• DEMOKRATIE UND MENSCHENRECHTE (03. Juni 2005)
Länderberichte zu Menschenhandel 2005
Bundesrepublik Deutschland

WASHINGTON – (AD) – Nachfolgend veröffentlichen wir den vom Büro zur Überwachung und Bekämpfung von Menschenhandel herausgegebenen Teil der Länderberichte 2005 über die Bundesrepublik Deutschland.

Deutschland ist Transit- und Zielland für Personen, primär Frauen, die hauptsächlich aus Mittel- und Osteuropa durch Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung nach Deutschland gebracht werden. Ein Viertel der 1.235 festgestellten Opfer, die 2003 erfasst wurden, kamen aus Russland. 2003 ist das letzte Jahr, für das statistische Daten vorliegen. Zum ersten Mal waren in der deutschen Statistik deutsche Staatsbürger enthalten. Ihre Zahl betrug 127.

Die deutsche Regierung erfüllt die Mindestnormen für die Abschaffung des Menschenhandels vollständig. Deutschland verbesserte die Opferhilfe und startete Informationskampagnen gegen Sextourismus mit Kindesmissbrauch sowie gegen die Nachfrage nach Opfern von Menschenhandel. Im Februar 2005 in Kraft getretene Änderungen des deutschen Strafgesetzbuchs fassten die Definition von Ausbeutung weiter und verschärften Strafen für Menschenhandelsdelikte – aufgrund des zu kurzen Zeitraums ist die vollständige Wirkung dieser legislativen Reformen allerdings noch nicht abschätzbar.

Strafverfolgung

Obwohl die deutsche Regierung die Finanzmittel für Strafverfolgungsmaßnahmen gegen den Menschenhandel erhöht hat, fiel das Strafmaß bei zahlreichen Gerichtsurteilen gegen Menschenhändler weiterhin niedrig aus. Die Zahl der wegen Menschenhandel eingeleiteten Ermittlungen stieg von 289 Fällen im Jahre 2002 auf 431 Fälle im Jahre 2003, dem letzten Jahr, aus dem Daten über die Strafverfolgung vorliegen. Von den 145 im Jahre 2003 verurteilten Volljährigen erhielten lediglich 51 eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Änderungen des deutschen Strafgesetzbuchs, mit denen UN- und EU-Richtlinien umgesetzt werden, traten im Februar 2005 in Kraft. Diese Änderungen erklären den Menschenhandel zum Zwecke der Zwangsarbeit sowie die Förderung des Menschenhandels zu Straftaten. Das Bundeskriminalamt führte 2004 spezielle Fortbildungsprogramme für Polizeibeamte als Vorbereitung auf die neuen Vorschriften gegen Menschenhandel durch, und das Bundesjustizministerium bot Seminare zur Bewusstseinsschärfung für Richter und Staatsanwälte an. Die Regierung schloss Gesetzeslücken im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern bestanden und erhöhte die Höchststrafe für besonders schwere Fälle von Kindesmissbrauch von zehn auf fünfzehn Jahre Freiheitsstrafe. Obwohl deutsche Touristen, die Kinder im Ausland sexuell missbrauchen, nach dem Exterritorialitätsprinzip in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden können, erhob die deutsche Regierung über diese Straftaten keine separaten Daten. Die deutsche Regierung schloss im Februar 2004 mit einer internationalen Nichtregierungsorganisation eine Kooperationsvereinbarung ab, um die Strafverfolgung bei Fällen von Sextourismus, dessen Opfer Kinder sind, zu stärken. Das deutsche Parlament eröffnete 2004 Ermittlungen wegen Unregelmäßigkeiten bei der Visavergabe an deutschen Botschaften und der allgemeinen deutschen Visavergabepolitik und sowie Visapraktiken im Zeitraum zwischen dem Ende der neunziger Jahre des 20. Jahrhunderts und 2004.

Schutz

Deutschland verbesserte seine Opferhilfe 2004 durch die Änderung der Einwanderungs- und Opferrechtsgesetzgebung. Nach einer vierwöchigen Bedenkfrist können Opfer, die bereit sind, gegen die Menschenhändler auszusagen, deren Opfer sie wurden, nun eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Das September 2004 erlassene Opferrechtsreformgesetz weitete die Rechte der Opfer von Verbrechen in Strafverfahren aus; dies betrifft auch Opfer von Menschenhandel. Durch die Gesetzgebung haben die Opfer Anspruch auf einen Dolmetscher, und dritten Parteien wird die Anwesenheit während der polizeilichen Vernehmung erlaubt. Die Regierungen der Bundesländer finanzierten circa 25 Beratungsstellen, um Opfer von Menschenhandel zu unterstützen und ihren Schutz zu fördern. 2003 wurde 1.108 nichtdeutschen Opfern von Menschenhandel eine vierwöchige Bedenkfrist sowie Unterstützung von spezialisierten Nichtregierungsorganisationen gewährt. Weitere 227 erhielten Schutz und zusätzliche Unterstützung über diesen Zeitraum hinaus. Die Zahl der deutschen Bundesländer mit formellen Vereinbarungen zwischen den Strafverfolgungsbehörden und Nichtregierungsorganisationen zur Verbesserung der Unterstützung für Opfer ist von sieben auf acht der 16 deutschen Bundesländer gestiegen.

Prävention

Während des Berichtszeitraums stellte Deutschland erhebliche Ressourcen zur Aufklärung über den Menschenhandel sowohl in Deutschland als auch im Ausland bereit. Die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) startete neue Initiativen im Ausland, um Rückkehrern zu helfen, potenzielle Opfer aufzuklären und den Sextourismus mit Kindesmissbrauch zu bekämpfen. Die evangelische Kirche hat in Kooperation mit dem deutschen Familienministerium einen Workshop zur Verringerung der Nachfrage veranstaltet und Flugblätter über die Verantwortung eines jeden Einzelnen im Kampf gegen den Menschenhandel verbreitet. Das Familienministerium und eine Nichtregierungsorganisation produzierten 2004 einen Spot gegen Sextourismus, dessen Opfer Kinder sind, mit dem Titel "Words", der in ungefähr 200 Kinos und im Fernsehen zu sehen war. Die deutschen Botschaften und Konsulate setzten ihre Aufklärungsbemühungen gegen den Menschenhandel fort, wie zum Beispiel durch die Verteilung von Broschüren in 13 Sprachen, die vor den Folgen des Menschenhandels warnen.

Originaltext: Trafficking in Persons Report – Germany (Tier 1)