- • DEMOKRATIE UND MENSCHENRECHTE (08. November 2005)
Länderberichte über Religionsfreiheit 2005
- Bundesrepublik Deutschland - Teil II
2004 wurde die Scientology-Kirche, die 18 Kirchen und Missionen betreibt, weiterhin vom Bundesverfassungsschutz und sieben Landesverfassungsschutzämtern überwacht, da weiterhin Anlass zur Sorge bestand, dass die Lehren und Praktiken von Scientology sich gegen die demokratische verfassungsmäßige Ordnung wenden oder die Menschenrechte verletzen. Bei der Entscheidung über die Überwachung einer Organisation sammeln die Verfassungsschutzämter hauptsächlich Informationen aus schriftlichem Material und von öffentlichen Auftritten, um festzustellen, ob eine "Bedrohung" besteht. Außerdem haben sich Mitarbeiter des Verfassungsschutzes und Strafverfolgungsbeamte auch direkt an Scientologen gewandt, um Informationen zu erhalten - eine Vorgehensweise, die von vielen als einschüchternd und als Belästigung empfunden wird. Einschneidendere Maßnahmen unterliegen der rechtlichen Prüfung und würden einen Beweis für die Beteiligung an Landesverrat oder an terroristischen Aktivitäten voraussetzen.
Im November 2004 entschied ein Gericht in Köln, dass die Überwachung gerechtfertigt sei und fortgeführt werden dürfe. Die Scientology-Kirche hat gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt. Im April 2005 entschied ein Gericht im Saarland, dass die Landesverfassungsschutzämter Scientology nicht in ihrem Jahresbericht erwähnen dürften, wenn keine negativen Informationen gefunden werden. In der Praxis haben sich während der vergangenen drei Jahre eine zunehmende Anzahl von Verfassungsschutzämtern auf Landesebene dafür entschieden, ihre Überwachung von Scientology einzustellen. Theorie und Praxis unterscheiden sich in den verschiedenen Bundesländern stark. Der Unterschied scheint sich noch dadurch zu verstärken, dass viele Bundesländer sich von den strengen Praktiken, denen in Baden-Württemberg und Bayern noch gefolgt wird, abkehren. Der nationale Verfassungsschutzbericht 2005 kommt dennoch zu dem Schluss, dass die ursprünglichen Gründe für die Beobachtung von Scientology aus dem Jahre 1997 weiterhin Gültigkeit besitzen, obwohl festgestellt wird, dass Scientology nicht in kriminelle Aktivitäten verwickelt war. Scientologen machen geltend, dass die Überwachung durch den Verfassungsschutz schädlich für den Ruf der Kirche ist und ersuchen die Gerichte weiterhin, den Missstand zu beseitigen.
Einige Bundesländer haben Broschüren über Scientology (sowie andere Religionen) herausgegeben, in denen die Ideologie und Praktiken der Kirche detailliert dargestellt werden. Die Länder verteidigen diese Praxis mit dem Verweis auf ihre Verantwortung, Bitten der Bevölkerung nach Informationen über Scientology und andere Themen nachzukommen. Obwohl viele dieser Broschüren sachlich und relativ unvoreingenommen sind, warnen einige vor den angeblichen Gefahren, die von Scientology für die politische Ordnung, die freie Marktwirtschaft oder das geistige und finanzielle Wohlergehen des Einzelnen ausgehen.
Über die Maßnahmen der Regierung hinaus traten die Katholische Kirche und insbesondere die Evangelische Kirche als öffentliche Gegner von Scientology auf. Evangelische "Sektenbeauftragte" waren hierbei besonders aktiv.
Als Reaktion auf die Ideologie und Praktiken von Scientology haben Regierungsbehörden auf Bundes- und Landesebene sowie Organisationen aus dem Privatsektor Regelungen und Verfahren geschaffen, die Scientology als Organisation beziehungsweise einzelne Mitglieder der Kirche diskriminieren. Seit 2001 verbietet beispielsweise die Bundesregierung Unternehmen, die sich um Fortbildungsaufträge der Regierung bewerben, bei der Ausführung von Aufträgen gemäß der "Technologie von L. Ron Hubbard" (eine gesetzlich geschützte Bezeichnung der Scientology-Kirche) vorzugehen. Firmen im Besitz oder unter der Leitung von Scientologen oder Firmen, die Scientologen beschäftigen, konnten sich jedoch um diese Aufträge bewerben. Einige Bundesländer und private Unternehmensgruppen haben Variationen dieser Regelung umgesetzt, die in manchen Fällen noch strenger sind. Gelegentlich hat der Privatsektor auch von ausländischen Unternehmen, die in Deutschland Geschäfte machen wollen, Erklärungen verlangt, ob sie oder ihre Angestellten auf irgendeine Weise mit Scientology verbunden sind.
