• DEMOKRATIE UND MENSCHENRECHTE (15. September 2004)
Länderberichte über Religionsfreiheit, Teil II
Bundesrepublik Deutschland

Einschränkungen der Religionsfreiheit

Die Politik der Bundesregierung trug zur allgemein freien Religionsausübung bei.

Das Bundesministerium des Innern hielt sein Einreiseverbot (Weigerung, ein Besuchsvisum auszustellen) gegen den Gründer der Vereinigungskirche, Sun Myung Moon und seine Frau, Hak Ja Har Moon, weiter aufrecht. Dem Paar wird seit 1995 die Einreise in das Land (und durch den fehlenden Anspruch auf ein Visum nach dem Schengener Abkommen auch in andere Länder) verweigert, als das Bundesgrenzschutzamt für die Zeit von zunächst drei Jahren ein Einreiseverbot verhängte. Die Regierung sprach das Einreiseverbot aufgrund der Charakterisierung von Reverend Moon und dessen Frau als Anführer eines "Kultes" aus, der die persönliche und gesellschaftliche Entwicklung junger Menschen gefährdet. Die Regierung berief sich bei der Verlängerung des Einreiseverbots um zwei weitere Jahre im August 2002 auf ihre ursprüngliche Begründung und war damit die einzige Regierung eines Schengen-Landes, die das Verbot verlängerte. Die Vereinigungskirche macht geltend, dass die persönliche Anwesenheit von Reverend Moon und Frau Moon bei bestimmten Zeremonien einen entscheidenden Teil der Kirchendoktrin darstellt und geht auf dem Rechtswege gegen das Einreiseverbot vor. Bundesgerichte haben allerdings entschieden, dass das Verbot nicht gegen die Freiheit der Kirchenmitglieder verstößt, ihre Religion auszuüben.

Das Bundesverwaltungsgericht hat noch keine Entscheidung im Berufungsverfahren von Mitgliedern der Zeugen Jehovas gegen die Entscheidung der Berliner Landesregierung getroffen, ihnen die Anerkennung als Körperschaft öffentlichen Rechts zu verweigern. Ein Berliner Verwaltungsgericht kam zu dem Schluss, dass die Gruppe nicht die "unverzichtbare Loyalität" gegenüber dem demokratischen Staat aufbringe, die für "eine dauerhafte Zusammenarbeit entscheidend" sei, da sie ihren Mitgliedern die Teilnahme an öffentlichen Wahlen verbiete. Die Gruppe genießt den Status der allgmeinen Steuerbefreiung, der den meisten religiösen Organisationen zuerkannt wird.

Die Scientology-Kirche mit 18 Kirchen und Missionen blieb unter Beobachtung durch Beamte des Bundes und der Länder, die behaupten, die Weltanschauung von Scientology richte sich gegen die demokratische Verfassungsordnung. Scientology steht seit 1997 unter Beobachtung der Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder. Bei der Überwachung einer Organisation versuchen die Vertreter dieser Ämter hauptsächlich aus schriftlichem Material und aus erster Hand Informationen zu sammeln, um festzustellen, ob eine Bedrohung besteht. Einschneidendere Maßnahmen wären von einer rechtlichen Überprüfung abhängig und würden einen Beweis für die Beteiligung an Landesverrat oder an terroristischen Aktivitäten voraussetzen. Der Bundesverfassungsschutz gab an, dass es keine Gesuche um schärfere Maßnahmen gab und auch nicht erwartet werden.

Im föderalen System gab es im Hinblick auf den Umgang mit Scientology große Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern. Zwei Länder, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, überwachten Scientology nicht, mit der Begründung, Scientology nehme keine aktive aggressive Haltung gegenüber dem Grundgesetz ein, laut Landesgesetzen eine Bedingung für die Überwachung durch den Verfassungschutz. Der Stadtstaat Berlin stellte die Überwachung von Scientology durch den Verfassungsschutz im September 2003 ein, und die Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen erwähnten Scientology in ihren Verfassungsschutzberichten 2003 nicht. Andererseits gab Bayern im November 2002 bekannt, dass es unter Umständen - basierend auf den Empfehlungen eines Berichts - ein Verbot von Scientology beantragen würde und deutete an, es würde das Bundesministerium des Innern bitten, ein bundesweites Verbot in Erwägung zu ziehen. Als eine mögliche Grundlage für ein Verbot gab Bayern ärztliche Fahrlässigkeit in Zusammenhang mit den Auditing-Techniken von Scientology an. Bei einer Zusammenkunft der Innenminister der Länder im März 2003 konnte Bayern – außer von Hamburg - keine Unterstützung für die Idee des Verbots von Scientology gewinnen.

