund ihrer interreligiösen Partnerschaft zum Tode verurteilt werden. Obwohl der Fall im Beschwerdeausschuss des Bundestages vorgetragen wurde, schob Hessen das Ehepaar ab, bevor der Ausschuss zu einem Ergebnis gekommen war.
Fälle von Diskriminierung und Missbrauch gegenüber Asylbewerbern waren keine Seltenheit. Es gab mehrere Berichte über Anschläge auf Asylbewerberheime durch rechtsextreme Gruppen, darunter Vorfälle in Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Rheinland-Pfalz (siehe Abschnitte 1.c. und 5).
Abschnitt 3: Achtung von politischen Rechten: Das Recht der Bürger auf Herbeiführung eines Regierungswechsels
Das Gesetz gibt Bürgern die Möglichkeit, auf friedliche Weise einen Regierungswechsel herbeizuführen, und die Bürger machten von diesem Recht in regelmäßigen Abständen durch freie, faire und allgemeine Wahlen Gebrauch.
Wahlen und politische Teilhabe
Am 18. September fanden freie und faire Bundestagswahlen statt. Der aus Vertretern der Länderregierungen bestehende Bundesrat wird nicht direkt vom Volk gewählt.
Das Bundesverfassungsgericht kann politische Parteien, die aktiv die liberale demokratische Ordnung untergraben, verbieten (siehe Abschnitt 2.b).
Eine Frau wurde zur Bundeskanzlerin gewählt, und von den 613 Bundestagsabgeordneten waren 195 Frauen. Im neuen 15-köpfigen Kabinett waren vier Frauen vertreten, außerdem waren vier der 16 Richter am Bundesverfassungsgericht Frauen.
Im 613-köpfigen Bundestag sind fünf Angehörige von ethnischen Minderheiten vertreten, im Kabinett und dem Bundesverfassungsgericht keine.
Korruption in der Regierung und Transparenz
Im Berichtszeitraum gab es vereinzelte Berichte über Korruption in der Regierung.
Ein im Juli verabschiedetes Bundesgesetz zur Informationsfreiheit (ab dem 1. Januar 2006 in Kraft) gewährleistet den öffentlichen Zugang zu Regierungsinformationen. Vier Bundesländer (Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen) verfügen ebenfalls über Gesetze zur Informationsfreiheit, die auch das Einlegen von Rechtsmitteln vorsehen. In diesen Bundesländern wurde der Zugang zu Informationen meist aus Gründen der Unternehmensvertraulichkeit verweigert.