Seit 1996 setzen Arbeitsämter der Regierung im ganzen Land eine Verwaltungsverfügung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit um, in der sie angewiesen wurden, die Namen von Firmen mit einem "S" zu versehen, die im Verdacht stehen, Scientologen zu beschäftigen. Beschäftigungsbeauftragte sollen ihre Kunden warnen, dass sie an diesen Arbeitsplätzen auf Scientologen treffen könnten. Einige private Arbeitsämter haben dieses Verfahren ebenfalls umgesetzt. Die Scientologen brachten vor, das "S" neben ihrem Namen verletze ihr Recht auf Schutz der Privatsphäre und beeinträchtige ihre Fähigkeit, ihren Lebensunterhalt zu verdienen.
Scientologen berichten 2004 weiterhin über Vorfälle gesellschaftlicher Diskriminierung. Laut Auskunft von Scientologen zog das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg einen Preis zur Unterstützung junger Unternehmen zurück, als es im Oktober 2004 erfuhr, dass ein junger Scientologe den mit 15.000 Euro dotierten Preis gewonnen hatte. In Hamburg lehnte es die Stadtverwaltung ab, einen Vertrag über eine von Scientology gemietete Ausstellungsfläche zu verlängern, nachdem Bürger sich angeblich über die aggressiven Anwerbungsmethoden der Kirche beschwert hatten.
Seit den neunziger Jahren schließen vier große politische Parteien - die Christlich Demokratische Union (CDU), die Christlich Soziale Union (CSU), die Sozialdemokratische Partei (SPD) und die Freie Demokratische Partei (FDP) - Scientologen von der Mitgliedschaft in ihrer Partei aus. Scientologen gingen gegen diese Ausschlussverfahren gerichtlich vor, jedoch ohne Erfolg.
Nach 2003 ebnete das Bundesverfassungsgericht den Weg für Gesetze der Länder, gemäß derer muslimischen Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern bei der Arbeit verboten wird. Einige Bundesländer kündigten ihre Absicht an, Gesetze zu erlassen, die Musliminnen im öffentlichen Dienst das Tragen von Kopftüchern bei der Arbeit verbieten. Im Zeitraum April 2004 bis Januar 2005 verabschiedeten sechs Bundesländer Gesetze dieser Art, vier Bundesländer zogen Gesetzesentwürfe in Erwägung, und in fünf waren noch keine Maßnahmen eingeleitet worden. Die in neuen Gesetzen verwendeten Formulierungen beziehen sich auf das Tragen von jeglichen Symbolen, die als Ablehnungen verfassungsmäßiger Werte oder als Symbol der Unterdrückung gedeutet werden können. Zumindest in Baden-Württemberg wird dieses Gesetz derzeit gerichtlich geprüft.
Im Oktober 2004 entschied ein Leipziger Gericht, dass christliche Nonnen, die in staatlichen Schulen unterrichten (eine übliche Praxis) sich nach einem baden-württembergischen Gesetz richten müssen, dass das Tragen von religiösen Symbolen in Schulen untersagt. Im November 2004 verbot Bayern das Tragen von Kopftüchern und anderer religiöser Symbole, die der verfassungsmäßigen Ordnung nicht entsprachen. Das Tragen von Kreuzen oder Ordenstrachten der Nonnen wurde jedoch nicht verboten, da sie als Berufsuniformen gelten.
Es gab keine Berichte über Gefangene oder Inhaftierte aus religiösen Gründen.
Erzwungene Religionskonvertierung
Es gab keine Berichte über erzwungene Religionskonvertierungen.
Misshandlungen durch terroristische Organisationen
Es gab im Berichtszeitraum keine Berichte über Misshandlungen Angehöriger bestimmter Religionsgruppen durch terroristische Organisationen.
Abschnitt III Gesellschaftliche Einstellungen
Die im Allgemeinen freundschaftlichen gesellschaftlichen Beziehungen zwischen den Religionen trugen weiterhin zur Religionsfreiheit bei.
