• DEMOKRATIE UND MENSCHENRECHTE (15. September 2004)
Länderberichte über Religionsfreiheit, Teil I
Bundesrepublik Deutschland

WASHINGTON – (AD) – Nachfolgend veröffentlichen wir den vom Referat für Demokratie, Menschenrechte und Arbeitsfragen des US-Außenministeriums herausgegebenen Bericht 2004 über Religionsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland vom 15. September 2004.

Das Grundgesetz (Verfassung) garantiert die Religionsfreiheit, und die Bundesregierung achtet dieses Recht im Allgemeinen in der Praxis, allerdings bleibt die Diskriminierung von religiösen Minderheiten ein Thema.

Es gab im Berichtszeitraum keine Veränderung des Status der Achtung der Religionsfreiheit, und die Regierungspolitik förderte weiterhin die allgemeine freie Ausübung der Religion. Die Regierung erkennt Scientology nicht als Religion an, sondern betrachtet sie als Wirtschaftsunternehmen; die Einstufung von Scientology als potenzielle Bedrohung der demokratischen Ordnung seitens des Bundes und der Länder führte zu Diskriminierung von Scientologen bei der Beschäftigung und im Handel im öffentlichen wie im privaten Sektor. Ein Bundesgericht bestätigte das Recht der Länder, Lehrern das Tragen von muslimischer Kopfbedeckung an öffentlichen Schulen zu verbieten, und zwei Länder verabschiedeten im Berichtszeitraum Gesetze, die Lehrern an öffentlichen Schulen das Tragen muslimischer Kopfbedeckung verboten.

Die im Allgemeinen freundschaftlichen gesellschaftlichen Beziehungen zwischen den Religionen trugen zur Religionsfreiheit bei. Mitglieder von Minderheitsreligionen, einschließlich Scientology, berichteten über ein zunehmend besseres Klima der Toleranz. Allerdings weigern sich hochrangige Regierungsmitglieder weiterhin, einen direkten Dialog mit der Scientology-Kirche zu führen. Die Lutheranische Kirche sowie die Länderregierungen Bayerns, Baden-Württembergs und Hamburgs führten ihre Informationskampagne gegen Scientology und andere vermeintliche "Kulte" fort. Diese Maßnahmen trugen zur dauerhaften negativen Haltung der Öffentlichkeit gegenüber Anhängern von Minderheitsreligionen bei.

Die Regierung der Vereinigten Staaten erörtert die Religionsfreiheit mit der Bundesregierung im Rahmen ihrer gesamten Politik zur Förderung der Menschenrechte. Die US-Regierung unterstützte insbesondere einen direkten Dialog zwischen Vertretern von Minderheitsreligionen und den zuständigen Regierungsbeamten.

Abschnitt I Religiöse Demografie

Das Land hat eine Gesamtfläche von 357.022 Quadratkilometer und eine Bevölkerung von etwa 82 Millionen Menschen. Es gibt keine offiziellen Statistiken über Religionen, allerdings ermöglichen inoffizielle Schätzungen und Zahlen der Organisationen selbst einen ungefähren Überblick über die Zugehörigkeit zu den Konfessionen des Landes. Die Evangelische Kirche, zu der die Lutheranische, Uniate und Reformierte Kirche gehören, hat 27 Millionen Mitglieder, was 33 Prozent der Bevölkerung ausmacht. Statistikbüros der Evangelischen Kirche schätzen, dass 1,1 Millionen Mitglieder (4 Prozent) an wöchentlichen Gottesdiensten teilnehmen. Die Katholische Kirche hat eine Mitgliedschaft 27,2 Millionen oder 33,4 Prozent der Bevölkerung. Nach den Statistiken der Kirche nehmen 4,8 Millionen Katholiken (17,5 Prozent) an wöchentlichen Gottesdiensten teil. Gemäß Schätzungen der Regierung gibt es etwa 3,1 bis 3,5 Millionen Muslime im Land (ungefähr 3,4 bis 3,9 Prozent der Bevölkerung). Statistiken über den Besuch von Moscheen gibt es nicht.

Orthodoxe Kirchen zählen etwa 1,1 Millionen Mitglieder, das heißt 1,3 Prozent der Bevölkerung. Die Griechisch-Orthodoxe Kirche ist mit ca. 450.000 Mitgliedern die größte; die Rumänisch-Orthodoxe Kirche hat 300.000 Mitglieder und die Serbisch-Orthodoxe Kirche hat 200.000 Mitglieder. Die Russisch-Orthodoxe Kirche Moskauer Patriarchat hat 50.000 Mitglieder, während die Russisch-Orthodoxe Kirche Ausland in etwa 28.000 Mitglieder zählt. Die Syrisch-Orthodoxe Kirche hat 37.000 Mitglieder, während die Armenisch-Apostolische Kirche in etwa 35.000 Mitglieder zählt.