Andere vom Verfassungsschutz überwachte Organisationen sind rechtsextremistische, linksextremistische oder ausländerextremistische und terroristische Gruppen. Scientology ist die einzige religiöse Gemeinschaft, die vom Verfassungsschutz überwacht wird. Scientologen machen geltend, dass die Aufnahme auf die Liste totalitärer und terroristischer Gruppen dem Ruf der Kirche schade. Der Verfassungsschutzbericht für 2002 kommt zu dem Schluss, dass die ursprünglichen Gründe für die Beobachtung von Scientology aus dem Jahre 1997 immer noch gültig seien, stellte aber fest, dass Scientology nicht in kriminelle Aktivitäten verwickelt war.

Im Berichtszeitraum drohte eine der staatlichen Universitäten in Sachsen, den Arbeitsvertrag mit einem prominenten deutschen Professor zu beenden, falls er nicht aufhörte, die Diskriminierung Scientologys durch Regierungsstellen öffentlich zu verurteilen. Der Professor, selbst kein Scientologe, wurde von sächsischen Regierungsbeamten und Universitätskollegen deshalb scharf kritisiert.

Mehrere Länder haben in Broschüren Ideologie und Praktiken von Minderheitsreligionen dargestellt. Die Länder verteidigen diese Praxis mit dem Verweis auf ihre Verantwortung, Bitten der Bevölkerung nach Informationen über diese Gruppen nachzukommen. Viele dieser Broschüren sind sachlich und relativ unvoreingenommen, einige Gruppen befürchten jedoch, dass die Erwähnung in einem Bericht über religiöse Kulte oder Bewegungen ihrem Ruf schaden könnte. Viele dieser Broschüren konzentrieren sich auf Scientology und einige warnen vor den angeblichen Gefahren, die von Scientology für die politische Ordnung, die freie Marktwirtschaft, oder das geistige und finanzielle Wohlergehen des Einzelnen ausgehen. Der Hamburger Verfassungsschutz veröffentlichte eine Broschüre mit dem Titel "Der Geheimdienst der Scientologyorganisation", die seine Behauptung untermauern soll, Scientology versuche die Regierung, Ämter und Betriebe zu infiltrieren und die Scientology-Kirche wolle ihre Gegner ausspionieren, sie denunzieren und "zerstören".

Seit März 2001 verbietet die Regierung Firmen, die sich um Regierungsaufträge bewerben, bei der Ausführung der Regierungsaufträge nach der "Technologie von Ron L. Hubbard" zu arbeiten. Firmen im Besitz oder unter der Leitung von Scientologen oder Firmen, die Scientologen beschäftigen, können sich um diese Aufträge bewerben. Gelegentlich verlangt der Privatsektor von ausländischen Unternehmen, die in Deutschland Geschäfte machen wollen, eine Erklärung, ob sie oder ihre Angestellten irgendwie mit Scientology verbunden sind. Privatwirtschaftliche Firmen, die die Zugehörigkeit zu Scientology untersuchen, gaben die Beobachtung von Scientology durch das Bundesamt für Verfassungsschutz häufig als Rechfertigung für Diskriminierung an. Das Bundesvermögensamt verbot den Verkauf einiger Immobilien an Scientologen mit dem Hinweis, das Finanzministerium habe darauf gedrängt, solche Verkäufe nach Möglichkeit zu vermeiden.

Seit 1996 setzen Arbeitsämter im ganzen Land eine Verwaltungsverfügung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit um, in der sie angewiesen wurden, die Namen von Firmen mit einem "S" zu versehen, die im Verdacht stehen, Scientologen zu beschäftigen. Beschäftigungsbeauftragte sollen ihre Kunden warnen, dass sie an diesen Arbeitsplätzen auf Scientologen treffen könnten. Die Scientologen behaupten, das "S" neben ihrem Namen verletze ihr Recht auf Schutz der Privatsphäre und beeinträchtige ihre Fähigkeit, ihren Lebensunterhalt zu verdienen.