Deutschland wird zunehmend säkular, wobei gleichzeitig die Vielfalt der Religionen zunimmt. Die regelmäßige Teilnahme an Gottesdiensten nimmt ab. Fünfzehn Jahre nach der Wiedervereinigung ist der Osten Deutschlands viel säkularer als der Westen. Nur fünf bis zehn Prozent der Ostdeutschen sind Mitglied einer religiösen Organisation.
Es bestand weiterhin ein gewisses Maß an traditionellem Antisemitismus, der auf religiösen Doktrinen und antisemitischen Vorurteilen basierte.
Laut Bericht des Bundesverfassungsschutzes für das Jahr 2004 stieg die Gesamtzahl der erfassten antisemitischen Straftaten leicht von 1.199 im Jahre 2003 auf 1.316 im Jahr 2004 an. Die darin enthaltene Anzahl der Gewaltverbrechen stieg von 35 auf 37, obwohl die Zahl der Schändungen von jüdischen Friedhöfen, Synagogen oder Gedenkstätten von 113 auf 101 fiel. Die Schändung jüdischer Friedhöfe oder anderer Gedenkstätten war die häufigste antisemitische Straftat. Im Dezember 2004 wurden Plakate, die für die Kampagne gegen das Vergessen des Holocaust warben, mit antisemitischen Graffiti und Sprüchen zur Unterstützung von Neonaziorganisationen beschmiert. Es gab dennoch Berichte über Gewalttaten gegen Personen, wie beispielsweise im August 2004 in Frankfurt, als ein Mitglied der Orthodoxen Gemeinde von vier Männern angegriffen und niedergeschlagen wurde, die riefen: "Sie haben vergessen, deine Eltern in die Gaskammer zu schicken."
Die jüdische Gemeinde Frankfurt kritisierte stark, dass sich einige islamische Vertreter auf der Frankfurter Buchmesse im Oktober 2004 antisemitisch verhielten. Vertreter der jüdischen Gemeinde führten die offene Auslage antisemitischer Texte wie das Buch "Terror and Zionist Thinking" an.
Neun Mitglieder der Kameradschaft Süd, einer Gruppe von Neonazis aus Süddeutschland, wurden angeklagt, 2003 einen Bombenanschlag auf die Baustelle eines geplanten jüdischen Gemeindezentrums in der Münchner Innenstadt geplant zu haben. Das Verfahren gegen den Anführer Martin Wiese und drei Mitglieder seines inneren Führungskreises begann im November 2004. Im Mai 2005 wurden die Angeklagten zu Gefängnisstrafen zwischen zweieinhalb und sieben (Wiese) Jahren verurteilt. Ein früherer Prozess gegen drei jugendliche Mädchen und zwei Männer begann im Oktober 2004. Im April 2005 erhielten die fünf Personen aufgrund ihres Alters und ihrer Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Bewährungsstrafen. Die Staatsanwaltschaft war nicht in der Lage, die Pläne für den Bombenanschlag schlüssig zu beweisen, so dass die Gruppenmitglieder aufgrund ihrer Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und illegalen Waffenbesitzes verurteilt wurden.
Während die meisten antisemitischen Taten Neonazis oder anderen extremistischen Gruppen oder Personen zugeschrieben werden können, zeigen die jüngsten antisemitischen Vorfälle, dass arabische Jugendliche zunehmend für Angriffe auf und Belästigungen von Juden verantwortlich sind. Die Behörden haben alle antisemitischen Taten scharf verurteilt und erhebliche Ressourcen für die Untersuchung der Vorfälle sowie die Verfolgung der Täter bereitgestellt. Die Behörden unterhalten eine Vielzahl von Programmen zur Förderung der Toleranz, die sich vornehmlich auf Antisemitismus und Ausländerfeindlichkeit konzentrieren. Die Programme werden von jüdischen Nichtregierungsorganisationen unterstützt. Deutschland stellt einen 24-Stunden-Polizeischutz vor Synagogen und vielen anderen jüdischen Einrichtungen bereit.
Der Zuwachs einer beträchtlichen muslimischen Minderheit hat zeitweise zu sozialen Spannungen mit religiösem, ethnischem und kulturellem Unterton geführt. Im Allgemeinen beinhaltet dies örtlichen Widerstand gegen den Bau von Moscheen oder Meinungsverschiedenheiten darüber, ob Muslime Lautsprecher in Wohngegenden verwenden dürfen, um die Gläubigen zum Gebet zu rufen. Die Behörden argumentieren, dass anscheinend viele Streitigkeiten mit der Einhaltung von Bauvorschriften in Verbindung stehen; private Initiativen (mit einiger finanzieller Unterstützung durch das Innenministerium) versuchen, die muslimischen Gruppen besser über diese Gesetze zu informieren. Muslimische Gruppen argumentieren jedoch, dass diese Gesetze oft missbraucht werden, oder dass regionaler Widerstand oft durch Vorurteile gegen Muslime motiviert wird. Regionaler Widerstand in München hat beispielsweise die Pläne für den Neubau einer Moschee verzögert. Im Dezember 2004 gab es einen Brandanschlag auf eine Moschee in der hessischen Stadt Usingen, bei dem ein Sachschaden in Höhe von 10.000 Euro entstand. Die Behörden vermuteten, dass es sich hierbei um die Tat eines Einzelnen gehandelt habe, es kam allerdings zu keinen Verhaftungen und keine Person oder Gruppe übernahm die Verantwortung für den Angriff. Der Islamunterricht auf Türkisch oder Arabisch ist auch in die Kritik durch Politiker und andere geraten, die besorgt sind, dass in diesem Unterricht verfassungsfeindliche oder antiwestliche Inhalte vermittelt werden könnten.
Mehrfach wurden von der Polizei Razzien in Moschen und anderen muslimischen Institutionen in Verbindung mit Antiterror-Ermittlungen vorgenommen. Einige Razzien, wie die im Juli 2004 in einer Frankfurter Moschee, führten zu Diskriminierungsvorwürfen von Mitgliedern der Moschee. Es gibt weiterhin Bereiche, in denen das Gesetz mit islamischen Praktiken kollidiert, beispielsweise hinsichtlich des Rufs der Gläubigen zum Gebet, muslimischer Schächtungen oder der Trennung von älteren Jungen und Mädchen im Sportunterricht.
Wie bereits erwähnt, beschäftigt die Evangelische Kirche "Sektenbeauftragte," die "Sekten, Kulte und Psychogruppen" untersuchen und alles über die Gruppen veröffentlichen, was ihres Erachtens eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen könnte. Abgesehen von Scientology waren die Sektenbeauftragten der Evangelischen Kirche besonders aktiv bei der Warnung der Öffentlichkeit vor angeblichen Gefahren durch die Vereinigungskirche, Bhagwan-Osho und die Transzendentale Meditation. Die gedruckte und im Internet veröffentlichte Literatur der Sektenbeauftragten beschrieb diese als "totalitär", "pseudoreligiös" und "betrügerisch". Die Mormonen, die Zeugen Jehovas, die Christlichen Wissenschaftler, die Neuapostolische Kirche und die Johanniskirche wurden weniger negativ beschrieben, aber dennoch als Sekten herausgehoben. Die Katholische Kirche beschäftigt ebenfalls Sektenbeauftragte, die sich im Allgemeinen darauf beschränken, Einzelpersonen Ratschläge bei Fragen zu "Sekten" zu erteilen.
Abschnitt IV Regierungspolitik der Vereinigten Staaten
Die US-Regierung diskutiert alle Aspekte der Religionsfreiheit mit der deutschen Regierung als Teil ihrer umfassenden Politik zur Verbreitung der Menschenrechte, einschließlich des Status der islamischen Bildung und Haltung gegenüber der muslimischen Gemeinschaft.
Bezüglich der antisemitischen Verbrechen haben Mitarbeiter der amerikanischen Botschaft die Reaktionen der deutschen Regierung aufmerksam verfolgt und dem Protest der US-Regierung gegen Antisemitismus Ausdruck verliehen. Vertreter der Amerikanischen Botschaft hielten Kontakt zu jüdischen Gruppen and beobachteten weiterhin aufmerksam antisemitische Vorfälle.
Der Status von Scientology war Gegenstand vieler offizieller Diskussionen. Die Regierung der Vereinigten Staaten zeigte sich besorgt über Verstöße gegen Menschenrechte aufgrund von Religionszugehörigkeit und über potenzielle Diskriminierung im internationalen Handel, der ausländische Firmen aufgrund der Überprüfung hinsichtlich Scientologyzugehörigkeit ausgesetzt sein könnten. Botschaftsmitarbeiter haben auf allen Ebenen beständig und wiederholt die Bitten der Scientology-Kirche um einen direkten Dialog mit der deutschen Regierung unterstützt.
Originaltext: International Religious Freedom Report
(Siehe: http://www.state.gov/g/drl/rls/irf/2005/51554.htm)