Andere christliche Kirchen zählen etwa 1 Millionen Mitglieder, das heißt 1,2 Prozent der Bevölkerung. Hierzu zählen die Adventisten mit 35.000 Mitgliedern, die Nachfolger Jesu Christi mit 18.000, die Apostel von Judäa mit 2.800, die Apostolische Gemeinde mit 8.000, die Baptisten mit 87.000, die Christliche Gemeinde mit 12.000, die Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage (Mormonen) mit 39.000, die Evangelische Bruderschaft mit 7.200, die Zeugen Jehovas mit 165.000, die Mennoniten mit 6.500, die Methodisten mit 66.000, die Neuapostolische Kirche mit 430.000, die Altkatholiken mit 25.000, die Heilsarmee mit 2.000, die Sieben-Tage-Adventisten mit 53.000, die Vereinigung der Freien Evangelischen Kirchen mit 30.500, die Freie Pfingstgemeinde mit 16.000, die Tempelgesellschaft mit 250 und die Quäker mit 335 Mitgliedern.

Jüdische Gemeinden haben etwa 87.500 Mitglieder und machen 0,1 Prozent der Bevölkerung aus. Presseberichten zufolge nimmt die Zahl der Juden rapide zu. Mehr als 100.000 Juden aus der ehemaligen Sowjetunion sind seit 1990 ins Land gekommen; weniger aus anderen Ländern. Nicht alle Neuankömmlinge schließen sich Gemeinden an, was die Differenz zwischen der Gesamtzahl und der Zahl der Gemeindemitglieder erklärt.

Die Vereinigungskirche hat etwa 850 Mitglieder, die Scientology-Kirche 6.000, die Hare-Krishna-Gesellschaft 5.000, Ananda Marga hat 3.000 und Sri Chimnoy 300 Mitglieder.

Etwa 21,8 Millionen Personen oder 26,6 Prozent der Bevölkerung haben entweder keine religiöse Verbindung oder sind Mitglied in nicht aufgeführten religiösen Gemeinschaften.

Abschnitt II Status der Religionsfreiheit

Rechtspolitisches Umfeld

Das Grundgesetz (Verfassung) garantiert die Religionsfreiheit, und die Bundesregierung achtet dieses Recht in der Praxis im Allgemeinen, allerdings bleibt die Diskriminierung von religiösen Minderheiten ein Thema.

Kirche und Staat sind getrennt, obwohl historisch gesehen besondere Beziehungen zwischen dem Staat und jenen Religionsgemeinschaften mit dem Status einer "Körperschaft des öffentlichen Rechts" bestehen. Wenn sie bestimmte Auflagen erfüllen, einschließlich der Gewähr für Dauerhaftigkeit und Größe der Organisation und keine Anzeichen dafür bieten, dass sich die Gemeinschaft dem Staat gegenüber nicht loyal verhält, können die Organisationen den Status einer "öffentlich-rechtlichen Körperschaft" beantragen, der sie unter anderem zur Erhebung von Steuern von ihren Mitgliedern berechtigt, die der Staat für sie einzieht. Die Organisationen zahlen für diese Dienstleistung eine Gebühr an den Staat, aber nicht alle Körperschaften öffentlichen Rechts machen von diesem Privileg Gebrauch. Die Entscheidung über die Vergabe des Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft wird auf Länderebene getroffen. Vielen religiösen Gruppen wurde der Status als Körperschaft öffentlichen Rechts zuerkannt. Darunter sind die Lutheranische und Katholische Kirche ebenso wie die Jüdische Gemeinde, Mormonen, Sieben-Tage-Adventisten, Mennoniten, Baptisten, Methodisten, Christliche Wissenschaftler und die Heilsarmee.

Staatliche Förderung wird einigen religiösen Organisationen aus geschichtlichen oder kulturellen Gründen gewährt. Einige jüdische Synagogen wurden aufgrund der Rolle des Staates bei der Zerstörung von Synagogen im Jahre 1938 und während der Nazizeit mit staatlicher Unterstützung gebaut. Die Reparatur und Renovierung einiger christlicher Kirchen und Klöster wird mit staatlicher Hilfe durchgeführt, begründet in der Enteignung durch den Staat im Jahre 1803, zur Zeit Napoleons. Da der Staat den Kirchen die Mittel genommen hatte, mit Hilfe derer sie das Geld zur Reparatur der Gebäude verdienten, erkannte der Staat eine Verpflichtung zur Übernahme der Reparaturkosten an. Fördermittel werden nur für jene Gebäude gezahlt, die von den napoleonischen Reformen des Jahres 1803 betroffen waren. Neuere Gebäude erhalten keine Zuschüsse zu Erhaltung und Pflege. Die Länderregierungen zahlen auch Zuschüsse an verschiedene den Körperschaften des öffentlichen Rechts angeschlossene Institutionen wie religiöse Schulen und Krankenhäuser.