Scientologen berichten nach wie vor über Vorfälle gesellschaftlicher Diskriminierung. Zum Beispiel verlangt Bayern nach wie vor von Bewerbern für den öffentlichen Dienst, Fragebögen auszufüllen, in denen nach detaillierten Informationen über irgendwelche Beziehungen zu Scientology gefragt wird. Von bereits im öffentlichen Dienst Beschäftigten wurden diese Informationen nicht verlangt. In den Fragebögen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein nicht vollständig ausgefüllter Fragebogen zur Nichtberücksichtigung der Bewerbung führen würde. Allerdings haben einige Gerichte zu Gunsten von Beschäftigten geurteilt, die sich weigerten, den Bogen auszufüllen. Nach Informationen der Landesregierung in Bayern und der Bundesregierung hat bisher niemand in Bayern allein aufgrund seiner Verbindung zu Scientology seinen Arbeitsplatz verloren oder wurde an der Aufnahme einer Beschäftigung gehindert. Vertreter von Scientology bestätigten dies. Eine Reihe von Länder- oder Gemeindeämtern haben allerdings Informationen über Personen weitergegeben, von denen bekannt war, dass sie Scientologen sind. Es gab zahlreiche Berichte von Scientologen, dass ihnen Bankdienstleistungen nicht gewährt wurden, wenn das Konto unter dem Namen der Scientology-Kirche eröffnet werden sollte, und dass ihnen das Recht verweigert wurde, Einrichtungen für Veranstaltungen oder Seminare zu mieten.

Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2002 hat die "Warnfunktion" der Regierung in Bezug auf nichttraditionelle Religionsgemeinschaften klargestellt. In einem Fall aus den achtziger Jahren, der die "spirituelle Bhagwan/Osho-Bewegung" betraf, urteilte das Gericht, dass es der Regierung erlaubt sei, solche nichttraditionellen Religionsgemeinschaften als "Sekten", "Jugendreligionen", und "Jugendsekten" zu charakterisieren und genaue Informationen über sie an die Öffentlichkeit zu geben. Der Regierung sei jedoch nicht erlaubt, sie zu verleumden, indem sie Begriffe wie "zerstörerisch", Pseudo-Religion", oder "manipulierend" benutzt.

Im Oktober 2003 hob das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung einer niedrigeren Instanz aus dem Jahr 2002 auf, nach der eine Schule in Baden-Württemberg ohne ein entsprechendes Gesetz des Landes einer muslimischen Lehrerin das Tragen eines Kopftuchs bei der Arbeit verbieten durfte. Diese Entscheidung beeinträchtigt nicht die Möglichkeiten der Länder, eine Rechtsgrundlage für das Verbot von Kopftüchern an Schulen zu schaffen. Nach der Entscheidung gaben mehrere Länder ihre Absicht bekannt, Gesetze zu erlassen, mit denen muslimischen Angestellten des öffentlichen Dienstes das Tragen von Kopftüchern bei der Arbeit verboten wird. Mehrere Länder legten Gesetzesentwürfe vor, mit denen muslimischen Lehrern das Tragen von Kopftüchern bei der Arbeit verboten wird. Im Berichtszeitraum haben Bayern und Baden-Württemberg solche Gesetze erlassen.

Manchmal gibt es zwischen religiösen Gruppen und einem Land Schwierigkeiten aufgrund von Steuerangelegenheiten und Bebauungsplänen für Gotteshäuser. Die Landesregierung hat des Öfteren einer islamischen Organisation in Berlin die Genehmigung verweigert, ein islamisches Kulturzentrum zu bauen, basierend auf der Behauptung der Regierung, die Organisation unterhalte Verbindungen zur "Muslimbruderschaft", einer extremistischen Organisation. Die Organisation bestreitet diese Behauptung und beteuert, jegliche Form von Extremismus zurückzuweisen.

Es gab keine Berichte über Gefangene oder Inhaftierte aus religiösen Gründen.

Erzwungene Religionskonvertierung

Es gab keine Berichte von erzwungenen Religionskonvertierungen oder Berichte über minderjährige US-Bürger, die gewaltsam entführt wurden oder illegal aus den Vereinigten Staaten ausreisten oder über die Weigerung der Bundesregierung, solche Personen in die Vereinigten Staaten zurückkehren zu lassen.

Misshandlungen durch terroristische Organisationen

Es gab im Berichtszeitraum keine Berichte über Misshandlungen Angehöriger bestimmter Religionsgruppen durch terroristische Organisationen.

Abschnitt III Gesellschaftliche Einstellungen

Die im Allgemeinen freundschaftlichen gesellschaftlichen Beziehungen zwischen den Religionen trugen weiterhin zur Religionsfreiheit bei.

Deutschland orientiert sich zunehmend säkular. Die regelmäßige Teilnahme an Gottesdiensten nimmt ab. Nach mehr als 40 Jahren kommunistischer Herrschaft ist der östliche Teil des Landes erheblich stärker säkularisiert als der westliche. Vertreter religiöser Gruppen stellen fest, dass nur 5 bis 10 Prozent der Menschen in den Neuen Ländern einer religiösen Organisation angehören.

Nach dem Anstieg antisemitischer Verbrechen und vermehrter öffentlicher Kritik an den Aktionen der israelischen Regierung im Nahen Osten äußerten sich führende Vertreter der Jüdischen Gemeinde weiterhin besorgt über ihre Wahrnehmung einer Zunahme des Antisemitismus im Lande. Außerdem beschuldigten mehrere jüdische Gruppen die Printmedien, tendenziell pro-palästinensisch über die Situation im Nahen Osten zu berichten und somit antisemitische Haltungen zu verstärken. Im Oktober führte die Rede von Martin Hohmann, einem CDU-Mitglied des Bundestages, in der er die Handlungen von Juden während der Russischen Revolution mit denen der Nationalsozialisten während des Holocaust verglich, nach einem Strafantrag zu Ermittlungen wegen angeblicher Volksverhetzung und übler Nachrede. Daraufhin schloss die CDU Hohmann aus der Bundestagsfraktion aus. Im Berichtszeitraum wurden jüdische Friedhöfe in Kassel und Beeskow geschändet. Dutzende Grabsteine wurden umgeworfen und mit nazifreundlichem Graffiti beschmiert. Im September verhaftete die Polizei mehrere Personen wegen des Verdachts der Beteiligung an einem Komplott zur Bombardierung des Jüdischen Zentrums in München. Anfang Mai begann die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen vier Neonazis der "Kameradschaft Süd", die das Bombenattentat geplant hatten. Die ursprüngliche Anklage lautet auf "Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation", und der Staatsanwalt deutete an, dass eine zweite Anklage gegen den Kopf der Gruppe, Martin Wiese, und seinen Stellvertreter im Mai 2004 folgen würde. Jüngste antisemitische Vorfälle weisen darauf hin, dass arabische Jugendliche zunehmend hinter Anschlägen auf Juden in Deutschland und deren Belästigung stehen. Die Behörden haben die Übergriffe scharf verurteilt und erhebliche Ressourcen zur Aufklärung der Vorfälle zur Verfügung gestellt. Eine im Jahre 2001 niedergebrannte Synagoge in Düsseldorf verblieb unter ständigem Polizeischutz.

Im April war die Regierung Gastgeber einer historischen Konferenz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE) zum Thema Antisemitismus. Mit der nachdrücklichen Unterstützung der Regierung resultierte die Konferenz in einer Erklärung, in der die OSZE-Mitgliedstaaten aufgerufen wurden, eine Reihe konkreter Maßnahmen zur Bekämpfung des Antisemitismus umzusetzen.

Die Behörden unterhalten eine Vielzahl von Programmen zur Förderung der Toleranz, die sich vornehmlich auf Antisemitismus und Ausländerfeindlichkeit konzentrierten. Die Programme werden von jüdischen Nichtregierungsorganisationen unterstützt.

Nach dem Katholizismus und dem Protestantismus ist der Islam mit einer geschätzten Zahl von 3 Millionen Gläubigen die drittgrößte praktizierte Religion im Lande. In Deutschland waren alle Richtungen des Islam vertreten, wobei die große Mehrheit der Muslime aus dem Ausland stammt. Dies hat hin und wieder zu sozialen Spannungen geführt, wie beispielsweise örtliche Widerstände gegen den Bau von Moscheen oder Meinungsverschiedenheiten über die Frage, ob Muslime Gläubige in Wohngebieten über Lautsprecher zum Gebet aufrufen dürfen. Es gibt auch Bereiche, in denen islamische Bräuche mit dem Gesetz in Konflikt geraten oder Fragen der Religionsfreiheit berühren. Am 3. September 2003 wurde ein Brandenburger Neonazi zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt, nachdem er Molotowcocktails in einen türkischen Imbiss geworfen hatte, in dem sich zur Tatzeit sechs Person aufhielten. Es gab weiter Berichte über Widerstand gegen den Bau von Moscheen in mehreren Gemeinden im Land. Die Widerstände erwuchsen generell aus der Sorge, dass sich das Verkehrsaufkommen erhöhen und der Bau zu Geräuschsbelästigungen führen könnte.

Die Lutheranische Kirche beschäftigt "Sektenbeauftragte," die "Sekten, Kulte und Psychogruppen" untersuchen und alles über die Gruppen veröffentlichen, was ihres Erachtens eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen könnte. Die Sektenbeauftragten der Lutheranischen Kirche waren besonders aktiv bei der Warnung der Öffentlichkeit vor angeblichen Gefahren durch Scientology ebenso wie die Vereinigungskirche, Bhagwan-Osho und die Transzendentale Meditation. Die gedruckten und im Internet stehende Literatur der Sektenbeauftragten beschreibt diese als "totalitär", "pseudoreligiös" und "betrügerisch". Die Mormonen, die Zeugen Jehovas, die Christlichen Wissenschaftler, die Neuapostolische Kirche und die Johanniskirche wurden weniger negativ beschrieben, aber dennoch als Sekten herausgehoben. Die Katholische Kirche beschäftigt auch Sektenbeauftragte, die sich im Allgemeinen darauf beschränken, Einzelpersonen Ratschläge bei Fragen zu "Sekten" zu erteilen.

In den neunziger Jahren schlossen drei große politische Parteien - die Christlich Demokratische Union und ihre bayerische Schwesternpartei, die Christlich Soziale Union (CDU/CSU), die Sozialdemokratische Partei (SPD) und die Freie Demokratische Partei (FDP) - Scientologen von der Mitgliedschaft in ihrer Partei aus. Diese Ausschlüsse, die von den betroffenen Scientologen erfolglos vor Gerichten angefochten wurden, waren bei Abschluss des Berichts noch gültig.

Abschnitt IV Regierungspolitik der Vereinigten Staaten

Die Regierung der Vereinigten Staaten erörtert die Religionsfreiheit mit der Bundesregierung im Rahmen ihrer gesamten Politik zur Förderung der Menschenrechte.

Bezüglich der antisemitischen Verbrechen haben Mitarbeiter der amerikanischen Botschaft die Reaktionen der Regierung aufmerksam verfolgt und öffentlich dem Protest der US-Regierung gegen Antisemitismus Ausdruck verliehen. Vertreter der Amerikanischen Botschaft hielten Kontakt mit jüdische Gruppen and beobachten weiterhin aufmerksam antisemitische Vorfälle.

Der Status von Scientology war im Berichtszeitraum Thema vieler Diskussionen. Die Regierung der Vereinigten Staaten zeigte sich besorgt über Verstöße gegen Menschenrechte aufgrund von Religionszugehörigkeit und über potenzielle Diskriminierung im internationalen Handel, der ausländische Firmen aufgrund der Überwachung nach Scientologyzugehörigkeit ausgesetzt sein könnten. Botschaftsmitarbeiter haben auf allen Ebenen beständig und wiederholt die Bitten der deutschen Scientologykirche um einem direkten Dialog mit der deutschen Regierung unterstützt. Die Regierung der Vereinigten Staaten brachte immer wieder vor, dass eine Organisation nur selbst bestimmen kann, ob sie eine religiöse Organisation ist.

Originaltext: International Religious Freedom Report 2004