Laut dem von der Regierung und dem Zentralrat der Juden unterzeichneten Staatsvertrag über Zusammenarbeit erhält der Zentralrat der Juden etwa 3 Millionen Euro im Jahr und erstellt einen Jahresbericht über die Verwendung der Mittel. Der Vertrag unterstreicht, dass der Zentralrat der Juden allen Zweigen des Judaismus offen steht. Seit Ratifizierung des Vertrags entstand ein Konflikt zwischen dem orthodox ausgerichteten Zentralrat und der Weltunion Progressiver Juden, weil der Zentralrat sich weigerte, Mittel an andere als orthodoxe jüdische Institutionen auszuzahlen. Führende Politiker, darunter Bundeskanzler Schröder und Innenminister Schily, nutzten ihr Amt zur Vermittlung in diesem andauernden Konflikt.

Es besteht keine Eintragungspflicht für religiöse Organisationen. Die meisten religiösen Organisationen sind eingetragen und werden als steuerbefreite, gemeinnützige Vereinigungen behandelt. Anträge auf Eintragung werden von Behörden auf Länderebene geprüft, und Steuerbefreiung wird regelmäßig gewährt. Die Organisationen müssen sich beim Amtsgericht registrieren lassen und Beweise dafür vorlegen, dass sie gemäß ihrer Satzung eine Religion sind und daher soziale, spirituelle oder materielle Beiträge zur Gesellschaft leisten. Der Status der Steuerbefreiung wird gelegentlich von örtlichen Finanzämtern überprüft. Am 27. Januar 2003 stellte das Bundesamt für Finanzen die Scientology-Kirche von Steuern auf Lizenzgebühren frei, welche an die Scientology-Kirche in den Vereinigten Staaten für Urheberrechte entrichtet werden müssen. Dies basierte auf der Entscheidung eines Kölner Gerichts vom Oktober 2002. Das Gericht berief sich bei seiner Entscheidung auf das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesregierung und den Vereinigten Staaten.

Die meisten öffentlichen Schulen organisieren Religionsunterricht in Zusammenarbeit mit der Protestantischen und Katholischen Kirche und Unterricht im Judentum, wenn genügend Interesse besteht. Ein nichtreligiöses Fach Ethik oder Selbststudium steht allgemein für Studenten zur Verfügung, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen wollen. In verschiedenen Bundesländern wird der Aspekt der islamischen Erziehung an öffentlichen Schulen zunehmend thematisiert. Im Jahr 2000 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht verschiedene frühere Entscheidungen, die die Islamische Föderation als religiöse Gemeinschaft einordneten, die somit die Möglichkeit haben muss, religiöse Unterweisung an Berliner Schulen anzubieten. Diese Entscheidung löste Kritik bei den vielen islamischen Organisationen aus, die sich nicht durch die Islamische Föderationen vertreten sahen. Die Berliner Landesregierung äußerte sich besorgt, dass die Islamische Föderation angeblich Verbindungen zu Milli Görüs unterhalte, einer türkischen Gruppe, die vom Bundesverfassungsschutz als extremistisch eingestuft wurde. Nach einem weiteren Gerichtsurteil zu Gunsten der Islamischen Föderation im Jahre 2001, entschieden die Berliner Schulbehörden, der Islamischen Föderation ab September 2001 den islamischen Religionsunterricht an einigen Berliner Schulen zu erlauben. Der Unterricht verursachte in Folge wenig Kontroversen. Im Jahre 2000 gab Bayern bekannt, dass es ab 2003 Islam-Unterricht in deutscher Sprache an öffentlichen Schulen anbieten werde. Zu Beginn des Schuljahres 2003-2004 begann eine Testphase des Islam-Unterrichts an einer öffentlichen Schule in Erlangen. Landesweiter Islam-Unterricht ist nicht möglich, da das Kultusministerium keinen legitimen Ansprechpartner hat, der Muslime in Bayern vertritt. Bayern bietet in Zusammenarbeit mit der Türkei seit den achtziger Jahren islamischen Religionsunterricht in seinen öffentlichen Schulen an, und seit 2001 wird dieses Fach in türkischer und deutscher Sprache angeboten.

Die Buddhistische Gesellschaft Berlin bietet Religionsunterricht an öffentlichen Schulen an. Im Rahmen des öffentlichen Bildungssystems in Berlin werden 90 Prozent der Kosten für genehmigten Religionsunterricht sowie die Bereitstellung von Räumlichkeiten staatlich finanziert.

Das Recht, seelsorgerische Kaplansdienste beim Militär, in Krankenhäusern und in Gefängnissen anzubieten, hängt nicht vom öffentlichen Körperschaftsstatus einer religiösen Gemeinschaft ab. Das Verteidigungsministerium prüft zur Zeit die Möglichkeit für islamische Geistliche, seelsorgerische Dienste beim Militär anzubieten, obwohl keine der vielen islamischen Gemeinden den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzt.